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Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group

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138<br />

Corporate Governance<br />

3.4 Wahl und Amtszeit<br />

3.5 Interne Organisation des<br />

Verwaltungsrates<br />

3.6 Kompetenzregelung<br />

<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Corporate Governance<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der Generalversammlung der Aktionäre jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren<br />

gewählt. Die Periode zwischen zwei ordentlichen Generalversammlungen gilt als ein Jahr. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind<br />

jederzeit wiederwählbar. Es gibt keine Amtszeitbegrenzung. Gemäss Artikel 18 der Statuten der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> erfolgt die Wahl<br />

offen, sofern der Vorsitzende nicht eine schriftliche Wahl anordnet. Einer oder mehrere Aktionäre, die zusammen über mindestens<br />

10% der vertretenen Stimmen verfügen, können schriftliche Abstimmungen oder Wahlen verlangen.<br />

Erstmalige Wahl und verbleibende Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates:<br />

Erstmalige Wahl Amtsdauer<br />

Dr. h.c. Nicolas G. Hayek 1986 bis 2010<br />

Dr. Peter Gross 1977 bis 2010<br />

Esther Grether 1986 bis 2010<br />

Nayla Hayek 1995 bis 2010<br />

Prof. Dr. h.c. Claude Nicollier 2005 bis 2010<br />

Johann Niklaus Schneider-Ammann 1998 bis 2010<br />

Ernst Tanner 1995 bis 2010<br />

Frau Esther Grether ist als Vertreterin der Inhaberaktionäre, Herr N.G. Hayek als Vertreter der Namenaktionäre bestimmt worden.<br />

Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst. Er hat aus seiner Mitte einen Präsidenten (Herrn N.G. Hayek) und einen Vizepräsidenten<br />

bestimmt (Dr. P. Gross). Das Sekretariat des Verwaltungsrates wird von Herrn Roland Bloch geführt, welcher nicht Mitglied<br />

des Verwaltungsrates ist. Die Amtsdauer des Präsidenten, Vizepräsidenten und Sekretärs beträgt jeweils 3 Jahre. Sie sind für<br />

weitere Amtsdauern wiederwählbar. Bei Ersatz eines Funktionsträgers tritt der Nachfolger in die restliche Amtsdauer des Vorgängers<br />

ein.<br />

Der Verwaltungsrat verfügt über ein Audit Committee und ein Compensation Committee. Diesen Ausschüssen, welche separat (in<br />

der Regel anschliessend an eine ordentliche Sitzung) tagen, gehören wegen der relativ kleinen Anzahl Verwaltungsräte der Gesellschaft<br />

sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates an; die Ausschüsse werden von Herrn N.G. Hayek präsidiert.<br />

Das Audit Committee ist hauptsächlich für die Überwachung der finanziellen Berichterstattung und die Beurteilung der internen<br />

und externen Revision zuständig. Es hat insbesondere folgende Funktionen wahrgenommen:<br />

– Besprechung des Audit-Berichtes,<br />

– Vertiefung von Punkten, welche die Revisionsgesellschaft aufbringt,<br />

– Festlegung der Prüfungsschwerpunkte,<br />

– Diskussionen über die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements<br />

– Beurteilung der Leistung, Honorare und Unabhängigkeit der externen Revisoren<br />

– Behandlung von Sonderfragen der Rechnungslegung (s. weitere Hinweise Ziffer 8.4).<br />

Das Compensation Committee legt die Prinzipien der Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern, Konzernleitungsmitgliedern und<br />

Mitgliedern der Erweiterten Konzernleitung fest und überwacht die Einhaltung dieser Prinzipien (siehe Punkt 5.1 nachstehend).<br />

Ausserdem wurden die Saläre und Boni der leitenden Mitarbeiter (Konzernleitung/Erweiterte Konzernleitung) inklusive Stock<br />

options genehmigt.<br />

Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat 6mal getagt. Die Sitzungen dauerten etwa 3 bis 4 Stunden. Das Compensation Committee<br />

und das Audit Committee haben je einmal getagt.<br />

Die Mitglieder der Konzernleitung nehmen an den ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrates regelmässig teil (zweite Hälfte).<br />

Zu den Sitzungen des Audit Committee und des Compensation Committee werden neben dem Präsidenten der Konzernleitung<br />

(CEO) der Finanzverantwortliche (CFO) und der Verantwortliche für Recht (CLO) sowie gegebenenfalls weitere Konzernleitungsmitglieder<br />

eingeladen.<br />

Der Verwaltungsrat ist für die oberste Leitung des Konzerns zuständig. Er trifft strategische Entscheide und definiert die zur<br />

Erreichung der langfristigen Ziele erforderlichen Mittel. Er entscheidet u.a. über Beteiligungen und die Ernennung der Mitglieder<br />

der Konzernleitung, der Erweiterten Konzernleitung sowie der Leiter der wichtigen Konzerngesellschaften. Überdies genehmigt der<br />

Verwaltungsrat die Budgets des Konzerns und der Tochtergesellschaften und entscheidet über Investitionen von über CHF 3 Mio.<br />

sowie über Geschäfte der Konzerngesellschaften, welche CHF 10 Mio. im Einzelfall übersteigen. Der Verwaltungsrat bereitet die<br />

Generalversammlung vor und verabschiedet den <strong>Geschäftsbericht</strong> sowie den Halbjahresbericht.<br />

Der Verwaltungsrat hat die laufenden operativen Geschäfte an die Konzernleitung, die Erweiterte Konzernleitung und an die<br />

Holdingdirektion übertragen.

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