Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group
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Anhang zur Konzernrechnung<br />
a. Grundlagen<br />
b. Konsolidierungsgrundsätze<br />
<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Konzernrechnung<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG (die Gesellschaft) und ihre Tochterunternehmen (zusammen der Konzern) ist ein weltweit tätiges Unternehmen,<br />
welches im Fertiguhren- und Schmuckbereich mit 19 Marken in allen Markt- und Preissegmenten vertreten ist. Hinzu kommt eine<br />
sehr starke industrielle Position mit einem hohen Grad der Vertikalisierung im Bereich Uhrwerke und Komponenten sowie bei<br />
elektronischen Systemen. In diesem Jahr wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Konzernstruktur vorgenommen.<br />
The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG ist eine in der Schweiz gegründete und domizilierte Aktiengesellschaft. Der eingetragene Firmensitz befindet<br />
sich in Neuchâtel, Faubourg de l’Hôpital 3. Der Verwaltungssitz ist in Biel, Seevorstadt 6.<br />
Die Aktien von The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG sind in der Schweiz unter den Valorennummern 1 225 514 (Namenaktien) und 1 225 515<br />
(Inhaberaktien) kotiert. Die Namenaktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt, und die Inhaberaktien werden an der SWX<br />
Europe, einer gesamteuropäischen Börse für Standardwerte in London gehandelt. Seit dem 15. Februar 2007 sind die <strong>Swatch</strong><br />
<strong>Group</strong> Aktien auch an der BX Berne eXchange kotiert.<br />
Die Konzernrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 11. März 2009 genehmigt und wird der ordentlichen Generalversammlung vom<br />
15. Mai 2009 zur Annahme vorgelegt.<br />
2. Wichtigste Grundsätze der Rechnungslegung<br />
Nachstehend werden die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze erläutert, die bei der Erstellung der Konzernrechnung angewandt<br />
wurden. Soweit nicht anderweitig vermerkt, wurden diese Grundsätze konsistent für alle ausgewiesenen Jahre angewandt.<br />
Die Konzernrechnung basiert auf dem Prinzip des historischen Anschaffungswerts. Davon ausgenommen sind bestimmte, in den<br />
nachstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen beschriebene Positionen wie erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente<br />
sowie Derivate. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, wurden<br />
alle Beträge auf die nächste Million gerundet.<br />
Die Konzernrechnung der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />
sowie den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Auslegungsrichtlinien erstellt.<br />
Zur Erstellung der Konzernrechnung gemäss IFRS muss die Unternehmensleitung in bestimmten wichtigen Punkten Annahmen<br />
treffen. Ausserdem muss die Direktion bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens Beurteilungen<br />
vornehmen. Bereiche, die in grösserem Masse Einschätzungen unterliegen oder eine grössere Komplexität aufweisen, sowie<br />
Gebiete, bei denen Annahmen und Einschätzungen einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung haben, sind in Anmerkung<br />
4 aufgeführt.<br />
Abschlussdatum der einzelnen Jahresrechnungen ist jeweils der 31. Dezember. Das buchhalterische Geschäftsjahr entspricht für<br />
alle Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr.<br />
Die Konzerngesellschaften umfassen jene Unternehmen, die direkt oder indirekt von der Holdinggesellschaft The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG<br />
kontrolliert werden. Kontrolle bedeutet die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Geschäftstätigkeiten des<br />
jeweiligen Unternehmens, um daraus entsprechenden Nutzen zu ziehen. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn der Konzern über<br />
mehr als die Hälfte der Stimmrechte am Aktienkapital eines Unternehmens verfügt. Bei der Beurteilung, ob der Konzern ein<br />
anderes Unternehmen kontrolliert, wird der Einfluss von ausübbaren oder wandelbaren potenziellen Stimmrechten berücksichtigt.<br />
Die Konzerngesellschaften werden von dem Datum an konsolidiert, an dem die Kontrolle an den Konzern übergeht. Zur Veräusserung<br />
vorgesehene Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt vom Konsolidierungskreis ausgeschlossen, an dem diese Kontrolle<br />
nicht mehr gegeben ist.<br />
Bei der Verbuchung von Akquisitionen von Gesellschaften wird die Erwerbsmethode angewendet. Die Kosten einer Akquisition<br />
werden zum Verkehrswert (Fair Value) der abgetretenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen<br />
oder übernommenen Verbindlichkeiten gemessen, zusätzlich der direkt zurechenbaren Akquisitionsaufwendungen. Bei einem<br />
Unternehmenszusammenschluss identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten oder<br />
Eventualverpflichtungen werden im Erwerbszeitpunkt zum Verkehrswert bemessen, unabhängig vom jeweiligen Anteil von<br />
Minderheiten. Die den Verkehrswert des Konzernanteils an den identifizierbaren Netto-Aktiven übersteigenden Kosten werden als<br />
Goodwill verbucht. Falls der Kaufpreis tiefer ist als der Verkehrswert der Netto-Aktiven der akquirierten Gesellschaft, wird die<br />
Differenz direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Die Anteile von Minderheiten werden in der Bilanz sowie in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Bei Käufen von Minderheitsbeteiligungen<br />
entsteht Goodwill, wobei es sich um den Unterschied zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem erworbenen Anteil<br />
am Buchwert des Nettovermögens der Tochtergesellschaft handelt. Aufgrund der Anwendung des «Economic entity model» wird<br />
dieser Goodwill direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.<br />
Alle konzerninternen Transaktionen, Salden und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften<br />
werden vollständig eliminiert. Rechnungslegungsgrundsätze von Konzerngesellschaften werden gegebenenfalls<br />
angepasst, um die Übereinstimmung mit den vom Konzern beachteten Grundsätzen sicherzustellen.