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Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group

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158<br />

Anhang zur Konzernrechnung<br />

a. Grundlagen<br />

b. Konsolidierungsgrundsätze<br />

<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Konzernrechnung<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG (die Gesellschaft) und ihre Tochterunternehmen (zusammen der Konzern) ist ein weltweit tätiges Unternehmen,<br />

welches im Fertiguhren- und Schmuckbereich mit 19 Marken in allen Markt- und Preissegmenten vertreten ist. Hinzu kommt eine<br />

sehr starke industrielle Position mit einem hohen Grad der Vertikalisierung im Bereich Uhrwerke und Komponenten sowie bei<br />

elektronischen Systemen. In diesem Jahr wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Konzernstruktur vorgenommen.<br />

The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG ist eine in der Schweiz gegründete und domizilierte Aktiengesellschaft. Der eingetragene Firmensitz befindet<br />

sich in Neuchâtel, Faubourg de l’Hôpital 3. Der Verwaltungssitz ist in Biel, Seevorstadt 6.<br />

Die Aktien von The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG sind in der Schweiz unter den Valorennummern 1 225 514 (Namenaktien) und 1 225 515<br />

(Inhaberaktien) kotiert. Die Namenaktien werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt, und die Inhaberaktien werden an der SWX<br />

Europe, einer gesamteuropäischen Börse für Standardwerte in London gehandelt. Seit dem 15. Februar 2007 sind die <strong>Swatch</strong><br />

<strong>Group</strong> Aktien auch an der BX Berne eXchange kotiert.<br />

Die Konzernrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 11. März 2009 genehmigt und wird der ordentlichen Generalversammlung vom<br />

15. Mai 2009 zur Annahme vorgelegt.<br />

2. Wichtigste Grundsätze der Rechnungslegung<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze erläutert, die bei der Erstellung der Konzernrechnung angewandt<br />

wurden. Soweit nicht anderweitig vermerkt, wurden diese Grundsätze konsistent für alle ausgewiesenen Jahre angewandt.<br />

Die Konzernrechnung basiert auf dem Prinzip des historischen Anschaffungswerts. Davon ausgenommen sind bestimmte, in den<br />

nachstehenden Rechnungslegungsgrundsätzen beschriebene Positionen wie erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente<br />

sowie Derivate. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, wurden<br />

alle Beträge auf die nächste Million gerundet.<br />

Die Konzernrechnung der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS)<br />

sowie den vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen Auslegungsrichtlinien erstellt.<br />

Zur Erstellung der Konzernrechnung gemäss IFRS muss die Unternehmensleitung in bestimmten wichtigen Punkten Annahmen<br />

treffen. Ausserdem muss die Direktion bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze des Unternehmens Beurteilungen<br />

vornehmen. Bereiche, die in grösserem Masse Einschätzungen unterliegen oder eine grössere Komplexität aufweisen, sowie<br />

Gebiete, bei denen Annahmen und Einschätzungen einen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung haben, sind in Anmerkung<br />

4 aufgeführt.<br />

Abschlussdatum der einzelnen Jahresrechnungen ist jeweils der 31. Dezember. Das buchhalterische Geschäftsjahr entspricht für<br />

alle Konzerngesellschaften dem Kalenderjahr.<br />

Die Konzerngesellschaften umfassen jene Unternehmen, die direkt oder indirekt von der Holdinggesellschaft The <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> AG<br />

kontrolliert werden. Kontrolle bedeutet die Möglichkeit der Beherrschung der finanziellen und operativen Geschäftstätigkeiten des<br />

jeweiligen Unternehmens, um daraus entsprechenden Nutzen zu ziehen. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn der Konzern über<br />

mehr als die Hälfte der Stimmrechte am Aktienkapital eines Unternehmens verfügt. Bei der Beurteilung, ob der Konzern ein<br />

anderes Unternehmen kontrolliert, wird der Einfluss von ausübbaren oder wandelbaren potenziellen Stimmrechten berücksichtigt.<br />

Die Konzerngesellschaften werden von dem Datum an konsolidiert, an dem die Kontrolle an den Konzern übergeht. Zur Veräusserung<br />

vorgesehene Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt vom Konsolidierungskreis ausgeschlossen, an dem diese Kontrolle<br />

nicht mehr gegeben ist.<br />

Bei der Verbuchung von Akquisitionen von Gesellschaften wird die Erwerbsmethode angewendet. Die Kosten einer Akquisition<br />

werden zum Verkehrswert (Fair Value) der abgetretenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und entstandenen<br />

oder übernommenen Verbindlichkeiten gemessen, zusätzlich der direkt zurechenbaren Akquisitionsaufwendungen. Bei einem<br />

Unternehmenszusammenschluss identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten oder<br />

Eventualverpflichtungen werden im Erwerbszeitpunkt zum Verkehrswert bemessen, unabhängig vom jeweiligen Anteil von<br />

Minderheiten. Die den Verkehrswert des Konzernanteils an den identifizierbaren Netto-Aktiven übersteigenden Kosten werden als<br />

Goodwill verbucht. Falls der Kaufpreis tiefer ist als der Verkehrswert der Netto-Aktiven der akquirierten Gesellschaft, wird die<br />

Differenz direkt in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />

Die Anteile von Minderheiten werden in der Bilanz sowie in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Bei Käufen von Minderheitsbeteiligungen<br />

entsteht Goodwill, wobei es sich um den Unterschied zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem erworbenen Anteil<br />

am Buchwert des Nettovermögens der Tochtergesellschaft handelt. Aufgrund der Anwendung des «Economic entity model» wird<br />

dieser Goodwill direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.<br />

Alle konzerninternen Transaktionen, Salden und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften<br />

werden vollständig eliminiert. Rechnungslegungsgrundsätze von Konzerngesellschaften werden gegebenenfalls<br />

angepasst, um die Übereinstimmung mit den vom Konzern beachteten Grundsätzen sicherzustellen.

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