14.11.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group

Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group

Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anhang zur Konzernrechnung<br />

t. Pensionspläne und andere<br />

Vorsorgeverpflichtungen<br />

u. Rückstellungen<br />

<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Konzernrechnung 167<br />

Vorsorgeverpflichtungen<br />

Die Konzerngesellschaften verfügen über verschiedene Pensionspläne. Diese werden im Allgemeinen durch Zahlungen an<br />

Versicherungsunternehmen oder an durch Treuhänder verwaltete Fonds finanziert. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach<br />

regelmässigen versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Konzern hat sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte<br />

Pensionspläne. Bei einem leistungsorientierten Pensionsplan berechnet sich die Höhe der Ruhestandsleistungen, die ein Mitarbeiter<br />

später erhält, gewöhnlich nach Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Salär. Bei einem beitragsorientierten Pensionsplan<br />

zahlt der Konzern feste Beiträge an eine separate Einheit. Der Konzern hat keine rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen,<br />

weitere Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht über die nötigen Mittel verfügt, um allen Mitarbeitern die Ruhestandsleistungen<br />

für den laufenden und frühere Zeiträume zu zahlen. Die Pensionspläne des Konzerns in der Schweiz werden als leistungsorientierte<br />

Pläne bilanziert.<br />

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Ertrag oder Aufwand verbucht, wenn der Nettobetrag der nicht<br />

erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für den einzelnen Plan am Ende des Vorjahres 10% des höheren<br />

Wertes der beitragsgebundenen Rentenverpflichtung bzw. des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens zu diesem Zeitpunkt<br />

übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die durchschnittliche erwartete Restarbeitszeit der an dem Vorsorgeplan<br />

beteiligten Mitarbeitenden erfolgswirksam erfasst.<br />

Die Kosten für bisherige Leistungen werden sofort erfolgswirksam verbucht, wenn die Veränderungen am Pensionsplan nicht davon<br />

abhängen, dass die Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit beim Unternehmen bleiben. In diesem Fall werden die Kosten der bisherigen<br />

Leistungen linear bis zum Eintritt des Anspruchs amortisiert.<br />

Die in der Bilanz netto ausgewiesene Verbindlichkeit bzw. das Aktivum für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der<br />

Leistungsverpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des Verkehrswerts des Planvermögens, unter Berücksichtigung von<br />

Anpassungen für nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste und bereits erbrachte Leistungen. Die<br />

Verpflichtungen für leistungsorientierte Pläne werden jährlich durch unabhängige Versicherungsmathematiker nach dem<br />

Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Der Gegenwartswert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird durch die<br />

Abzinsung der künftigen Zahlungsmittelabflüsse ermittelt.<br />

Sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Einige wenige Konzerngesellschaften bieten ihren pensionierten Mitarbeitern Gesundheitsvorsorgepläne an. Die Berechtigung zum<br />

Empfang dieser Leistungen hängt gewöhnlich davon ab, dass die Mitarbeiter bis zum Rentenalter beim Unternehmen bleiben und<br />

eine Mindestbetriebszugehörigkeit erreichen. Die voraussichtlichen Kosten dieser Leistungen laufen über den Beschäftigungszeitraum<br />

auf, ähnlich wie bei der Verbuchung der leistungsorientierten Pläne.<br />

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Trennungsentschädigungen) fallen an, wenn ein Beschäftigungsverhältnis<br />

vor dem normalen Ablauf beendet wird oder wenn ein Mitarbeiter bereit ist, im Gegenzug für diese Leistungen freiwillig<br />

aus dem Unternehmen auszuscheiden. Der Konzern verbucht Trennungsentschädigungen, wenn er nachweislich dazu entschlossen<br />

ist, aktuelle Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern gemäss einem detaillierten formellen Plan ohne Rückzugsmöglichkeit zu<br />

beenden, oder Trennungsentschädigungen infolge eines Angebots für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen gezahlt<br />

werden. Leistungen, die erst mehr als 12 Monate nach dem Bilanzstichtag fällig sind, werden auf den Barwert abgezinst.<br />

Rückstellungen werden gebildet:<br />

– wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund früherer Ereignisse hat<br />

– wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich sein wird, um die<br />

Verpflichtung zu erfüllen, und<br />

– wenn eine verlässliche Schätzung für den Betrag der Verpflichtung möglich ist.<br />

Wenn der Konzern mit der Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Rückstellung rechnet, zum Beispiel aufgrund eines<br />

Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als eigener Vermögenswert ausgewiesen, aber nur, wenn die Rückerstattung<br />

praktisch sicher ist. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Rückstellung, gegebenenfalls abzüglich einer Rückerstattung,<br />

werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Falls der Zeitwerteffekt des Betrags wesentlich ist, werden die Rückstellungen zum<br />

Barwert erfasst. Dabei wird ein Abzinsungssatz verwendet, der die für die Verbindlichkeit spezifischen Risiken widerspiegelt. Wenn<br />

eine Abzinsung vorgenommen wird, wird die Zunahme der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs als Zinsaufwand verbucht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!