Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group
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Anhang zur Konzernrechnung<br />
t. Pensionspläne und andere<br />
Vorsorgeverpflichtungen<br />
u. Rückstellungen<br />
<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Konzernrechnung 167<br />
Vorsorgeverpflichtungen<br />
Die Konzerngesellschaften verfügen über verschiedene Pensionspläne. Diese werden im Allgemeinen durch Zahlungen an<br />
Versicherungsunternehmen oder an durch Treuhänder verwaltete Fonds finanziert. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach<br />
regelmässigen versicherungsmathematischen Berechnungen. Der Konzern hat sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte<br />
Pensionspläne. Bei einem leistungsorientierten Pensionsplan berechnet sich die Höhe der Ruhestandsleistungen, die ein Mitarbeiter<br />
später erhält, gewöhnlich nach Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Salär. Bei einem beitragsorientierten Pensionsplan<br />
zahlt der Konzern feste Beiträge an eine separate Einheit. Der Konzern hat keine rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen,<br />
weitere Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht über die nötigen Mittel verfügt, um allen Mitarbeitern die Ruhestandsleistungen<br />
für den laufenden und frühere Zeiträume zu zahlen. Die Pensionspläne des Konzerns in der Schweiz werden als leistungsorientierte<br />
Pläne bilanziert.<br />
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden als Ertrag oder Aufwand verbucht, wenn der Nettobetrag der nicht<br />
erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste für den einzelnen Plan am Ende des Vorjahres 10% des höheren<br />
Wertes der beitragsgebundenen Rentenverpflichtung bzw. des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens zu diesem Zeitpunkt<br />
übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die durchschnittliche erwartete Restarbeitszeit der an dem Vorsorgeplan<br />
beteiligten Mitarbeitenden erfolgswirksam erfasst.<br />
Die Kosten für bisherige Leistungen werden sofort erfolgswirksam verbucht, wenn die Veränderungen am Pensionsplan nicht davon<br />
abhängen, dass die Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit beim Unternehmen bleiben. In diesem Fall werden die Kosten der bisherigen<br />
Leistungen linear bis zum Eintritt des Anspruchs amortisiert.<br />
Die in der Bilanz netto ausgewiesene Verbindlichkeit bzw. das Aktivum für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der<br />
Leistungsverpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des Verkehrswerts des Planvermögens, unter Berücksichtigung von<br />
Anpassungen für nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste und bereits erbrachte Leistungen. Die<br />
Verpflichtungen für leistungsorientierte Pläne werden jährlich durch unabhängige Versicherungsmathematiker nach dem<br />
Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Der Gegenwartswert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird durch die<br />
Abzinsung der künftigen Zahlungsmittelabflüsse ermittelt.<br />
Sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Einige wenige Konzerngesellschaften bieten ihren pensionierten Mitarbeitern Gesundheitsvorsorgepläne an. Die Berechtigung zum<br />
Empfang dieser Leistungen hängt gewöhnlich davon ab, dass die Mitarbeiter bis zum Rentenalter beim Unternehmen bleiben und<br />
eine Mindestbetriebszugehörigkeit erreichen. Die voraussichtlichen Kosten dieser Leistungen laufen über den Beschäftigungszeitraum<br />
auf, ähnlich wie bei der Verbuchung der leistungsorientierten Pläne.<br />
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Trennungsentschädigungen) fallen an, wenn ein Beschäftigungsverhältnis<br />
vor dem normalen Ablauf beendet wird oder wenn ein Mitarbeiter bereit ist, im Gegenzug für diese Leistungen freiwillig<br />
aus dem Unternehmen auszuscheiden. Der Konzern verbucht Trennungsentschädigungen, wenn er nachweislich dazu entschlossen<br />
ist, aktuelle Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern gemäss einem detaillierten formellen Plan ohne Rückzugsmöglichkeit zu<br />
beenden, oder Trennungsentschädigungen infolge eines Angebots für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen gezahlt<br />
werden. Leistungen, die erst mehr als 12 Monate nach dem Bilanzstichtag fällig sind, werden auf den Barwert abgezinst.<br />
Rückstellungen werden gebildet:<br />
– wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund früherer Ereignisse hat<br />
– wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich sein wird, um die<br />
Verpflichtung zu erfüllen, und<br />
– wenn eine verlässliche Schätzung für den Betrag der Verpflichtung möglich ist.<br />
Wenn der Konzern mit der Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Rückstellung rechnet, zum Beispiel aufgrund eines<br />
Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als eigener Vermögenswert ausgewiesen, aber nur, wenn die Rückerstattung<br />
praktisch sicher ist. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Rückstellung, gegebenenfalls abzüglich einer Rückerstattung,<br />
werden in der Erfolgsrechnung erfasst. Falls der Zeitwerteffekt des Betrags wesentlich ist, werden die Rückstellungen zum<br />
Barwert erfasst. Dabei wird ein Abzinsungssatz verwendet, der die für die Verbindlichkeit spezifischen Risiken widerspiegelt. Wenn<br />
eine Abzinsung vorgenommen wird, wird die Zunahme der Rückstellung aufgrund des Zeitablaufs als Zinsaufwand verbucht.