Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group
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Anhang zur Konzernrechnung<br />
i. Immaterielle Vermögenswerte<br />
j. Wertminderung von<br />
Vermögenswerten<br />
<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Konzernrechnung 163<br />
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen<br />
bilanziert.<br />
Goodwill<br />
Der Goodwill entspricht demjenigen Anteil des Preises für eine Akquisition, der den Wert der Nettoaktiven des übernommenen<br />
Unternehmens zum Zeitpunkt des Kaufs übersteigt. Der Goodwill wird jährlich – und zusätzlich, sofern Anzeichen auf eine<br />
Wertminderung vorliegen – auf Wertminderung überprüft und zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Wertminderungen<br />
ausgewiesen. Gewinne und Verluste bei der Veräusserung eines Unternehmens beinhalten den Buchwert des Goodwills der<br />
verkauften Einheit.<br />
Für die Wertminderungsprüfung wird der Goodwill den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugewiesen. Eine ZGE<br />
entspricht der untersten Konzernebene auf welcher der Goodwill intern überwacht wird und die nicht grösser als ein Geschäftssegment<br />
ist (siehe Anmerkung 12).<br />
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte<br />
Um die Kriterien für die Erfassung als immaterieller Vermögenswert zu beurteilen, wird bei selbst geschaffenen immateriellen<br />
Vermögenswerten zwischen einer Forschungs- und einer Entwicklungsphase unterschieden. Kosten im Zusammenhang mit<br />
Entwicklungsprojekten werden als immaterielle Vermögenswerte verbucht, sofern künftige wirtschaftliche Vorteile daraus erwartet<br />
werden. Andere Forschungs- und Entwicklungskosten werden als Aufwand erfasst. Mit Beginn der kommerziellen Fertigung eines<br />
Produkts werden die aktivierten Entwicklungskosten über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Amortisationszeitraum<br />
liegt bei höchstens fünf Jahren.<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Erhalt der Funktionsfähigkeit von Computer-Software-Programmen<br />
werden bei ihrem Entstehen als Aufwand verbucht. Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Produktion von identifizierbaren<br />
und einzigartigen Softwareprodukten stehen, die vom Konzern kontrolliert werden und voraussichtlich für einen über ein Jahr<br />
hinausgehenden Zeitraum wirtschaftliche Vorteile bringen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Zu den direkten<br />
Kosten gehören die Personalkosten der internen Softwareentwickler und ein entsprechender Anteil der relevanten Gemeinkosten.<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Verbesserung oder Erweiterung der Leistungsfähigkeit von Informatikprogrammen über ihre<br />
ursprünglichen Spezifikationen hinaus werden aktiviert und zum Gestehungspreis der Software addiert. Die aktivierten Software-<br />
Entwicklungskosten werden linear über eine fünf Jahre nicht übersteigende Lebensdauer abgeschrieben.<br />
Sonstige immaterielle Vermögenswerte<br />
Daneben umfasst die Rubrik immaterielle Vermögenswerte:<br />
– Erworbene Lizenzen, die zur Nutzung neuer Spitzentechnologien berechtigen. Die entsprechenden Pauschalzahlungen werden<br />
aktiviert und über ihre Nutzungsdauer amortisiert.<br />
– Aufgelder für die Miete strategisch gelegener Ladengeschäfte (Key Money). Sofern die Werthaltigkeit durch einen vorhandenen<br />
Markt nachweisbar ist, werden diese nicht abgeschrieben, sondern auf Wertminderungen überprüft. Dagegen werden Aufgelder,<br />
die sich nicht oder nur unter bestimmten Umständen geltend machen lassen, als vorausbezahlte Mieten behandelt.<br />
– Kundenbeziehungen und nicht patentierte Technologien, die im Zuge von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden.<br />
Diese werden über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren amortisiert.<br />
Nichtfinanzielle Aktiven mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung<br />
überprüft. Aktiven, die der Amortisierung unterliegen sowie solche, die noch nicht zur Nutzung bereit sind, werden immer dann<br />
auf Wertminderung geprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf schliessen lassen, dass der Buchwert nicht<br />
erzielbar wäre. Für den Betrag, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird ein Wertminderungsaufwand<br />
verbucht. Der erzielbare Betrag entspricht dem jeweils höheren Wert des Nettoverkaufswerts oder Nutzwerts. Letzterer wird<br />
durch Schätzung der künftigen durch den Vermögenswert generierten Geldflüsse ermittelt, die mit einem risikospezifischen<br />
Zinssatz diskontiert werden. Für die Prüfung auf Wertminderung werden die Aktiven auf der niedrigsten Ebene gruppiert, auf der<br />
getrennte Cashflows erkennbar sind (zahlungsmittelgenerierende Einheiten).