Geschäftsbericht 2008 Warnung! - Swatch Group
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Corporate Governance<br />
6.1 Stimmrechtsbeschränkungen<br />
und -vertretung<br />
6.2 Statutarische Quoren<br />
6.3 Einberufung der<br />
Generalversammlung<br />
6.4 Traktandierung<br />
6.5 Eintragungen im<br />
Aktienbuch<br />
<strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> > <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> > Corporate Governance<br />
143<br />
Eine Übersicht der per 31. Dezember <strong>2008</strong> gehaltenen Aktien und Optionen der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Konzernleitung<br />
und der Erweiterten Konzernleitung sowie der diesen Mitgliedern nahestehenden Personen befindet sich auf Seite 201.<br />
Organdarlehen<br />
Die Angestellten der Gruppengesellschaften haben die Möglichkeit, sich bei der Pensionskasse der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> Hypothekardarlehen<br />
für den Bau oder Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz (Erstwohnsitz) einräumen zu lassen.<br />
Die Konditionen dieser Hypothekardarlehen werden vom Stiftungsrat der Pensionskasse der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> festgelegt. Die Konditionen<br />
gelten für alle Angestellten der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> gleichermassen.<br />
Per Ende <strong>2008</strong> hat ein solches Darlehen im Betrag von Mio 0.87 CHF zugunsten eines Mitgliedes der Konzernleitung bestanden<br />
(siehe Ziffer 29d auf Seite 198).<br />
Pensions- / Kaderkasse<br />
Bezüglich der Pensionskasse der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> sind die Mitglieder des Managements nach den für alle Mitarbeiter geltenden<br />
Versicherungsbestimmungen gedeckt. Für den versicherten Lohn besteht im Berichtsjahr eine Obergrenze von CHF 320 000.<br />
Seit dem 1. Januar 2003 sind die Mitglieder der Konzernleitung und der Erweiterten Konzernleitung mit Anstellungsvertrag in der<br />
Schweiz zusätzlich auch durch die Kaderkasse <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong> versichert. Die Kaderkasse ergänzt die Leistungen der Pensions kasse<br />
der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong>. Sie versichert alle Einkommen über CHF 320 000.– bis zu einer Maximalhöhe von CHF 796 000.– . Die Kaderkasse<br />
sieht Beiträge von 10% vor, wovon drei Viertel (7.5%) vom Arbeitgeber und ein Viertel (2.5%) vom Arbeitnehmer getragen<br />
werden. Die Verwaltung der Kaderkasse wurde von der Geschäftsleitung der Pensionskasse übernommen.<br />
Abgangsentschädigung<br />
Es wurden im Berichtsjahr keine Abgangsentschädigungen an Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Konzernleitung bzw. der<br />
Erweiterten Konzernleitung bezahlt.<br />
6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre<br />
Bei der Ausübung des Stimmrechts darf kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 5% des gesamten<br />
Ak tienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinen. Diese Begrenzung gilt nicht für diejenigen Aktien, welche vom Eintragungsverbot<br />
ausgenommen sind (vgl. Ziff. 2.6 vorne). Diese Begrenzung gilt auch nicht für die Ausübung von Stimmrechten gemäss Art.<br />
689c OR bezüglich der Vertretung durch ein Mitglied eines Organs der Gesellschaft und durch einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter<br />
sowie bei den Bankenvertretern mit Bezug auf die bei ihnen deponierten Aktien.<br />
Der Verwaltungsrat ist im übrigen gemäss Art. 16 Abs. 4 der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong>-Statuten befugt, in besonderen Fällen von dieser<br />
Beschränkung abzuweichen. Im Geschäftsjahr wurden keine Ausnahmen beantragt oder gewährt. Eine Änderung der Stimmrechtsbeschränkungen<br />
ist nur durch eine Änderung der Statutenbestimmungen möglich. Hierfür ist ein Beschluss der Generalversammlung<br />
mit relativer Mehrheit notwendig.<br />
Aktionäre können sich an der Generalversammlung nur durch andere schriftlich bevollmächtigte Aktionäre vertreten lassen.<br />
Namenaktionäre können nur von anderen Namenaktionären vertreten werden.<br />
Zusätzlich zu den in Art. 704 OR vorgesehenen speziellen Quorumsbestimmungen sehen die Statuten die gleiche Quorumsbestimmung<br />
(zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der Aktiennennwerte) auch für die Abberufung von Mitgliedern<br />
des Verwaltungsrates vor.<br />
Die Generalversammlung wird gemäss Artikel 13 und 14 der <strong>Swatch</strong> <strong>Group</strong>-Statuten einberufen. Aktionäre, welche zusammen<br />
mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten, können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung<br />
verlangen. Eine solche ausserordentliche Generalversammlung hat innert 40 Tagen nach Eingang eines solchen Begehrens stattzufinden.<br />
Aktionäre, die Aktien im Nennwert von einer Million Franken vertreten, können schriftlich und unter Angaben der Anträge die<br />
Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen (vergleiche Art. 13.2 der Statuten in Verbindung mit Art. 699 und<br />
Art. 700 OR).<br />
Das Aktienbuch wird jeweils 20 Tage vor der Generalversammlung für Eintragungen geschlossen.