30.11.2012 Aufrufe

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Baurecht auf Zeit und Planungsschadensrecht<br />

wird durch den Bebauungsplan die Privatnützigkeit des Grundstücks fortdefiniert31 . Dafür ist der<br />

Eigentümer zu entschädigen.<br />

Aber wie steht es mit § 42 BauGB? Die Vorschrift sichert dem Eigentümer, wie gesehen, nicht nur den<br />

Wert, den das Grundstück bei der Entstehung seines „Baurechts“ hatte, sondern den Wert, den es bei<br />

der Aufhebung oder Änderung des Baurechts hat. In Anlehnung an eine Formulierung des BGH: § 42<br />

BauGB sichert dem Eigentümer die Teilnahme an der „konjunkturellen Weiterentwicklung“ des<br />

Grundstücksmarktes32 . Im Klartext: Der Staat garantiert dem Eigentümer bei steigenden Grundstückspreisen<br />

für sieben Jahre den Wertzuwachs, den Spekulationsgewinn.<br />

Folgt dies aus Art. 14 GG? Unbestritten ist eine der Hauptfunktionen von Eigentum, dem Eigentümer<br />

den Ertrag eigener Leistung zu sichern33 . Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, jedenfalls<br />

nicht ohne weiteres geboten, ihm als Entschädigung für Neuplanungen nicht nur den Wert seines<br />

Grundstücks zu garantieren, so wie er es erworben hat, sondern auch Wertsteigerungen, die er nicht<br />

eigenen Investitionen zu verdanken hat, vielmehr der unsichtbaren Hand des Marktes. Die Frage gibt<br />

Anlass, grundsätzlich über das Verhältnis von Eigentum, Markt und Staat nachzudenken.<br />

VI Eigentum, Markt und Staat<br />

Was ist Eigentum? Eigentum hat in unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen verschiedene Bedeutungen,<br />

in der ständischen Gesellschaft eine andere als in der bürgerlichen, in der Marktwirtschaft<br />

eine andere als in der Planwirtschaft. In der modernen Gesellschaft ist Eigentum im Wesentlichen eine<br />

Form, die Recht und Wirtschaft miteinander verkoppelt: Was man wirtschaftlich Güter nennt, genauer<br />

Waren, sind rechtlich betrachtet Eigentumsobjekte. Die zentrale Institution zum Verständnis dessen,<br />

was Eigentum in der freiheitlichen Gesellschaft des Grundgesetzes bedeutet, ist deshalb der Markt:<br />

Auf ihm werden die Güter nicht hoheitlich verteilt, sondern privatautonom durch Verträge zwischen<br />

Anbietern/Eigentümern und Nachfragern/Nicht-Eigentümern.<br />

1. Art. 14 GG im Lichte des Marktmodells<br />

Betrachtet man vor diesem Hintergrund Art. 14 GG, so lassen sich im Verhältnis des Staates zum Eigentum<br />

drei „Konstellationen“ unterscheiden34 . Die erste Konstellation ist die Enteignung: Bei ihr geht<br />

es darum, gegen den Willen des Eigentümers durch staatlichen Zwang ein marktfähiges Gut zu beschaffen.<br />

Man kann die Enteignung daher definieren als marktinternes Zwangsgeschäft aufgrund<br />

eines Sonderzugriffsrechts auf der Nachfragerseite (Zwangskontrakt).<br />

Die zweite Konstellation ist die Inhalts- und Schrankenbestimmung: Der Staat – wer sonst – muss<br />

definieren, an welchen Gütern überhaupt marktfähiges Eigentum bestehen kann, z.B. nicht an Sklaven<br />

oder Kernbrennstoffen (vgl. § 5 AtomG), wohl aber etwa an Produktionsmitteln und Grundstücken.<br />

Gerade bei Grundstücken ist dies nicht selbstverständlich, in der ständischen Gesellschaft war es nicht<br />

31 Vgl. BGHZ 141, 319.<br />

32 BGHZ 141, 319 (321).<br />

33 Zippelius, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. 2003, § 35 I; Wieland, in: Dreier (Hrsg.), GG, Bd. I, 2. Aufl. 2004, Art. 14<br />

Rdnr. 30.<br />

34 Zum Folgenden Lege, Zwangskontrakt und Güterdefinition, Zur Klärung der Begriffe „Enteignung“ und „Inhalts-<br />

und Schrankenbestimmung“, 1995, S. 61 ff., 69 ff.<br />

103

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!