umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verbesserter Schutz von Natur und Umwelt durch die neue Umweltprüfung für Bauleitpläne?<br />
VERBESSERTER SCHUTZ VON NATUR UND<br />
UMWELT DURCH DIE NEUE<br />
UMWELTPRÜFUNG FÜR BAULEITPLÄNE?<br />
Reinhard Zölitz-Möller, <strong>Greifswald</strong><br />
Unter anderem auf Grund neuer europarechtlicher Regelungen (SUP-Richtlinie) wurde in der BauGB-<br />
Novelle des Jahres 2004 anscheinend die Berücksichtigung des Umweltschutzes in der Bauleitplanung<br />
an prominentere Stelle gerückt. Der folgende Kurzbeitrag versucht eine kritische Einschätzung der zu<br />
erwartenden Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Schutz von Natur und Umwelt.<br />
1 Keine neuen Umweltbelange<br />
Mit der BauGB-Novellierung (2004) wurde eine verfahrensmäßig klarer ausgestaltete städtebaurechtliche<br />
Umweltprüfung für (beinahe) alle Flächennutzungs- und Bebauungspläne einschließlich ihrer<br />
Änderung und Ergänzung eingeführt. Die Liste der nunmehr stets zu berücksichtigenden Umweltbelange<br />
ist dabei zwar neu geordnet, aber gegenüber dem auch vorher schon geltenden Schutzgutkatalog<br />
der in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Abwägungsbelange nicht erweitert worden.<br />
Paragraph 1 (6) Nr. 7 nennt als bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigende <strong>Belange</strong> des<br />
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere:<br />
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen<br />
ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der<br />
europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />
insgesamt,<br />
d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />
e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,<br />
Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ...<br />
i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen <strong>Belange</strong>n des Umweltschutzes nach den Buchstaben<br />
a, c und d.<br />
73