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umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Grußwort des Staatssekretärs des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

führung der Konzentrationswirkung der Baugenehmigung und ein weiter gehender Verzicht auf behördliche<br />

Prüfungen. Der Bauherr soll künftig eine umfassende Dienstleistung durch die Baubehörde<br />

in Anspruch nehmen können. Dieser Ansatz stellt hohe Anforderungen an die Koordinierungsleistung<br />

und die Fachkompetenz der Mitarbeiter. Das Gesetzeswerk orientiert sich an den Bedürfnissen<br />

des Bauherrn. Für Bürger und Unternehmer wird das Baugenehmigungsverfahren künftig noch einfacher.<br />

Auch im Städtebaurecht gilt es, auf möglichst schlanke Verfahren hinzuwirken. Auch dabei steht in<br />

der Bauleitplanung der Gestaltungswille der Gemeinden immer im Mittelpunkt. Unser gemeinsames<br />

Anliegen sollte es sein, die baurechtlichen Vorschriften so anzuwenden, dass schnell und flexibel auf<br />

sich verändernde Bedingungen reagiert werden kann und die Entwicklungsziele der Gemeinden<br />

rechtlich abgesichert werden.<br />

Ich bin gespannt auf Ihre Erfahrungen im Umgang mit den neuen Rechtsvorschriften und wünsche<br />

Ihrer Veranstaltung intensive und ertragreiche Diskussionen.<br />

Gespannt bin ich auch, inwieweit ich diesen Fachdiskussionen Ihrer hochkarätig besetzten Expertentagung<br />

werde folgen können.<br />

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