umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
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Grußwort des Staatssekretärs des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
GRUßWORT DES STAATSSEKRETÄRS DES<br />
MINISTERIUMS FÜR ARBEIT,<br />
BAU UND LANDESENTWICKLUNG<br />
MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />
Klaus Sühl, Schwerin<br />
Sehr verehrte Frau Senatorin Dönig-Poppensieker, sehr verehrter Herr Prof. Dr. Zölitz-Möller, meine<br />
sehr geehrten Damen und Herren,<br />
herzlichen Dank für die Einladung, ich freue mich, wieder in der alten Hansestadt <strong>Greifswald</strong> sein zu<br />
dürfen, um ein Grußwort zur Eröffnung der 3. <strong>Greifswald</strong>er Baurechtstage der Hansestadt <strong>Greifswald</strong><br />
und der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<strong>Arndt</strong>-<strong>Universität</strong> zu halten.<br />
Die diesjährigen <strong>Greifswald</strong>er Baurechtstage reihen sich ein in die Veranstaltungen zu 15 erfolgreichen<br />
Jahren Stadtentwicklung in den ostdeutschen Ländern. Erst kürzlich wurde hier die Ausstellung<br />
„Denk!mal! Alte Stadt – neues Leben“ eröffnet. Auf beeindruckende Weise zeigt diese, wie stark sich<br />
das Gesicht der Städte in relativ kurzer Zeit verändert hat. Davon werden Sie sich bei einem Rundgang<br />
sofort überzeugen können. Die Ausstellung zeigt, welch hohen Stellenwert das Bauen für die<br />
Stadtentwicklung hat.<br />
Einfaches und kompaktes Baurecht ist dabei eine große Hilfe. Das Planungsrechtssystem der Bundesrepublik<br />
Deutschland ist kein Selbstzweck; es hat die Aufgabe, den Entwicklungsvorstellungen der<br />
Gemeinden einen rechtlichen Rahmen zu geben und ihre Umsetzung zu befördern. Diese Aufgabenstellung<br />
lässt sich von der Überzeugung leiten, dass die Handelnden vor Ort, die Gemeindevertreter,<br />
am besten wissen, was für ihre Gemeinde gut ist. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer städtebaulichen<br />
Planung bestmöglich unterstützen.<br />
Ein zeitgemäßes Planungssystem hat daher transparente und anwenderfreundliche Regelungen zur<br />
Verfügung zu stellen, um für die Gemeinden, für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger die<br />
notwendige Rechtssicherheit zu bieten.<br />
Anlass der Städtebaurechtsnovelle des Jahres 2004 war die Umsetzung der europäischen Richtlinien<br />
zur Umweltprüfung in nationales Recht. Es ist dabei gelungen, sämtliche Regeln über die Umweltprüfung<br />
städtebaulicher Pläne in das Baugesetzbuch zu integrieren. Ich halte dies für den größten Vorzug<br />
des neuen Baugesetzbuches.<br />
Die Prüfung <strong>umweltrechtliche</strong>r <strong>Belange</strong> richtet sich seither ausschließlich nach den Regeln des Baurechts.<br />
War es zuvor noch notwendig, zu überlegen, ob und wie die Umweltverträglichkeit geprüft<br />
werden muss, so ist die Umweltprüfung jetzt zu einem selbstverständlichen Bestandteil der städte-<br />
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