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umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Grußwort des Staatssekretärs des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

GRUßWORT DES STAATSSEKRETÄRS DES<br />

MINISTERIUMS FÜR ARBEIT,<br />

BAU UND LANDESENTWICKLUNG<br />

MECKLENBURG-VORPOMMERN<br />

Klaus Sühl, Schwerin<br />

Sehr verehrte Frau Senatorin Dönig-Poppensieker, sehr verehrter Herr Prof. Dr. Zölitz-Möller, meine<br />

sehr geehrten Damen und Herren,<br />

herzlichen Dank für die Einladung, ich freue mich, wieder in der alten Hansestadt <strong>Greifswald</strong> sein zu<br />

dürfen, um ein Grußwort zur Eröffnung der 3. <strong>Greifswald</strong>er Baurechtstage der Hansestadt <strong>Greifswald</strong><br />

und der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<strong>Arndt</strong>-<strong>Universität</strong> zu halten.<br />

Die diesjährigen <strong>Greifswald</strong>er Baurechtstage reihen sich ein in die Veranstaltungen zu 15 erfolgreichen<br />

Jahren Stadtentwicklung in den ostdeutschen Ländern. Erst kürzlich wurde hier die Ausstellung<br />

„Denk!mal! Alte Stadt – neues Leben“ eröffnet. Auf beeindruckende Weise zeigt diese, wie stark sich<br />

das Gesicht der Städte in relativ kurzer Zeit verändert hat. Davon werden Sie sich bei einem Rundgang<br />

sofort überzeugen können. Die Ausstellung zeigt, welch hohen Stellenwert das Bauen für die<br />

Stadtentwicklung hat.<br />

Einfaches und kompaktes Baurecht ist dabei eine große Hilfe. Das Planungsrechtssystem der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist kein Selbstzweck; es hat die Aufgabe, den Entwicklungsvorstellungen der<br />

Gemeinden einen rechtlichen Rahmen zu geben und ihre Umsetzung zu befördern. Diese Aufgabenstellung<br />

lässt sich von der Überzeugung leiten, dass die Handelnden vor Ort, die Gemeindevertreter,<br />

am besten wissen, was für ihre Gemeinde gut ist. Wir wollen sie bei der Verwirklichung ihrer städtebaulichen<br />

Planung bestmöglich unterstützen.<br />

Ein zeitgemäßes Planungssystem hat daher transparente und anwenderfreundliche Regelungen zur<br />

Verfügung zu stellen, um für die Gemeinden, für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger die<br />

notwendige Rechtssicherheit zu bieten.<br />

Anlass der Städtebaurechtsnovelle des Jahres 2004 war die Umsetzung der europäischen Richtlinien<br />

zur Umweltprüfung in nationales Recht. Es ist dabei gelungen, sämtliche Regeln über die Umweltprüfung<br />

städtebaulicher Pläne in das Baugesetzbuch zu integrieren. Ich halte dies für den größten Vorzug<br />

des neuen Baugesetzbuches.<br />

Die Prüfung <strong>umweltrechtliche</strong>r <strong>Belange</strong> richtet sich seither ausschließlich nach den Regeln des Baurechts.<br />

War es zuvor noch notwendig, zu überlegen, ob und wie die Umweltverträglichkeit geprüft<br />

werden muss, so ist die Umweltprüfung jetzt zu einem selbstverständlichen Bestandteil der städte-<br />

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