umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
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Monitoring – Rechtliche Aspekte<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet derzeit das<br />
Deutsche Institut für Urbanistik im Rahmen des Projekts „Monitoring und Bauleitplanung“ auf der<br />
Grundlage umfangreicher Fallstudien Handlungsempfehlungen für die Anwendung des § 4 c BauGB.<br />
5 Folgen der Überwachung<br />
Werden unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt, hat dies nach § 4 c<br />
Satz 1 BauGB lediglich die Folge, dass damit die Gemeinde in die Lage versetzt ist, geeignete Maßnahmen<br />
zur Abhilfe zu ergreifen. Die Vorschrift lässt offen, welche Maßnahmen in Betracht kommen.<br />
Diese können Maßnahmen des BauGB, der Landesbauordnung, aber auch anderer Fachgesetze sein.<br />
Dabei kommen nicht nur Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, sondern auch anderer<br />
Behörden in Betracht.<br />
Beispiele: Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans, Durchführung entsprechender Baumaßnahmen,<br />
verkehrslenkende Maßnahmen.<br />
Die Vorschrift enthält auch keine Verpflichtung, die Ergebnisse der Überwachung zu veröffentlichen<br />
oder Maßnahmen zu ergreifen, z. B. den Bebauungsplan zu ändern; insofern verbleibt es bei der Planungspflicht<br />
i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.<br />
Die Kosten der Überwachung trägt als zuständige Stelle die Gemeinde. Sie kann ggf. eine Kostenübertragung<br />
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags vorsehen (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3).<br />
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