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umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern zum Baugesetzbuch<br />

Wie im Einzelnen die tatsächlich vorliegende Finanzkraft bezogen auf die Realisierbarkeit des geplanten<br />

Vorhabens durch den Investor nachgewiesen werden kann, ist eine Frage des Einzelfalles, die nicht<br />

generalisiert beantwortet werden kann. Grundsätzlich geeignet sind auf das konkrete Projekt bezogene<br />

Finanzierungszusagen von Banken einschließlich entsprechender Fördermittelzusagen. Nicht verlangt<br />

werden kann regelmäßig das Stellen von Bankbürgschaften, denn dies ist mit erheblichem Kostenaufwand<br />

verbunden, der nicht zwingend erforderlich erscheint. Ausreichend mag auch die Mitteilung<br />

einer anerkannten Wirtschaftsauskunft über die Kreditwürdigkeit des Vorhabenträgers sein, aus der sich<br />

auch etwas über die Höhe der Kreditwürdigkeit ergibt. Dies ist jedenfalls dann erforderlich, wenn es -<br />

wie im vorliegenden Fall - um Summen im zweistelligen Millionenbereich geht.<br />

Aus den von der Beigeladenen vorgelegten Unterlagen lässt sich nicht entnehmen, dass sie, die als<br />

Vorhabenträgerin den Nachweis zu erbringen hat und auf deren eigene finanzielle Leistungsfähigkeit es<br />

primär ankommt, über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt bzw. im Lauf der Realisierung des<br />

Projekts verfügen wird. Die Schreiben der DKB vom 14.12.2004 und Nord-LB vom 07.12.2004 geben über<br />

die Finanzierungsmöglichkeiten des Vorhabenträgers keine ausreichende Auskunft. Sie sind nicht an die<br />

Beigeladene gerichtet, sondern an eine "S. Hotel GmbH u. Co. Betriebs-KG". Aus den in der mündlichen<br />

Verhandlung vorgelegten Creditreform-Auskünften ergibt sich ebenfalls nicht, dass die Beigeladene<br />

selbst über ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung des Vorhabens verfügt. Zudem betreibt die<br />

Beigeladene ein umfangreiches Investitionsprojekt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet, welches<br />

entsprechende Mittel bindet. Schließlich ist auffällig, dass die Beigeladene keine Angaben darüber<br />

macht, mit welchen Eigenmitteln sie beabsichtigt, die Finanzierung zu sichern.<br />

Soweit die Beigeladene auf ihre Zugehörigkeit zur S.-Gruppe verweist, ergibt sich daraus nicht mit der<br />

erforderlichen Klarheit, dass die S.-Gruppe diese Investition über 24,5 Millionen Euro allein mit eigenen<br />

Mitteln finanzieren kann. Die in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Creditreform-Auskunft lässt<br />

zwar erkennen, dass die S.-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG über erhebliches Eigenkapital verfügt,<br />

das aber deutlich unter dem erforderlichen Investitionsvolumen liegt. Völlig offen ist auch, ob die<br />

Beigeladene die - erforderliche - rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, auf finanzielle Mittel der S.-<br />

Gruppe zuzugreifen. Die bereits benannten Schreiben der DKB und der Nord-LB geben für die objektive<br />

Leistungsfähigkeit der S.-Gruppe nichts her. Beide Banken bekunden nur ihr Interesse an einer Finanzierung.<br />

Die DKB behält sich ausdrücklich eine detaillierte Prüfung der Antragsunterlagen vor. Der<br />

Aktenvermerk über das Gespräch mit dem Wirtschaftsminister hat keine Verbindlichkeit, ganz abgesehen<br />

davon, dass sich aus ihm nicht mit der für den Nachweis der Finanzkraft erforderlichen Deutlichkeit<br />

ergibt, welches der Projekte der S.-Gruppe gefördert werden soll.<br />

Die Gemeinde hat die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beigeladenen nicht ausreichend überprüft.<br />

Welche Mindestanforderungen an die Überprüfung gestellt werden müssen, ist in Rechtsprechung und<br />

Literatur nicht abschließend geklärt. Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass die Gemeinde auf der<br />

Grundlage vom Vorhabenträger vorgelegter Nachweise überprüft, ob eine gesicherte Finanzierung<br />

vorliegt oder wenigstens ernsthaft in Aussicht gestellt wird. Die … Ag. hat die Notwendigkeit der<br />

Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit zwar erkannt, doch genügen die ausweislich des Protokolls<br />

der Gemeindevertretersitzung vom 16.12.2004 allein vorliegenden "Schreiben der Bank" nicht für eine<br />

ausreichende Leistungsfähigkeitsprüfung. Eine Finanzierungszusage stellen diese beiden Schreiben der<br />

Nord-LB vom 07.12.2004 und der DKB vom 14.12.2004 nicht dar. Aus dem Schreiben der DKB ergibt<br />

sich, dass ein Gesamtinvestitionsvolumen von 27,858 Millionen Euro vorgesehen sei. Die DKB teilt mit,<br />

dass sie "vorbehaltlich einer grundsätzlichen Zustimmung unserer Entscheidungsgremien ( ) neben der<br />

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