umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
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Die Umweltprüfung nach dem neuen BauGB<br />
- Anforderungen an die kommunale Praxis -<br />
Callies teilt diese Schritte der Umweltprüfung in sechs Phasen ein. Im einzelnen sind das:<br />
- Konkretisierungsphase (Screening und Scoping)<br />
- Informationsphase (Umweltbericht)<br />
- Kommunikationsphase (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)<br />
- Entscheidungsphase (Berücksichtigung des Umweltberichts und der Konsultationsergebnisse bei der<br />
Abwägung und Entscheidungsfindung)<br />
- Publizitätsphase (Veröffentlichung des angenommen Plans oder Programms, der zusammenfassenden<br />
Erklärung sowie Bekanntgabe der Monitoring-Maßnahmen)<br />
- Kontrollphase (Monitoring)<br />
Das Internet und die digitale Verarbeitung von Stellungnahmen sollen als unterstützendes Medium<br />
zur möglichst weitreichenden Beteiligung eingesetzt werden können.<br />
5 Umweltbericht<br />
5.1 Regelungen des Baugesetzbuchs<br />
Die §§ 2 – 4 c BauGB regeln das Verfahren der Umweltprüfung. Sie ist ein unselbständiger Teil des<br />
Bauleitplanverfahrens und dient der Aufbereitung der Informationen über die Umweltbelange für die<br />
Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.<br />
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht ermittelt,<br />
beschrieben und bewertet.<br />
Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchung wird von der Gemeinde festgelegt (Scoping).<br />
Dabei bleibt die Ermittlung der Umweltbelange vernünftigerweise in dem Rahmen, der nach gegenwärtigem<br />
Wissensstand und zeitgemäßen Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad<br />
des Bauleitplans verlangt werden kann.<br />
In der Anlage zum Baugesetzbuch werden die methodischen Anforderungen zum Umweltbericht<br />
geregelt. Die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der<br />
Planung besteht aus:<br />
- Einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung<br />
der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf<br />
an Grund und Boden der geplanten Vorhaben<br />
- Die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für<br />
den Bauleitplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele bei der Aufstellung berücksichtigt<br />
wurden.<br />
- Einer Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes<br />
- Die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden<br />
- Einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
- Einer Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen<br />
- Einer Prüfung der anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich<br />
des Bauleitplans zu berücksichtigen sind<br />
- einer Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde (Methodik) etwa im Hinblick auf<br />
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