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umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Die Umweltprüfung nach dem neuen BauGB<br />

- Anforderungen an die kommunale Praxis -<br />

Callies teilt diese Schritte der Umweltprüfung in sechs Phasen ein. Im einzelnen sind das:<br />

- Konkretisierungsphase (Screening und Scoping)<br />

- Informationsphase (Umweltbericht)<br />

- Kommunikationsphase (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)<br />

- Entscheidungsphase (Berücksichtigung des Umweltberichts und der Konsultationsergebnisse bei der<br />

Abwägung und Entscheidungsfindung)<br />

- Publizitätsphase (Veröffentlichung des angenommen Plans oder Programms, der zusammenfassenden<br />

Erklärung sowie Bekanntgabe der Monitoring-Maßnahmen)<br />

- Kontrollphase (Monitoring)<br />

Das Internet und die digitale Verarbeitung von Stellungnahmen sollen als unterstützendes Medium<br />

zur möglichst weitreichenden Beteiligung eingesetzt werden können.<br />

5 Umweltbericht<br />

5.1 Regelungen des Baugesetzbuchs<br />

Die §§ 2 – 4 c BauGB regeln das Verfahren der Umweltprüfung. Sie ist ein unselbständiger Teil des<br />

Bauleitplanverfahrens und dient der Aufbereitung der Informationen über die Umweltbelange für die<br />

Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.<br />

Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden in einem Umweltbericht ermittelt,<br />

beschrieben und bewertet.<br />

Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchung wird von der Gemeinde festgelegt (Scoping).<br />

Dabei bleibt die Ermittlung der Umweltbelange vernünftigerweise in dem Rahmen, der nach gegenwärtigem<br />

Wissensstand und zeitgemäßen Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad<br />

des Bauleitplans verlangt werden kann.<br />

In der Anlage zum Baugesetzbuch werden die methodischen Anforderungen zum Umweltbericht<br />

geregelt. Die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der<br />

Planung besteht aus:<br />

- Einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung<br />

der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf<br />

an Grund und Boden der geplanten Vorhaben<br />

- Die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für<br />

den Bauleitplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele bei der Aufstellung berücksichtigt<br />

wurden.<br />

- Einer Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes<br />

- Die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden<br />

- Einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

- Einer Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen<br />

- Einer Prüfung der anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich<br />

des Bauleitplans zu berücksichtigen sind<br />

- einer Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde (Methodik) etwa im Hinblick auf<br />

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