30.11.2012 Aufrufe

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Umweltprüfung nach dem neuen BauGB<br />

- Anforderungen an die kommunale Praxis -<br />

die Plan- oder Programmaufstellung, als auch für die Durchführung der UP zuständig ist. Die Beteiligung<br />

anderer betroffener Behörden und der Öffentlichkeit soll Interessenskonflikte, die durch die<br />

Wesenseinheit von entscheidender und planender Behörde entstehen können, vermindern.<br />

Folgende Schritte werden als das Mindestverfahren der SUP angesehen:<br />

- Scoping zur Klärung von Untersuchungsrahmen<br />

- Festlegung des Untersuchungsumfangs<br />

- Festlegung des Detaillierungsgrads<br />

- Festlegungen zu Methoden unter Beteiligung der zuständigen Behörden<br />

- Erstellung des Umweltberichts<br />

- Konsultation der betroffenen Behörden<br />

- Konsultation der betroffenen Teile der Öffentlichkeit<br />

- Konsultation der ggf. betroffenen Mitgliedsstaaten<br />

- Berücksichtigung des Umweltberichts und der Konsultationsergebnisse bei der Abwägung und Entscheidungsfindung<br />

4.1 Praktische Durchführung der UP<br />

Die SUP-R sieht als ersten Schritt ein Screening vor, in dem ermittelt wird, welche Pläne und Programme<br />

aufgrund ihrer voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einer UP zu unterziehen<br />

sind. Die Richtlinie stellt es den Mitgliedsstaaten frei zwischen obligatorischer und konditionaler<br />

Umweltprüfungspflicht für Pläne und Programme zu unterscheiden. In Deutschland sieht das BauGB<br />

eine generelle Umweltprüfungspflicht vor (Ausnahmen nach §13 möglich), daher ist dieser Schritt in<br />

der Regel nicht erforderlich. In der Bundesrepublik Deutschland steht also am Anfang der UP das<br />

Scoping. Unter Scoping versteht man die Feststellung des Untersuchungsrahmens in Zusammenarbeit<br />

mit den in ihrem Aufgabenbereich möglicherweise betroffenen Umweltbehörden. Das Scoping wird<br />

als entscheidender Faktor für die Qualität der UP angesehen, weil hierdurch die Festlegung des Untersuchungsrahmens,<br />

der geeigneten Methode und des inhaltlichen Umfangs des Umweltberichts<br />

ermittelt wird, welche Teile bzw. Inhalte des Plans oder Programms auf ihre Umweltauswirkungen<br />

überprüft werden müssen. Anschließend erfolgt die eigentliche Erstellung des Umweltberichtes. Der<br />

Umweltbericht ist der zentrale Teil der UP und stellt die wesentliche Entscheidungsgrundlage für die<br />

Abwägung dar. Weiter unten wird auf den Umweltbericht noch genauer eingegangen.<br />

Die Kernpunkte der UP sind die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB und die Behördenbeteiligung<br />

nach § 4 BauGB. Nach der Konsultation müssen deren Ergebnisse sowie die Ergebnisse des<br />

Umweltberichtes bei der Aufstellung und vor Annahme des Plans oder Programms oder vor dessen<br />

Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Die getroffene Entscheidung ist<br />

den betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe muss eine<br />

zusammenfassende Erklärung enthalten, aus der entnommen werden kann, auf welche Art und Weise<br />

Umwelterwägungen, die abgegebenen Stellungnahmen und Konsultationsergebnisse in die Abwägung<br />

einbezogen wurden und aus welchen Gründen letztlich die Entscheidung getroffen wurde. Die<br />

zusammenfassende Erklärung stellt damit einen Abschlußbericht dar, im Gegensatz zum Umweltbericht,<br />

der die Grundlage für die Umweltprüfung und die darauf folgende Entscheidung bildet. Zur<br />

öffentlichen Bekanntgabe gehört auch die Darstellung der festgelegten Überwachungsmechanismen<br />

im Rahmen des Monitorings.<br />

79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!