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umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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Aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern zum Baugesetzbuch<br />

legten, dass sich die Struktur der Gäste auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie deren Wünsche<br />

und Zufriedenheitsniveau nicht signifikant von der Struktur und den Wünschen der Gäste an der (übrigen)<br />

Ostseeküste unterscheide. Insgesamt müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass die Aussagen<br />

und Schlussfolgerungen des Forschungsgutachtens (Teil I) auch für die Halbinsel Fischland-Darß-<br />

Zingst gelten (S. 153).<br />

Die Rüge der Antragstellerin, das Forschungsgutachten sei methodisch fehlerhaft, weil es sich nicht konkret<br />

zu dem geplanten Vorhaben "Baltic I" verhalte, greift nicht durch. Teil I des Forschungsgutachten<br />

erhebt nicht den Anspruch, die möglichen Auswirkungen des konkreten Vorhabens "Baltic I" auf den<br />

Tourismus in der Region "Darß/Fischland/Zingst" zu untersuchen. Dieser Teil ist vielmehr als Meta-<br />

Studie angelegt, die alle bislang vorliegenden Untersuchungen zu den touristischen Effekten von Windkraft-<br />

und auch Offshore-Windkraft-Anlagen im einzelnen auswertet, die Ergebnisse auf die besonderen<br />

Strukturen Mecklenburg-Vorpommerns überträgt und daraus Schlussfolgerungen für die Planung und<br />

Ansiedlung von Offshore-Windparks ableitet (vgl. S. 2/3). Teil II des Gutachtens behandelt sodann aufbauend<br />

auf Teil I die Wirkungseffekte des Offshore-Windparks "Baltic I" auf die touristischen Nachfragestrukturen<br />

in den Regionen Fischland-Darß-Zingst und Hiddensee.<br />

Auch nach der Einschätzung des Fachgutachtens "Beschreibung, Visualisierung und Bewertung des<br />

Landschaftsbildes für das Offshore-Windparkprojekt "Baltic I", Pilotvorhaben Mecklenburg-<br />

Vorpommern" der OECOS-Umweltplanung von8.2003 ist eine massive und nachhaltige Verschlechterung<br />

der Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Antragstellerin durch die Realisierung des<br />

Windparks nicht zu befürchten. Die visuelle Einwirkung von Windenergieanlagen sei in der Fernzone,<br />

d.h. - wie hier - in einem Abstand von 14 bis 28 km sehr zurückgenommen. Die Windturbinen als einzelne<br />

Objekte und die Rotation seien immer schwerer zu erkennen. Konkret für die Ortslage Zingst gelangt<br />

das Gutachten zu der Einschätzung, dass der Windpark "Baltic I" am vorgesehenen Standort nicht<br />

als unmaßstäblich wahrgenommen werde und aufgrund der Anlagenentfernung keine erhebliche oder<br />

nachhaltig beeinträchtigende Landschaftsbildveränderung darstelle. Der vom Windpark eingenommene<br />

Blickwinkel betrage 13 °. Von Zingst aus werde der Windpark von der Seite gesehen, so dass die Nord-<br />

Süd-Reihen erkennbar würden. Aufgrund dieses nahezu parallelen Blicks in die Anlagenreihen werde<br />

der Windpark in Zingst nicht mehr als zusammenhängendes Band, sondern als fünf bis sechs Anlagenhäufungen<br />

wahrgenommen, zwischen denen mehr Platz sei als diese selbst breit erschienen. Es sei anzunehmen,<br />

dass diese geclusterte Aufstellung als positiv aufgenommen werde, weil sich diese Dimensionierung<br />

nicht mehr allein in vertikaler Hinsicht, sondern auch in horizontaler Hinsicht den Dimensionierungen<br />

des Schiffsverkehrs annähere. Negative Effekte dicht hintereinander stehender Anlagen, die<br />

als auffällige Unruhepunkte wahrgenommen werden, würden aufgrund der weiten Küstenentfernung<br />

und der unter den weit überwiegenden Sichtverhältnissen verschwommen bis nicht mehr wahrnehmbaren<br />

Rotation nicht erwartet (S. 41). Die aus Gründen der Flugsicherheit erforderliche rote Signalfärbung<br />

der Rotorblätterspitzen schätzt das Gutachten als unproblematisch ein, weil sich die Bedeutung des<br />

Farbkontrastes über lange Distanzen hinweg verliere und stattdessen Helligkeitskontraste in den Vordergrund<br />

träten (S. 20 u. S. 32/33). Unter den Voraussetzungen reflexionsarmer Oberflächen, kontrastarmer<br />

Farbgestaltung und gerichteter Befeuerung sei davon auszugehen, dass an allen untersuchten<br />

Standorten keine erheblichen visuellen Beeinträchtigungen durch den Windpark zu erwarten seien. Es<br />

könne zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der Windpark gerade in der ersten Zeit seines<br />

Bestehens besonders intensiv wahrgenommen und von Teilen der Bevölkerung als Beeinträchtigung<br />

empfunden werde. Es erscheine jedoch mehr als unwahrscheinlich, dass der Windpark in der Land-<br />

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