umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
umweltrechtliche Belange - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aktuelle Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern zum Baugesetzbuch<br />
legten, dass sich die Struktur der Gäste auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie deren Wünsche<br />
und Zufriedenheitsniveau nicht signifikant von der Struktur und den Wünschen der Gäste an der (übrigen)<br />
Ostseeküste unterscheide. Insgesamt müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass die Aussagen<br />
und Schlussfolgerungen des Forschungsgutachtens (Teil I) auch für die Halbinsel Fischland-Darß-<br />
Zingst gelten (S. 153).<br />
Die Rüge der Antragstellerin, das Forschungsgutachten sei methodisch fehlerhaft, weil es sich nicht konkret<br />
zu dem geplanten Vorhaben "Baltic I" verhalte, greift nicht durch. Teil I des Forschungsgutachten<br />
erhebt nicht den Anspruch, die möglichen Auswirkungen des konkreten Vorhabens "Baltic I" auf den<br />
Tourismus in der Region "Darß/Fischland/Zingst" zu untersuchen. Dieser Teil ist vielmehr als Meta-<br />
Studie angelegt, die alle bislang vorliegenden Untersuchungen zu den touristischen Effekten von Windkraft-<br />
und auch Offshore-Windkraft-Anlagen im einzelnen auswertet, die Ergebnisse auf die besonderen<br />
Strukturen Mecklenburg-Vorpommerns überträgt und daraus Schlussfolgerungen für die Planung und<br />
Ansiedlung von Offshore-Windparks ableitet (vgl. S. 2/3). Teil II des Gutachtens behandelt sodann aufbauend<br />
auf Teil I die Wirkungseffekte des Offshore-Windparks "Baltic I" auf die touristischen Nachfragestrukturen<br />
in den Regionen Fischland-Darß-Zingst und Hiddensee.<br />
Auch nach der Einschätzung des Fachgutachtens "Beschreibung, Visualisierung und Bewertung des<br />
Landschaftsbildes für das Offshore-Windparkprojekt "Baltic I", Pilotvorhaben Mecklenburg-<br />
Vorpommern" der OECOS-Umweltplanung von8.2003 ist eine massive und nachhaltige Verschlechterung<br />
der Wirtschaftsstruktur und Leistungsfähigkeit der Antragstellerin durch die Realisierung des<br />
Windparks nicht zu befürchten. Die visuelle Einwirkung von Windenergieanlagen sei in der Fernzone,<br />
d.h. - wie hier - in einem Abstand von 14 bis 28 km sehr zurückgenommen. Die Windturbinen als einzelne<br />
Objekte und die Rotation seien immer schwerer zu erkennen. Konkret für die Ortslage Zingst gelangt<br />
das Gutachten zu der Einschätzung, dass der Windpark "Baltic I" am vorgesehenen Standort nicht<br />
als unmaßstäblich wahrgenommen werde und aufgrund der Anlagenentfernung keine erhebliche oder<br />
nachhaltig beeinträchtigende Landschaftsbildveränderung darstelle. Der vom Windpark eingenommene<br />
Blickwinkel betrage 13 °. Von Zingst aus werde der Windpark von der Seite gesehen, so dass die Nord-<br />
Süd-Reihen erkennbar würden. Aufgrund dieses nahezu parallelen Blicks in die Anlagenreihen werde<br />
der Windpark in Zingst nicht mehr als zusammenhängendes Band, sondern als fünf bis sechs Anlagenhäufungen<br />
wahrgenommen, zwischen denen mehr Platz sei als diese selbst breit erschienen. Es sei anzunehmen,<br />
dass diese geclusterte Aufstellung als positiv aufgenommen werde, weil sich diese Dimensionierung<br />
nicht mehr allein in vertikaler Hinsicht, sondern auch in horizontaler Hinsicht den Dimensionierungen<br />
des Schiffsverkehrs annähere. Negative Effekte dicht hintereinander stehender Anlagen, die<br />
als auffällige Unruhepunkte wahrgenommen werden, würden aufgrund der weiten Küstenentfernung<br />
und der unter den weit überwiegenden Sichtverhältnissen verschwommen bis nicht mehr wahrnehmbaren<br />
Rotation nicht erwartet (S. 41). Die aus Gründen der Flugsicherheit erforderliche rote Signalfärbung<br />
der Rotorblätterspitzen schätzt das Gutachten als unproblematisch ein, weil sich die Bedeutung des<br />
Farbkontrastes über lange Distanzen hinweg verliere und stattdessen Helligkeitskontraste in den Vordergrund<br />
träten (S. 20 u. S. 32/33). Unter den Voraussetzungen reflexionsarmer Oberflächen, kontrastarmer<br />
Farbgestaltung und gerichteter Befeuerung sei davon auszugehen, dass an allen untersuchten<br />
Standorten keine erheblichen visuellen Beeinträchtigungen durch den Windpark zu erwarten seien. Es<br />
könne zwar nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der Windpark gerade in der ersten Zeit seines<br />
Bestehens besonders intensiv wahrgenommen und von Teilen der Bevölkerung als Beeinträchtigung<br />
empfunden werde. Es erscheine jedoch mehr als unwahrscheinlich, dass der Windpark in der Land-<br />
32