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b . kaehlig - Aceh Books

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- 168 -ist in Indonesien sehr seltend). Die Unsicherheit in Teilmärktenbedingt eine stärkere Diversifizierung geschäftlicherAktivitäten(2), was die Mobilität erhöht.Neben anderen Faktoren fördert dies die Neigung, spekulativenGeschäften nachzugehen. Jeromin neigt der Ansicht zu,daß die den Chinesen nachgesagte Spekulationsneigung mehreine Folge der Kapitalarmut ist(3), was heute für Indonesiennur noch eingeschränkt gelten kann(4).2. Indo-chinesische Gesellschaftsformen (kongsi)In diesem Abschnitt können nur die konstituierenden Bestandteilechinesischer Gesellschaften (kongsi) analysiert werden,weil das vorhandene Material dünn gesät ist(5). Die Rekonstruktionchinesischer Gesellschaften beruht auf Materialüber Indonesien und China. Gelegentlich ist die Literaturanderer Teile Asiens, wenn vorhanden, herangezogenworden(6). Dies erscheint mir gerechtfertigt, weil die Handelsbeziehungenzwischen China und Südostasien vor 1945 nieabgerissen gewesen und viele Chinesen erst im 19. und 20.Jahrhundert nach Südostasien ausgewandert sind. Wenn auchin der Darstellung von einer Gesellschaftsform ausgegangenwird, so darf nicht übersehen werden, daß es viele Variantendieser im allgemeinen Sprachgebrauch in Indonesien und ansonstenin Asien(7) als kongsi bezeichneten Gesellschafts-1 Makarim, S. 204-205.2 Vgl. zu einem Fall Seperempat abad PT Gunung Agung 1953—1978, S. 80-85.3 Jeromin, S. 83.4 Dies zeigt sich darin, daß der Anteil lohnabhängiger Arbeiterund damit kapitalarmer Personen schon während derKolonialzeit stark zurückging. Vgl. van Sandick, S. 218;Liem, Yoe-Sioe, S. 318.5 Kongsi-Verträge sind bis heute kaum publiziert worden.Vielfach werden sie in Indonesien nur mündlich abgeschlossen.Vgl. Vleming, S. 67. Soweit notarielle kongsi-Verträge abgeschlossen worden sind, sind europäischeRechtseinflüsse und damit hybride Rechtsformen nicht ausgeschlossen,weil durchweg Niederländer vor dem 2. WeltkriegNotare gewesen sind. Die Rechtsprechung zur kongsihat sich häufig mit Haftungsfragen sowie Abgrenzungsproblemenzu anderen Gesellschaftsformen auseinandersetzenmüssen. Vgl. dazu S. 169, 173-174, 179-181. Auch die indonesischeLiteratur hat die Haftungsproblematik betont.Vgl. Vleming, S. 57-59; Rubenkoning, S. 134-135, 169-170;Cassutto, S. 344; Duurvoort, S. 94. Die Literatur überChina vor 1900 in bezug auf Gesellschaften hat sich fastausschließlich mit Haftungsfragen beschäftigt. Vgl. Jamiesonet al., S. 39-51; Jernigan, S. 94-98; Jamieson,S. 121-122; A.C.D., S. 147.6 Omohundro, S. 70-74 (Philippinen); Young, S. 20-26, 84-88 (Hongkong), Silin (Taiwan).7 Omuhundro, S. 70 (Philippinen); zu China vgl. Hayashi,S. 35: kung-szu.

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