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b . kaehlig - Aceh Books

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- 243 -1975(1), eine für Indonesien steuerrechtlich relevante Entscheidungdes Internal Revenue Service in den VereinigtenStaaten von 1976(2) sowie bestimmte Investitionsanreize von1977(3) haben zwar zu Vertragsänderungen oder zum Abschlußvon modifizierten Verträgen geführt, aber diese Änderungenstellen keine strukturelle Änderung der bagi hasil-Verträgedar. Deren Grundzüge lassen sich wie folgt zusammenfassen:1. Die staatliche ölgesellschaft stellt das Managemente).2. Das Produktteilungsprinzip ist Vertragsgrundlage(5).3. Der Kontraktor trägt während der Explorationsphase dasfinanzielle Risiko.Während der Explorations- und Förderungsphase gemachteAufwendungen können mit bis zu 40? des geförderten Ölsverrechnet werden(6).4. Die restlichen 60?(7) werden zwischen der staatlichen ölgesellschaftund dem Kontraktor in einem bestimmten Verhältnis(8)geteilt.5. Vom Kontraktor importierte Anlagen und sonstige für dasProjekt benötigte Gegenstände werden Eigentum der staatlichenölgesellschaft(9)•1 Siddayao, S. 62-63-2 Siddayao, S. 63-66.3 Siddayao, S. 66-67.4 Dies besagt, daß sich Pertamina die "Oberleitung" vorbehält.Der Kontraktor ist verpflichtet, ein "Arbeitsprogramm"und Budget zusammenzustellen, die von der Pertaminazu genehmigen sind. Die täglichen Geschäfte werdenvom Kontraktor geführt. Ausführlich zum Management-FragenkreisFabrikant (1973a), S. 21-32, zur Praxisbedeutungder Management-Klausel, S. 30-31.5 Bagi hasil-Verträge räumen aber der Pertamina die Optionein, den Gewinn, nicht das Produkt zu teilen. Vgl. Beals& Gillis, S. 129-6 Dies änderte sich 1976. Zur neuen Formel der anrechenbarenAufwendungen vgl. Siddayao, S. 62-63. Unter dieAufwendungen fallen nicht Finanzierungskosten. Vgl. Fabrikant(1973a), S. 44. Zu den Betriebskosten (operatingcosts) vgl. Fabrikant (1973 a), S. 41-44.7 Es können mehr als 60? sein, wenn Aufwendungen unter 40?des geförderten Öls liegen.8 Die formellen und effektiven Teilungsquoten änderten sichseit 1966 kontinuierlich zugunsten der Pertamina. HeutigeQuoten sind komplizierter aufgebaut, wobei vor allem dieHöhe der ölförderung und des ölpreises eine Rolle spielt.Vgl. Siddayao, S. 58, 61-62, 62-63. Zur Verpflichtungdes Kontraktors, von seinem Anteil einen bestimmten Teildavon ("pro rata-Rohöl") an die staatliche ölgesellschaftzum Kostenpreis plus US-$ 0,20 pro barrel zu liefern,vgl. Siddayao, S. 61, 66; Rochmat, S. 17.9 Dies gilt nicht für vom Kontraktor gemietete Gegenstände.Vgl. Rochmat, S. 17.

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