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b . kaehlig - Aceh Books

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- 271 -Bagi hasil-Verträge im BergbauZwischen 1951 und 1965 entstanden im Bergbausektor Vorläuferheutiger bagi hasil-Verträge.Schon 1951 schlug ein indonesischer Politiker unter Hinweisauf landwirtschaftliche Teilbauverträge vor, das bis dahinim olsektor übliche Gewinnteilungsprinzip durch das Produktteilungsprinzipzu ersetzen. Dies wurde damit begründet, daßausländische ölgesellschaften bei Anwendung des Gewinnteilungsprinzipsdie Betriebskosten künstlich in die Höhe treibenwürden. Damit wurde eine wirtschaftspolitische Zielrichtungspäterer bagi hasil-Verträge deutlich. Sie richtetensich gegen die alten kolonialen Konzessionsverträge, denendie Gewinnteilung zugrundeliegt.Von den im Bergbau allgemein gebräuchlichen Vertragsformensollten sich nach 1965 die Permina-Verträge im Olsektordurchsetzen. Zwei Verträge von 1961 enthielten schon allebestimmenden Merkmale heutiger bagi hasil-Verträge. Es sinddas oben schon erwähnte Prinzip der Produktteilung, die Tragungdes wirtschaftlichen Risikos durch beide Vertragsparteien,kein automatischer Eigentumserwerb am geförderten öldurch die ausländische ölgesellschaft sowie ein indonesischesManagement. Mit dieser Vertragsform verfolgt die vomMilitär kontrollierte staatliche ölgesellschaft Pertamina,die aus einer Fusion von Permina und Pertamin hervorgegangenist, das langfristige Ziel, wirtschaftlich von ausländischenOlgesellchaften unabhängig zu werden.Kontrak karya, bis zum Inkrafttreten des Pertamina-Gesetzes1971 gemäß dem Bergbaugesetz von I960 im Bergbau einschließlichdes ölsektors zwingend vorgeschrieben, konnten sich alseine von der Regierung unter Sukarno favorisierte Vertragsformnicht durchsetzen, weil sich das Militär schon nach1961 im Olsektor den kontrak karya, die der Regierungsgenehmigungbedurften, widersetzen konnte. Kontrak karya weichenrechtlich erheblich von den aus den Permina-Verträgen hervorgegangenenbagi hasil-Verträgen ab. Sie beinhalten eineGewinnteilungsklausel. Das Management lag bei der ausländischenölgesellschaft und das Eigentum am geförderten ölging im Zeitpunkt der ölforderung auf die ausländische ölgesellschaftüber. Faktisch unterschieden sich kontrak karyanicht viel von alten Konzessionsverträgen.Die für alle Wirtschaftsbereiche geltenden PSCC-Verträge,von der Regierung unter Sukarno zwischen 1962 und 1965 alseinzige Form von Auslandsinvestitionen gutgeheißen, hattennur eine kurze Lebensdauer. Nach westlicher Terminologiewaren es Kreditverträge. Ihre Besonderheit lag in der Rückzahlungsklausel.Der Kredit sollte mit dem finanzierten Produktgetilgt werden.Die nach 1966 abgeschlossenen bagi hasil-Verträge beinhaltenkeine wesentlichen Änderungen der 1961 abgeschlossenen Permina-Verträge.Seit 1977 haben manche Verträge eine Klausel,wonach die staatliche ölgesellschaft neben dem wirtschaftlichenRisiko das finanzielle Risiko mitträgt. Dies läuft parallelzur Entwicklung im Erzbergbau. In einem Fall trägteine staatliche Bergbaugesellschaft zumindest seit 1976 dasfinanzielle Risiko mit. In jenem Sektor werden aber noch

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