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b . kaehlig - Aceh Books

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- 252 -die Haftung begrenzen und glaubt man, einen bona f'ide-Eindruckwecken zu könnend). Betriebswirtschaftliche Motivewie die Kapitalakkumulation oder Steuerersparnis sind fürdie Wahl einer westlichen Gesellschaftsform unwichtige).Die C.V. wird gegenüber der P.T. dann bevorzugt, wenn wenigKapital vorhanden ist und die Gründung schnell sein soll.Die Gründung einer P.T. kann sich bis zu 5 Jahren hinziehen.Haftungs- und Steuergesichtspunkte geben für die Wahl derGesellschaftsform kaum einen Ausschlag(3). Bei einer C.V.-Gründung kann es vorkommen, daß gleichzeitig unter Verstoßgegen § 20 Abs. 2 indon.HGB dem Kommanditisten eine Geschäftsführungsvollmachterteilt wird. Dies geschieht, wennder Kommanditist nicht nach außen als eigentlicher Geschäftsinhaberauftreten will, weil er zum Beispiel Chineseoder Ausländer ist(4).b^DerFunktionswandel westlicher Gesellschaftsformenim heutigen Indonesien?nL h J äufi S e Verwendung westlicher Gesellschaftsformen nach1949 darf nicht zu dem Schluß verleiten, daß diese die gleicheFunktion wie im Westen erfüllen. Ganz im Gegenteil,praktisch seit der Unabhängigkeit Indonesiens haben sie denbagi hasil und bagi laba-Verhältnissen entsprechende Funktionen^).Beispielhaft soll dies an der P.T. gezeigt werden.Soweit der Darstellung förderlich, werden auch Personengesellschaftenberücksichtigt. Zunächst soll aber dieFunktion der mit der P.T. vergleichbaren AG kurz erläutertwerden, um den Funktionswandel der P.T. sichtbar machen zukönnen.a a)Die Funktionen der AG?« e „ \ m einzelnen die wirtschaftlichen Funktionen der AGtN.V.) erläutert werden, soll zunächst zum besseren Verständnisdie Entwicklung der AG aus juristischer Sicht kurzbeleuchtet werden.Die Anfänge der AG reichen bis in das 17- Jahrhundert zurück,als die ersten großen Handelsgesellschaften (1600 dieEast India Company und 1602 die VOC) zur Erschließung undAusbeutung der neuentdeckten Gebiete in Asien und Amerika1 Haftungsfragen spielen in der Praxis wohl keine Rolle.Em Indiz dafür könnte die geringe Zahl von Konkursensein. Zwischen 1967 und 1977 sind nur 9 P.T.s in Konkursgegangen. Vgl. Makarim, S. 211. Deshalb habe ich meineZweifel, ob die in einer Untersuchung genannte Haftungsbeschränkungals Motiv für die Wahl einer P.T. oder cTv.ernst zu nehmen ist. Vgl. dazu Laporan penelitian. S.126.'t Laporan penelitian. S. 126-127; Prasetya, S. 36-39.3 Laporan penelitian. S. 132.4 Laporan penelitian. S. 37.5 Von dieser allgemeinen Aussage sind Gesellschaftsverträgeausgenommen, die joint-ventures mit Ausländern sind.

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