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b . kaehlig - Aceh Books

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- 224 -duktionsraittelkosten übernahm, muß heute der Bewirtschafterselbst, für Saatgut, Dünger, Unkrautvernichtungsmittelusw. aufkommend), sicherlich dann, wenn er 50% des Ernteertrageserhält(2). Sind es 1/4 und weniger, kommt offensichtlichder Grundbesitzer für sämtliche Betriebsmittel auf(3).Insbesondere in Bewässerungsfeldbaugebieten wird die ohnehinnicht günstige Situation für den Bewirtschafter noch prekärer,weil er dem Grundeigentümer einen erheblichen BetragUn Java sromo oder mesi genannt) für die vom Grundeigentüme'; gebotene Möglichkeit des Vertragsabschlusses zahlenmußt 4). Diese Zuwendungen sind für kapitalarme Bewirtschaftereine schwere finanzielle Belastung.Abgesehen von solchen finanziellen Leistungen ist er vielfachverpflichtet, bei Bedarf persönliche Dienstleistungenfur den Grundeigentümer zu erbringend). Dies trägt zu einerstärkeren physischen Beanspruchung bei einseitiger Ernährungbei. Sie wird manchmal dadurch verstärkt, daß Grundeigentümerheute Arbeitsleistungen des Bewirtschafters durch Aufseherüberwachen lassen(6).Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation für inder Landwirtschaft tätige Personen führte seit Anfang diesesJahrhunderts zu einem Anstieg der Zahl von bagi hasil-Verträgen(7).Das schnelle Bevölkerungswachstum Indonesiens, insbesondereJavas, dürfte die wichtigste Ursache dafür sein. So stiegallein die Einwohnerzahl zwischen 1920 und 1969 im kabupa*ten Klaten (Mitteljava) um das Doppelte(8).Umsiedlungsprogramme und freiwillige Abwanderungen in städtischeGebiete haben bisher keine spürbare Verbesserung für1 Hüskens S. 12-13; Roll (1973), S. 312; Patmo-Mingun, S.muß deru? ,;Bewirtschafter die Grundsteuer bezahlen.Vgl. dazu Ardiwilaga, S. 98, und zur KolonialzeitDjojodigoeno & Tirtawinata, S. 563-564. Anders Utami& Ihalauw, S. 51.2 Roll (1973), S. 313.3 Utami & Ihalauw, S. 51-52; Hüskens, 11.4 Diese Zahlungen haben die Bedeutung eines Geschenks, dasman mit der Bitte, das Land bestellen zu dürfen, verknüpft(sromo), oder einer Anerkennung, daß man sich auffremdem Boden befindet (mesi). Vgl. ter Haar (1941) S105. Roll (1973), S. 315, bezeichnet diese Zuwendungenals "verlorene Handgelder«, ohne einen Unterschied zwischensromo und mesi zu machen. Ausführlich zur Bedeutungdieser Zahlungen Scheltema, S. 287-289: Mietzins,Tagesmiete, Übergang zum Pachtzins, Bindesumme, atavistischeAnerkennung von einem Verfügungsrecht, Vorwecoezüge.°5242^e246-2 S 4'8 ? ZU' ^'Patron - Klient - B eziehungen vgl. S.6 Hüskens, S. 13.7 Roll (1973), S. 306.8 Roll (1973), S. 307.

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