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b . kaehlig - Aceh Books

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- 259 -wichtige Wirtschaftsbereiche zu kontrollieren. Dies impliziertu.a. die Kontrolle des privaten Wirtschaftssektors unddie Einschränkung der Privatautonomie der Unternehmen, wiesie sich als Inhalt bürgerlicher Freiheitsrechte im Westenentwickelt hat.Die P.T. ist ein Kontrollinstrument des Staates. Dies istwahrscheinlich schon ein wichtiges Motiv zu Anfang der liberalenPeriode (1950-1957) gewesen, als die Regierung zwischen1951 und 1953 Importlizenzen nur an P.T.s vergab, ohnedafür eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Gleichzeitig mag derStaat noch geglaubt haben, daß Korporationsformen zu gutenGeschäftspraktiken beitrügen(1). Seit Ende der 60er, Anfangder 70er Jahre nahm die staatliche Kontrolle zu, als in vielenWirtschaftsbereichen die P.T.(2) oder zumindest Personengesellschaften(3)zwingend vorgeschrieben wurden. FürGewerbeerlaubnisse^), Lizenzen, staatliche Kredite wirdvielfach die Vorlage eines Gesellschaftsvertrages oder einerSatzung(5) verlangt, auch wenn dafür keine Rechtsgrundlagebesteht. Die Geschäftswelt reagiert darauf mit der Gründungvon "Papier-P.T.s" (P.T. Kosong(6)), um für Anträge bei Behördenin der Zukunft gewappnet zu sein(7). Gelegentlichverlangen staatliche Behörden z.T. das längere Bestehen derGesellschaft^).Die Kontrolle des Staates ist aber höchst gebrechlich, wieeinige Zahlenbeispiele der P.T. verdeutlichen mögen. DemGesetz nach bedarf eine P.T. einer vom Notar beurkundetenSatzung, der ministeriellen Genehmigung, der Registrierungder Satzung bei dem Gericht, in dessen Bezirk die P.T. ihrenGeschäftssitz hat, sowie der Publizierung der Satzung imStaatsbeiblatt (Tambahan Berita Negara). In der Praxis werdenaber höchstens 20Ï der Satzungen publiziert(9).So wurden 1951 insgesamt 480 Satzungen publiziert(10). Al-1 Makarim, S. 170.2 Makarim, S. 169, 226-227 Fn. 70; Johnson et al., S. 212.3 Nach dem Inlandinvestitionsgesetz (Gesetz Nr. 6/1968)können auch Personengesellschaften gegründet werden.Falsch insoweit Makarim, S. 169. Vgl. Himawan (1973),S. 139. Anfang der 80er Jahe waren von 2154 Unternehmen,die Vergünstigungen nach dem Inlandinvestitionsgesetzerhielten, 95 als C.V. oder Fa. organisiert. Vgl. Muhaimin,S. 175 Fn. 166.4 Deren Rechtsgrundlage ist die BedrijfsreglementeringsOrdonnantie von 1934. Vgl. Prasetya, S. 41-45.5 Makarim, S. 169.6 Wörtlich: leere P.T. Entsprechende Begriffe sind P.T.Telpon und P.T. Aktentas.7 Nach Prasetya, S. 40-41, wird vor allem die P.T. Kosonggebraucht, um Lizenzen zu verkaufen.8 Makarim, S. 180.9 Unrichtig ist die von Makarim, S. 209, zitierte Auskunftdes Justizministeriums, daß 35? der genehmigten Satzungenniemals publiziert würden.10 Sutter, S. 1307.

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