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b . kaehlig - Aceh Books

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- 10 -und gefühlten "Intensitätsgrad" der gegenseitigen Abhängigkeitauftreten. Sie kann sich nur auf bestimmte Lebensbereicheerstrecken. In dieser Arbeit wird nur auf den sozialenund wirtschaftlichen Lebensbereich eingegangen, die sichwechselseitig beeinflussen können.Weiter erscheint es mir sinnvoll, zwischen familiärer (nebengeordneter)und gesellschaftlicher (übergeordneter) Interdependenzzu unterscheiden.Familiäre Interdependenz ist die gegenseitige Abhängigkeitvon einem Individuum und Familiensystem. Unter letzteremBegriff werden auch solche verstanden, in denen die Prinzipieneiner hierarchischen Familie auf eine andere, nichtdurch genealogische Merkmale bestimmte Gruppe übertragenworden sind.Die gesellschaftliche Interdependenz läßt sich definierenals die gegenseitige Abhängigkeit von sozialen Teilsystemen.Kombinationen von familiärer und gesellschaftlicher Interdependenzsind in Organisationen denkbar, die eine gesellschaftlicheStratifizierung widerspiegeln und auf die diePrinzipien der hierachischen Familie übertragen worden sind.III.Nationale GesellschaftsformenVon verschiedenen nationalen (gesetzlichen) Gesellschaftsformensind zwei für diese Analyse ausgewählt worden: dieim Ursprung niederländische P.T. und der autochthone Teilbauvertrag,der in dieser Arbeit unter gesellschaftsrechtlichemGesichtspunkt behandelt wird.Ehe im einzelnen auf diese Gesellschaftsformen eingegangenwird, wird allgemein die gesetzliche Entwicklung des Gesellschaftsrechtsin Indonesien erörtert. Diese Entwicklungsetzt mit der Kodifizierung des niederländisch-indischen(indonesischen) Bürgerlichen und Handelsgesetzbuches von1848 ein. Beide Gesetzbücher stimmen weitgehend mit ihrenniederländischen Gegenstücken von I838 überein. Soweit sinnvoll,ist auf das Recht der maatschap (entspricht der BGB-Gesellschaft), vennootschap onder firma (entspricht derOHG), commanditaire vennootschap (entspricht der KG bzw.stillen Gesellschaft) sowie der Inlandsche Maatschappij opAandeelen (I.M.A.) eingegangen worden(1).1 Verwirrend vielfältig sind die indonesischen Bezeichnungenfür die einzelnen Formen von Personengesellschaften.Für die maatschap sind folgende Begriffe gebräuchlich:perseroan perdata (Arief, S. 112; Said, S. 38),perseroan "maatschap" (Tirtaamidjaja, S. 48), perserikatanperdata (Soekardono (I98I), S. 41), perserikatan(Soerjatin, S. 27), persekutuan perdata (Purwosutjipto(1980), S. 16).Für die vennootschap onder firma werden folgende Begriffeverwendet: perseroan firma (Arief, S. 116; Tirtaamidjaja,S. 101; Said, S. 79), persekutuan firma (Purwosutjipto

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