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prorendita 5 - Ideenkapital

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wird empfohlen, die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen der Übertragung<br />

eines Anteils an der Emittentin im Wege der Schenkung oder der Erbschaft<br />

mit seinem persönlichen steuerlichen Berater zu erörtern.<br />

Im Fall des Entstehens britischer Erbschaftsteuer infolge des Versterbens eines Schenkers<br />

innerhalb von 7 Jahren nach der Schenkung kann die britische Erbschaftsteuer voraussichtlich<br />

auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Sollte die deutsche<br />

Finanzverwaltung zu einer abweichenden Beurteilung kommen, besteht das Risiko einer<br />

Doppelbesteuerung.<br />

Weitere Einzelheiten zu den steuerlichen Gesichtspunkten sind dem Kapitel „Steuerlichen<br />

Grundlagen“ (❿ Seite 63 ff.) zu entnehmen.<br />

Das steuerliche und wirtschaftliche Konzept baut auf den rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmendaten auf, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts gelten.<br />

Eine Änderung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen während der<br />

Fondslaufzeit ist nicht auszuschließen. Eine von den Prospektangaben abweichende<br />

Beurteilung durch die Finanzbehörden oder Finanzgerichte kann sich negativ auf die<br />

Rendite auswirken, wie sich auch eine Erhöhung der Verbrauchsteuern (USt) in<br />

Deutschland negativ auf die Rendite des Fonds auswirken kann.<br />

Unternehmerische Risiken<br />

Diese Beteiligung stellt ein unternehmerisches Engagement dar. Die Wert- und Ertragsentwicklung<br />

hängt u. a. von den Versicherungs- und Kapitalmärkten sowie den<br />

zukünftigen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Bei negativen<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

Tendenzen in diesen Märkten bzw. zusätzlichen Belastungen aufgrund geänderter<br />

Rahmenbedingungen kann der Bestand der Fondsgesellschaft gefährdet werden.<br />

Aufbau und Zusammensetzung des Portfolios<br />

Insgesamt soll in Policen von mindestens 15 Versicherungsgesellschaften (ab 2017:<br />

mindestens 10) investiert werden. Eine exakte Aussage über die tatsächliche Portfoliozusammensetzung<br />

– insbesondere zu der Anzahl der Policen, der tatsächlich ausgewählten<br />

Versicherungsunternehmen und der konkreten Rentabilität einzelner Versicherungsverträge<br />

– lässt sich konzeptionsbedingt nicht treffen. Sind aufgrund von<br />

Marktentwicklungen die Policen der angestrebten Qualität nicht, nur mit Preisaufschlägen<br />

oder nur zeitlich verzögert erwerbbar oder ist eine Veräußerung von Policen unmöglich,<br />

nur verzögert oder mit hohen Abschlägen durchführbar, kann dies negative Auswirkungen<br />

haben.<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Sollte das beschriebene Geschäftsmodell aufgrund eines zu geringen Mittelzuflusses<br />

von Kommanditkapital (< 5 Mio. EUR) nicht durchgeführt werden können, ist nicht auszuschließen,<br />

dass die Gesellschafter einen Beschluss zur Auflösung und Liquidation der<br />

Gesellschaft fassen. Dies hätte zur Folge, dass das Gesellschaftsvermögen nach Begleichen<br />

der Schulden unter den Gesellschaftern entsprechend den erbrachten Einlagen aufgeteilt<br />

wird. Aufgrund der initialen und laufenden Kosten der Fondsgesellschaft besteht<br />

das Risiko, dass das verteilungsfähige Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, den<br />

Anlegern ihre geleisteten Einlagen zurückzugewähren.<br />

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