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prorendita 5 - Ideenkapital

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PRORENDITA 5<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die folgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung an der<br />

PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG bezieht sich auf die am 10. August 2007 geltende<br />

Rechtslage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten<br />

Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen und dem geltenden<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien ergibt.<br />

Geplante Vertrags- und Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen<br />

und sonstige nicht verbindliche Äußerungen zum deutschen und britischen<br />

Steuerrecht wurden nicht in die Betrachtung einbezogen, soweit nicht gesondert darauf<br />

hingewiesen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Laufzeit<br />

des Fonds ggf. eintretende Änderungen der Rechtslage durch Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

zwischen Deutschland und Großbritannien sowie Steuergesetzänderungen,<br />

erstmalige oder geänderte Äußerungen der Finanzverwaltung und<br />

die Fortentwicklung der Rechtsprechung in Deutschland und Großbritannien dazu<br />

führen können, dass eine andere steuerliche Bewertung geboten ist.<br />

Die Ausführungen ersetzen nicht die individuelle Beratung des einzelnen Anlegers<br />

durch seinen Steuerberater. Vielmehr dienen sie der allgemeinen Information der Anleger<br />

über die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung an<br />

der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG. Dabei wurden den Ausführungen bestimmte<br />

Annahmen zu Grunde gelegt, die Voraussetzung für deren Gültigkeit sind. Das Angebot<br />

richtet sich an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige natürliche Personen,<br />

die die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG im Privatvermögen halten<br />

und in Großbritannien lediglich beschränkt steuerpflichtig sind. Weiterhin liegt dieser<br />

Darstellung die Annahme zu Grunde, dass die Beteiligung in vollem Umfang aus Eigen-<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

kapital finanziert wird. Da nachfolgend nicht auf alle steuerlichen Aspekte, die mit einer<br />

Beteiligung des Anlegers im Einzelfall verbunden sind, eingegangen werden kann,<br />

wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

mit seinem Steuerberater zu erörtern.<br />

Gewerbliche Betätigung in Großbritannien<br />

Gewerbebetrieb nach britischem Steuerrecht<br />

Die PRORENDITA FIVE Limited Partnership erwirbt auf dem britischen Sekundärmarkt<br />

Lebensversicherungspolicen (sog. Traded Endowment Policies – TEPs) mit der Absicht,<br />

sie Gewinn bringend am Markt weiterzuveräußern. Entsprechend dem Investitionsplan<br />

der PRORENDITA FIVE Limited Partnership soll eine Police veräußert werden, sobald<br />

sich, gemessen am aktuellen Wert der Police, am Markt ein angemessener Gewinn realisieren<br />

lässt. Danach sollen solche Policen erworben werden, bei denen sich – gemessen<br />

an der Bewertung zum Erwerbszeitpunkt – künftig eine bestimmte Gewinnerwartung<br />

durch den Weiterverkauf realisieren lässt.<br />

Um die Investitionsstrategie zu erfüllen, wird die Geschäftsführung der PRORENDITA<br />

FIVE Limited Partnership mit Unterstützung von Surrenda-link und anderen Dienstleistern<br />

regelmäßig den Policenbestand daraufhin analysieren, welche Policen zu welchem<br />

Preis veräußert werden sollen.<br />

Die Entscheidung über den Ankauf oder den Verkauf von Policen trifft die Geschäftsführung<br />

der PRORENDITA FIVE Limited Partnership, die PRORENDITA FIVE Ltd. wiederum<br />

vertreten durch ihre Geschäftsführer, selbstständig. Infolgedessen werden die Policen<br />

stets durch die PRORENDITA FIVE Limited Partnership gehandelt, wobei die Umschlaghäufigkeit<br />

je nach Marktlage Schwankungen unterworfen sein wird.<br />

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