prorendita 5 - Ideenkapital
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PRORENDITA 5<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die folgende Darstellung der steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung an der<br />
PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG bezieht sich auf die am 10. August 2007 geltende<br />
Rechtslage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten<br />
Verwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen und dem geltenden<br />
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien ergibt.<br />
Geplante Vertrags- und Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen<br />
und sonstige nicht verbindliche Äußerungen zum deutschen und britischen<br />
Steuerrecht wurden nicht in die Betrachtung einbezogen, soweit nicht gesondert darauf<br />
hingewiesen wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Laufzeit<br />
des Fonds ggf. eintretende Änderungen der Rechtslage durch Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
zwischen Deutschland und Großbritannien sowie Steuergesetzänderungen,<br />
erstmalige oder geänderte Äußerungen der Finanzverwaltung und<br />
die Fortentwicklung der Rechtsprechung in Deutschland und Großbritannien dazu<br />
führen können, dass eine andere steuerliche Bewertung geboten ist.<br />
Die Ausführungen ersetzen nicht die individuelle Beratung des einzelnen Anlegers<br />
durch seinen Steuerberater. Vielmehr dienen sie der allgemeinen Information der Anleger<br />
über die steuerlichen Konsequenzen aus dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung an<br />
der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG. Dabei wurden den Ausführungen bestimmte<br />
Annahmen zu Grunde gelegt, die Voraussetzung für deren Gültigkeit sind. Das Angebot<br />
richtet sich an in der Bundesrepublik Deutschland ansässige natürliche Personen,<br />
die die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG im Privatvermögen halten<br />
und in Großbritannien lediglich beschränkt steuerpflichtig sind. Weiterhin liegt dieser<br />
Darstellung die Annahme zu Grunde, dass die Beteiligung in vollem Umfang aus Eigen-<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
kapital finanziert wird. Da nachfolgend nicht auf alle steuerlichen Aspekte, die mit einer<br />
Beteiligung des Anlegers im Einzelfall verbunden sind, eingegangen werden kann,<br />
wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />
mit seinem Steuerberater zu erörtern.<br />
Gewerbliche Betätigung in Großbritannien<br />
Gewerbebetrieb nach britischem Steuerrecht<br />
Die PRORENDITA FIVE Limited Partnership erwirbt auf dem britischen Sekundärmarkt<br />
Lebensversicherungspolicen (sog. Traded Endowment Policies – TEPs) mit der Absicht,<br />
sie Gewinn bringend am Markt weiterzuveräußern. Entsprechend dem Investitionsplan<br />
der PRORENDITA FIVE Limited Partnership soll eine Police veräußert werden, sobald<br />
sich, gemessen am aktuellen Wert der Police, am Markt ein angemessener Gewinn realisieren<br />
lässt. Danach sollen solche Policen erworben werden, bei denen sich – gemessen<br />
an der Bewertung zum Erwerbszeitpunkt – künftig eine bestimmte Gewinnerwartung<br />
durch den Weiterverkauf realisieren lässt.<br />
Um die Investitionsstrategie zu erfüllen, wird die Geschäftsführung der PRORENDITA<br />
FIVE Limited Partnership mit Unterstützung von Surrenda-link und anderen Dienstleistern<br />
regelmäßig den Policenbestand daraufhin analysieren, welche Policen zu welchem<br />
Preis veräußert werden sollen.<br />
Die Entscheidung über den Ankauf oder den Verkauf von Policen trifft die Geschäftsführung<br />
der PRORENDITA FIVE Limited Partnership, die PRORENDITA FIVE Ltd. wiederum<br />
vertreten durch ihre Geschäftsführer, selbstständig. Infolgedessen werden die Policen<br />
stets durch die PRORENDITA FIVE Limited Partnership gehandelt, wobei die Umschlaghäufigkeit<br />
je nach Marktlage Schwankungen unterworfen sein wird.<br />
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