prorendita 5 - Ideenkapital
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Da die Nettoeinnahmen allein nicht für den Aufbau des Portfolios ausreichend sind, wird zusätzlich, jedoch<br />
ausschließlich auf Ebene der britischen Personengesellschaft, Fremdkapital in Anspruch genommen. Die Mittel<br />
werden ausschließlich gemäß dem Finanz- und Investitionsplan (❿ Seite 33) verwendet und nicht für sonstige<br />
Zwecke genutzt. Das Lebensversicherungsportfolio wird sukzessive mit dem Zufluss des Kommanditkapitals<br />
aufgebaut, d. h., bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Policen erworben worden.<br />
§ 9 Absatz 2 Nr. 2, 4, 5<br />
Die gemäß § 3, 7 und 12 der Verordnung zu nennenden Personen (IDEENKAPITAL Financial Engineering AG<br />
als Anbieterin, die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH, die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS<br />
Treuhandgesellschaft mbH als Gründungsgesellschafterin sowie die entsprechenden Mitglieder der<br />
Geschäftsführung und Treuhänderin) hatten und haben keine Eigentumsrechte oder eine dingliche Berechtigung<br />
an dem Anlageobjekt mit der Ausnahme der IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft<br />
mbH, die entsprechend der Höhe ihrer eingezahlten Beteiligung wie die Anleger anteilig am Vermögen der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />
hinsichtlich des Anlageziels.<br />
Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor.<br />
§ 9 Absatz 2 Nr. 3<br />
Das Anlageobjekt der Fondsgesellschaft ist die Beteiligung an der PRORENDITA FIVE Limited Partnership.<br />
Eine dingliche Belastung des Anlageobjekts besteht nicht.<br />
§ 9 Absatz 2 Nr. 7<br />
Gutachten liegen nicht vor.<br />
§ 9 Absatz 2 Nr. 8<br />
Über die Vergütungen auf Seite 57 f. hinaus werden für die Personen gemäß §§ 3, 7 und 12 der Verordnung<br />
(IDEENKAPITAL Financial Engineering AG als Anbieterin, die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH als Gründungsgesellschafter sowie die entsprechenden<br />
Mitglieder der Geschäftsführung und Treuhänderin) keinerlei Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />
§§ 10, 11, 13<br />
Die Gesellschaft wurde am 16. Mai 2007 gegründet und nimmt die Vereinfachungsregelung des § 15 in<br />
Anspruch.<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
§ 10 Absatz 2<br />
Da die Gesellschaft kein Konzernunternehmen ist, ist sie nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
§ 12 Absatz 1 Nr. 1<br />
Es hat noch keine Funktionstrennung zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin stattgefunden.<br />
§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />
Keinem Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands oder der Aufsichtsgremien der Emittentin sind im letzten<br />
abgelaufenen Geschäftsjahr Gesamtbezüge jedweder Art, Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art gewährt worden.<br />
§ 12 Absatz 2 Nr. 1<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands oder Aufsichtsgremien der Emittentin ist für ein Unternehmen<br />
tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />
§ 12 Absatz 2 Nr. 2<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />
bereitgestellt haben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Beiräte oder Aufsichtsgremien bestellt.<br />
§ 12 Absatz 2 Nr. 3<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, mit Ausnahme von Daniela Schulte, die Vorstandsmitglied<br />
bei der Anbieterin des Anlageobjekts ist, ist für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
sind keine Beiräte oder Aufsichtsgremien bestellt.<br />
§ 12 Absatz 4<br />
Über den Kreis der im Prospekt dargestellten, gemäß Verordnung angabepflichtigen Personen gibt es keine<br />
Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />
§ 14<br />
Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage wurde nicht übernommen.<br />
§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2<br />
Auf die Aufnahme einer Zwischenübersicht wurde verzichtet, da bilanzwirksame Geschäftsvorfälle seit der<br />
Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingetreten sind.<br />
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