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prorendita 5 - Ideenkapital

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Da die Nettoeinnahmen allein nicht für den Aufbau des Portfolios ausreichend sind, wird zusätzlich, jedoch<br />

ausschließlich auf Ebene der britischen Personengesellschaft, Fremdkapital in Anspruch genommen. Die Mittel<br />

werden ausschließlich gemäß dem Finanz- und Investitionsplan (❿ Seite 33) verwendet und nicht für sonstige<br />

Zwecke genutzt. Das Lebensversicherungsportfolio wird sukzessive mit dem Zufluss des Kommanditkapitals<br />

aufgebaut, d. h., bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Policen erworben worden.<br />

§ 9 Absatz 2 Nr. 2, 4, 5<br />

Die gemäß § 3, 7 und 12 der Verordnung zu nennenden Personen (IDEENKAPITAL Financial Engineering AG<br />

als Anbieterin, die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH, die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS<br />

Treuhandgesellschaft mbH als Gründungsgesellschafterin sowie die entsprechenden Mitglieder der<br />

Geschäftsführung und Treuhänderin) hatten und haben keine Eigentumsrechte oder eine dingliche Berechtigung<br />

an dem Anlageobjekt mit der Ausnahme der IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft<br />

mbH, die entsprechend der Höhe ihrer eingezahlten Beteiligung wie die Anleger anteilig am Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist.<br />

Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />

hinsichtlich des Anlageziels.<br />

Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen vor.<br />

§ 9 Absatz 2 Nr. 3<br />

Das Anlageobjekt der Fondsgesellschaft ist die Beteiligung an der PRORENDITA FIVE Limited Partnership.<br />

Eine dingliche Belastung des Anlageobjekts besteht nicht.<br />

§ 9 Absatz 2 Nr. 7<br />

Gutachten liegen nicht vor.<br />

§ 9 Absatz 2 Nr. 8<br />

Über die Vergütungen auf Seite 57 f. hinaus werden für die Personen gemäß §§ 3, 7 und 12 der Verordnung<br />

(IDEENKAPITAL Financial Engineering AG als Anbieterin, die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH als Gründungsgesellschafter sowie die entsprechenden<br />

Mitglieder der Geschäftsführung und Treuhänderin) keinerlei Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />

§§ 10, 11, 13<br />

Die Gesellschaft wurde am 16. Mai 2007 gegründet und nimmt die Vereinfachungsregelung des § 15 in<br />

Anspruch.<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

§ 10 Absatz 2<br />

Da die Gesellschaft kein Konzernunternehmen ist, ist sie nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

§ 12 Absatz 1 Nr. 1<br />

Es hat noch keine Funktionstrennung zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin stattgefunden.<br />

§ 12 Absatz 1 Nr. 2<br />

Keinem Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands oder der Aufsichtsgremien der Emittentin sind im letzten<br />

abgelaufenen Geschäftsjahr Gesamtbezüge jedweder Art, Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art gewährt worden.<br />

§ 12 Absatz 2 Nr. 1<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung, des Vorstands oder Aufsichtsgremien der Emittentin ist für ein Unternehmen<br />

tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />

§ 12 Absatz 2 Nr. 2<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />

bereitgestellt haben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind keine Beiräte oder Aufsichtsgremien bestellt.<br />

§ 12 Absatz 2 Nr. 3<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, mit Ausnahme von Daniela Schulte, die Vorstandsmitglied<br />

bei der Anbieterin des Anlageobjekts ist, ist für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sind keine Beiräte oder Aufsichtsgremien bestellt.<br />

§ 12 Absatz 4<br />

Über den Kreis der im Prospekt dargestellten, gemäß Verordnung angabepflichtigen Personen gibt es keine<br />

Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

§ 14<br />

Eine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage wurde nicht übernommen.<br />

§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2<br />

Auf die Aufnahme einer Zwischenübersicht wurde verzichtet, da bilanzwirksame Geschäftsvorfälle seit der<br />

Aufstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingetreten sind.<br />

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