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prorendita 5 - Ideenkapital

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PRORENDITA 5<br />

80 Leitfaden zur Beteiligung<br />

Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft<br />

Wenn Sie sich für einen Gesellschaftsbeitritt entschieden haben, füllen Sie bitte die beigefügte<br />

Beitrittserklärung (nebst Widerrufsbelehrung) vollständig aus und übergeben<br />

Sie das Original zusammen mit den Kopien Ihrem Anlageberater oder senden Sie die<br />

Unterlagen direkt an die mit der Vermittlung des Eigenkapitals beauftragte:<br />

IDEENKAPITAL Financial Service AG<br />

Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf<br />

Telefon 0211/13 60 8–0, Telefax 0211/13 60 8–55<br />

Die Beitrittserklärungen werden bis zum Platzierungsende in der Reihenfolge des Eingangs<br />

registriert und angenommen. Der jeweilige Beitritt des Anlegers wird wirksam,<br />

sobald die vom Anleger unterschriebene Beitrittserklärung von der Treuhandkommanditistin<br />

angenommen wurde.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

müssen durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />

Zahlungen<br />

Der Beteiligungsbetrag ist zu 50 % zzgl. 5 % Agio innerhalb von 14 Tagen auf das Konto<br />

der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG zu überweisen; die restlichen 50 % sind am<br />

31. August 2008 einzuzahlen.<br />

Konto: 02 48 44 20 01<br />

BLZ: 300 80 000<br />

Bank: Dresdner Bank Düsseldorf<br />

Verwendungszweck: PRORENDITA 5, Formular-Nr. der Beitrittserklärung<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Sollten Sie nach Ihrem Beitritt als Treugeber in die Stellung eines Direktkommanditisten<br />

wechseln wollen, der selbst in das Handelsregister eingetragen wird, senden Sie bitte<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht an die Treuhandkommanditistin.<br />

Das Formular erhalten Sie auf Anforderung von der Treuhandkommanditistin. Die Ihnen<br />

dabei entstehenden Beglaubigungskosten sind nicht erstattungsfähig.<br />

Ausschüttungen<br />

Die Fondsgesellschaft tätigt die Ausschüttungen in EUR. Die Ausschüttungen werden<br />

auf ein Euro-Konto überwiesen. Bei der Überweisung wird der Ausschüttungsbetrag<br />

noch vor der Überweisung von der Auftraggeberbank zum Tageskurs in EUR gewechselt<br />

und dann im Inlandszahlungsverkehr überwiesen.<br />

Sonderwerbungskosten<br />

Sonderwerbungskosten des Anlegers sollen der Fondsgesellschaft nach § 10 Abs. 2<br />

des Gesellschaftsvertrags bis spätestens 28. Februar des Folgejahres gemeldet werden.<br />

Bei einem Versäumnis dieser Frist ist die Fondsgesellschaft berechtigt, die Sonderwerbungskosten<br />

im Rahmen ihrer Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen.<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall<br />

Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall ist mit administrativen Kosten<br />

verbunden, die vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen sind.

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