prorendita 5 - Ideenkapital
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PRORENDITA 5<br />
80 Leitfaden zur Beteiligung<br />
Beitritt zur Beteiligungsgesellschaft<br />
Wenn Sie sich für einen Gesellschaftsbeitritt entschieden haben, füllen Sie bitte die beigefügte<br />
Beitrittserklärung (nebst Widerrufsbelehrung) vollständig aus und übergeben<br />
Sie das Original zusammen mit den Kopien Ihrem Anlageberater oder senden Sie die<br />
Unterlagen direkt an die mit der Vermittlung des Eigenkapitals beauftragte:<br />
IDEENKAPITAL Financial Service AG<br />
Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf<br />
Telefon 0211/13 60 8–0, Telefax 0211/13 60 8–55<br />
Die Beitrittserklärungen werden bis zum Platzierungsende in der Reihenfolge des Eingangs<br />
registriert und angenommen. Der jeweilige Beitritt des Anlegers wird wirksam,<br />
sobald die vom Anleger unterschriebene Beitrittserklärung von der Treuhandkommanditistin<br />
angenommen wurde.<br />
Mindestbeteiligung<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
müssen durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein.<br />
Zahlungen<br />
Der Beteiligungsbetrag ist zu 50 % zzgl. 5 % Agio innerhalb von 14 Tagen auf das Konto<br />
der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG zu überweisen; die restlichen 50 % sind am<br />
31. August 2008 einzuzahlen.<br />
Konto: 02 48 44 20 01<br />
BLZ: 300 80 000<br />
Bank: Dresdner Bank Düsseldorf<br />
Verwendungszweck: PRORENDITA 5, Formular-Nr. der Beitrittserklärung<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Sollten Sie nach Ihrem Beitritt als Treugeber in die Stellung eines Direktkommanditisten<br />
wechseln wollen, der selbst in das Handelsregister eingetragen wird, senden Sie bitte<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht an die Treuhandkommanditistin.<br />
Das Formular erhalten Sie auf Anforderung von der Treuhandkommanditistin. Die Ihnen<br />
dabei entstehenden Beglaubigungskosten sind nicht erstattungsfähig.<br />
Ausschüttungen<br />
Die Fondsgesellschaft tätigt die Ausschüttungen in EUR. Die Ausschüttungen werden<br />
auf ein Euro-Konto überwiesen. Bei der Überweisung wird der Ausschüttungsbetrag<br />
noch vor der Überweisung von der Auftraggeberbank zum Tageskurs in EUR gewechselt<br />
und dann im Inlandszahlungsverkehr überwiesen.<br />
Sonderwerbungskosten<br />
Sonderwerbungskosten des Anlegers sollen der Fondsgesellschaft nach § 10 Abs. 2<br />
des Gesellschaftsvertrags bis spätestens 28. Februar des Folgejahres gemeldet werden.<br />
Bei einem Versäumnis dieser Frist ist die Fondsgesellschaft berechtigt, die Sonderwerbungskosten<br />
im Rahmen ihrer Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen.<br />
Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall<br />
Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall ist mit administrativen Kosten<br />
verbunden, die vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen sind.