prorendita 5 - Ideenkapital
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Die Treugeber sind aufgrund von § 5 Ziff. 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
berechtigt, diejenigen Kontrollrechte selbst auszuüben, die ihnen zustünden, wenn sie<br />
unmittelbar an der Gesellschaft als Kommanditist beteiligt wären. Hierzu wird der Treugeber<br />
durch die Treuhandkommanditistin unter der auflösenden Bedingung der Beendigung<br />
des Treuhandvertrags unwiderruflich bevollmächtigt. Die Treuhandkommanditistin<br />
verzichtet auf die Ausübung der auf den betroffenen Treugeberanteil entfallenden<br />
Kontrollrechte, soweit der Treugeber selbst diese Rechte ausübt. Sofern die Treuhandkommanditistin<br />
keine Weisung von den Treugebern erhält, stimmt sie nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen ab. Alleinige Gesellschafterin der Treuhandkommanditistin ist die<br />
IDEENKAPITAL Client Service GmbH, eine Gesellschaft der IDEENKAPITAL-Unternehmensgruppe.<br />
Aufgrund dieser gesellschaftsrechtlichen Verbindung kann grundsätzlich nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass Interessenkonflikte entstehen können, auch da die Treuhänderin<br />
bei den konzeptionsgleichen Beteiligungsangeboten PRORENDITA 1 bis 4 in<br />
gleicher Funktion aktiv ist. Weitere Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
begründen könnten, liegen nicht vor.<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag über die Anlegerverwaltung<br />
Die Treuhandkommanditistin übernimmt gemäß dem Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrags<br />
vom 29. August 2007 über die Anlegerverwaltung die gesamte Abwicklung<br />
aller mit der Betreuung und Verwaltung der als Treugeber beitretenden Anleger<br />
zusammenhängenden Tätigkeiten.<br />
Alle Zahlungen der Treugeber werden über ein Treuhandsonderkonto der Treuhandkommanditistin<br />
abgewickelt. Die Weiterleitung des Zeichnungskapitals an die Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt ausschließlich nach Maßgabe des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags.<br />
Das Zeichnungskapital muss in Übereinstimmung mit dem<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft verwendet werden, der ebenfalls Teil des<br />
Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags ist.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Fondseinrichtung im Jahr 2007 eine Vergütung<br />
von 0,3% des Kommanditkapitals zzgl. etwaiger Umsatzsteuer, für die Treuhandtätigkeit<br />
erhält sie ab dem Jahr 2008 einen Betrag von 0,2 % p. a. des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Für die Anlegerverwaltung erhält sie ab dem Jahr 2008 ebenfalls einen Betrag von 0,2 %<br />
p. a. des eingeworbenen Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer. Die Gesamtvergütung<br />
der Treuhandkommanditistin beträgt somit bei einem eingeworbenen Kommanditkapital<br />
von 25 Mio. EUR im Jahr 2007 insgesamt 75.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Im Jahr der Auflösung der Fondsgesellschaft, geplant 2023, erhält die Treuhandkommanditistin<br />
eine Vergütung i. H. v. 0,6 % des Zeichnungskapitals zzgl. Umsatzsteuer. Insgesamt<br />
beläuft sich der Vergütungsanspruch der Treuhandkommanditistin bei einem<br />
eingeworbenen Eigenkapital von 25 Mio. EUR auf 2.052.750 EUR. Soweit der Treuhandkommanditistin<br />
durch die Wahrnehmung der mit der Treuhand- und Anlegerverwaltungstätigkeit<br />
zusammenhängenden Aufgaben im Einzelfall außergewöhnliche Aufwendungen<br />
entstehen, werden sich die Gesellschaft und die Treuhandkommanditistin<br />
über eine angemessene Anpassung der Vergütung verständigen.<br />
Zahlstelle<br />
Die Zahlungen werden von der Treuhandkommanditistin, der IDEENKAPITAL PRORENDITA<br />
EINS Treuhand GmbH (Anschrift: Berliner Allee 27–29, 40212 Düsseldorf), durchgeführt.<br />
Außerdem ist sie beauftragt, die Beitrittsdokumente der Kommanditisten (bzw. Treugeber)<br />
entgegenzunehmen und den Beitritt zu erklären.<br />
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