prorendita 5 - Ideenkapital
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PRORENDITA 5<br />
64 Steuerliche Grundlagen<br />
Der Erwerb der Policen wird zu einem erheblichen Anteil fremdfinanziert. Erlöse aus<br />
der Veräußerung von Policen werden in erheblichem Umfang in neu erworbene Policen<br />
reinvestiert. Eine gewerbliche Betätigung der PRORENDITA FIVE Limited Partnership ist<br />
damit nach britischem Steuerrecht anzunehmen, sodass die Einkünfte von der britischen<br />
Finanzverwaltung voraussichtlich als gewerbliche Einkünfte (Business Income)<br />
beurteilt werden. Sollten entgegen dieser Erwartung einzelne Policen nicht veräußert<br />
werden, z. B. weil ein angemessener Marktpreis nicht zu erzielen ist, und wird infolgedessen<br />
die Ablaufleistung dieser Policen oder Versicherungsleistungen beim Ableben<br />
der versicherten Person durch die PRORENDITA FIVE Limited Partnership vereinnahmt,<br />
spricht dieses nach britischem Steuerrecht nicht notwendig gegen eine gewerbliche<br />
Betätigung, wenn beim Kauf dieser Policen nachweislich die Absicht zur Veräußerung<br />
bestand.<br />
Gewerbebetrieb nach deutschem Steuerrecht<br />
Die Tätigkeit der PRORENDITA FIVE Limited Partnership ist voraussichtlich auch nach<br />
deutschen steuerlichen Grundsätzen insgesamt als gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2<br />
EStG zu beurteilen, da die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und in Abgrenzung<br />
zum Typus des privaten Anlegers dem Bild des Gewerbetreibenden entspricht.<br />
Die Beteiligung an der PRORENDITA FIVE Limited Partnership, die als transparente<br />
Einheit nicht selbst der Besteuerung unterliegt, stellt sich den Anlegern der<br />
deutschen PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG anteilig als eine Betriebsstätte in Großbritannien<br />
dar.<br />
Die Tätigkeit entspricht nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dem Bild des Gewerbetreibenden<br />
in Abgrenzung zum Typus des privaten Anlegers. Die Haupttätigkeit der<br />
PRORENDITA FIVE Limited Partnership besteht darin, auf dem britischen Sekundär-<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
markt in erheblichem Umfang Lebensversicherungen mit Veräußerungsabsicht zu<br />
erwerben. Bei der Veräußerung werden die Policen von der PRORENDITA FIVE Limited<br />
Partnership auf den bedeutenden Handelsplätzen in Großbritannien einer breiten<br />
Öffentlichkeit angeboten. Die Geschäftsführung der PRORENDITA FIVE Limited Partnership<br />
tritt dabei selbst mit den institutionellen Marktteilnehmern (Market Makern)<br />
und Abnehmern in Verbindung.<br />
Die PRORENDITA FIVE Limited Partnership richtet ihre wirtschaftlichen Aktivitäten darauf,<br />
ihren Gewinn durch das professionelle, häufige Umschichten bzw. Umschlagen des<br />
Vermögens zu erzielen. Ablaufleistungen sollen planmäßig nicht vereinnahmt werden.<br />
Damit geht die Tätigkeit der PRORENDITA FIVE Limited Partnership im Vergleich zu einem<br />
typischen privaten Anleger, der lediglich Erträge aus dem Vermögensbestand erzielt<br />
(Fruchtziehung) und gelegentlich Substanzwertsteigerungen des eigenen Vermögens<br />
ausnutzt, über die reine Vermögensverwaltung hinaus. Es handelt sich vielmehr um ein<br />
händlertypisches Umschlagen von Vermögenswerten am Markt, da sich der Handel<br />
auf den für den britischen Sekundärmarkt typischen starken Schwankungen der Marktwerte<br />
der Lebensversicherungen begründet. Damit geht die Tätigkeit der PRORENDITA<br />
FIVE Limited Partnership über den bloßen Erwerb von Lebensversicherungspolicen<br />
und die Vereinnahmung von Ablaufleistungen hinaus. Selbst in diesem Fall geht die<br />
Finanzverwaltung für den Erwerb von US-Risikolebensversicherungspolicen allerdings<br />
bereits von einer gewerblichen Tätigkeit aus (so z. B. OFD Frankfurt Vfg. v. 24. Februar<br />
2006, S 2240 A – 32 – St II 2.02).<br />
Die PRORENDITA FIVE Limited Partnership unterhält für die kaufmännische Durchführung<br />
der Handelstätigkeit eine eigene betriebliche Organisation, die ausschließlich für den<br />
Handel mit Lebensversicherungspolicen bestimmt ist. Der Handel mit Policen wird in