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prorendita 5 - Ideenkapital

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PRORENDITA 5<br />

92 Gesellschaftsvertrag der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG<br />

§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

2. Die Firma der Gesellschaft lautet: PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG.<br />

3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an einer englischen Personengesellschaft, die ein Portfolio<br />

von Kapitallebensversicherungen aus dem britischen Sekundärmarkt erwirbt und mit den Policen einen<br />

aktiven Handel im Rahmen von Ankaufs- und Veräußerungsvorgängen betreibt. Die englische Personengesellschaft<br />

im Sinne des vorstehenden Satzes ist insbesondere berechtigt, Rechte aus Kapitallebensversicherungen<br />

und die daraus resultierenden Veräußerungserlöse wie auch die Rückflüsse aus fällig gewordenen<br />

Kapitallebensversicherungen im Sinne eines aktiven Portfoliomanagements für den Erwerb von<br />

Rechten aus weiteren Kapitallebensversicherungen zu reinvestieren.<br />

2. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

mittelbar oder unmittelbar zu fördern, soweit es keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten<br />

sind.<br />

§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftsumme, Treuhandverhältnis<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditistin ist die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit einer<br />

Einlage von 1.000,00 EUR auf eigene Rechnung.<br />

3. Die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH (nachfolgend auch „Treuhandkommanditistin“)<br />

ist als Treuhandkommanditistin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von allen<br />

Gesellschaftern unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

durch Leistung und Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage treuhänderisch für Rechnung von treugeberisch<br />

beteiligten Anlegern (nachfolgend auch „Treugeber“ genannt), jeweils in Verbindung mit dem<br />

Abschluss von Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsverträgen um bis zu 25.000.000,00 EUR an Kommanditeinlagen<br />

(Pflichteinlagen) zu erhöhen. Mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin darf<br />

die Treuhandkommanditistin ihre auf Rechnung von Treugebern gehaltene Kommanditeinlage in 3 weiteren<br />

Schritten um jeweils weitere bis zu 25.000.000,00 EUR erhöhen. Zum Ausgleich von Zeichnungsspitzen ist<br />

die Treuhandkommanditistin darüber hinaus berechtigt, mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ihre auf Rechnung von Treugebern gehaltene Kommanditeinlage um zusätzliche<br />

2.000.000,00 EUR zu erhöhen. Die Gesellschaft wird spätestens mit Erreichung eines Erhöhungsbetrags von<br />

insgesamt 102.000.000,00 EUR geschlossen.<br />

Die maximalen Erhöhungsbeträge für die Einlage der Treuhandkommanditistin reduzieren sich um die Einlagen<br />

der anderen Kommanditisten. Die Aufnahme von weiteren Kommanditisten bedarf bis zum Erreichen<br />

des vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht der Zustimmung der übrigen Kommanditisten.<br />

4. Das Gesellschaftsverhältnis beginnt im Innenverhältnis mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />

Auf den Zugang der Annahmeerklärung wird verzichtet. Mit Ausnahme der in Ziff. 2<br />

genannten Einlage wird von den übernommenen Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) jeweils ein Betrag<br />

i. H. v. 10 % als Haftsumme im Handelsregister eingetragen, unbeschadet der Verpflichtung der Anleger zur<br />

vollständigen Einzahlung der von ihnen übernommenen Pflichteinlagen im Innenverhältnis zur Treuhandkommanditistin<br />

und zur Gesellschaft. Entsprechendes gilt im Fall der Erhöhung der Kommanditeinlage der<br />

Treuhandkommanditistin. Im Außenverhältnis wird der Beitritt von Kommanditisten erst mit ihrer Eintragung<br />

im Handelsregister wirksam. Bis zur Eintragung sind die Gesellschafter atypisch stille Gesellschafter mit diesem<br />

Gesellschaftsvertrag entsprechenden Rechten und Pflichten.<br />

5. Die Kommanditeinlage jedes Kommanditisten soll regelmäßig mindestens 10.000,00 EUR betragen oder<br />

auf einen durch 1.000 glatt teilbaren höheren Betrag lauten. Die Kommanditeinlagen sind vorbehaltlich<br />

Abs. 6 Satz 2 als Bareinlagen zu erbringen.<br />

6. Jeder Anleger erfüllt seine Einlageverpflichtung durch fristgerechte Zahlung auf das in der Beitrittsvereinbarung<br />

angegebene Konto der Treuhandkommanditistin, die diese Mittel an die Gesellschaft weiterleitet.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist gegenüber der Gesellschaft berechtigt, ihre Einlageverpflichtung zu erfüllen,

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