prorendita 5 - Ideenkapital
prorendita 5 - Ideenkapital
prorendita 5 - Ideenkapital
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
PRORENDITA 5<br />
92 Gesellschaftsvertrag der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG<br />
§ 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
2. Die Firma der Gesellschaft lautet: PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG.<br />
3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an einer englischen Personengesellschaft, die ein Portfolio<br />
von Kapitallebensversicherungen aus dem britischen Sekundärmarkt erwirbt und mit den Policen einen<br />
aktiven Handel im Rahmen von Ankaufs- und Veräußerungsvorgängen betreibt. Die englische Personengesellschaft<br />
im Sinne des vorstehenden Satzes ist insbesondere berechtigt, Rechte aus Kapitallebensversicherungen<br />
und die daraus resultierenden Veräußerungserlöse wie auch die Rückflüsse aus fällig gewordenen<br />
Kapitallebensversicherungen im Sinne eines aktiven Portfoliomanagements für den Erwerb von<br />
Rechten aus weiteren Kapitallebensversicherungen zu reinvestieren.<br />
2. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
mittelbar oder unmittelbar zu fördern, soweit es keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten<br />
sind.<br />
§ 3 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />
1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftsumme, Treuhandverhältnis<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PRORENDITA FÜNF Verwaltungsgesellschaft mbH. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditistin ist die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH, Düsseldorf, mit einer<br />
Einlage von 1.000,00 EUR auf eigene Rechnung.<br />
3. Die IDEENKAPITAL PRORENDITA EINS Treuhandgesellschaft mbH (nachfolgend auch „Treuhandkommanditistin“)<br />
ist als Treuhandkommanditistin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB von allen<br />
Gesellschaftern unwiderruflich ermächtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
durch Leistung und Erhöhung ihrer eigenen Kommanditeinlage treuhänderisch für Rechnung von treugeberisch<br />
beteiligten Anlegern (nachfolgend auch „Treugeber“ genannt), jeweils in Verbindung mit dem<br />
Abschluss von Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsverträgen um bis zu 25.000.000,00 EUR an Kommanditeinlagen<br />
(Pflichteinlagen) zu erhöhen. Mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin darf<br />
die Treuhandkommanditistin ihre auf Rechnung von Treugebern gehaltene Kommanditeinlage in 3 weiteren<br />
Schritten um jeweils weitere bis zu 25.000.000,00 EUR erhöhen. Zum Ausgleich von Zeichnungsspitzen ist<br />
die Treuhandkommanditistin darüber hinaus berechtigt, mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin ihre auf Rechnung von Treugebern gehaltene Kommanditeinlage um zusätzliche<br />
2.000.000,00 EUR zu erhöhen. Die Gesellschaft wird spätestens mit Erreichung eines Erhöhungsbetrags von<br />
insgesamt 102.000.000,00 EUR geschlossen.<br />
Die maximalen Erhöhungsbeträge für die Einlage der Treuhandkommanditistin reduzieren sich um die Einlagen<br />
der anderen Kommanditisten. Die Aufnahme von weiteren Kommanditisten bedarf bis zum Erreichen<br />
des vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht der Zustimmung der übrigen Kommanditisten.<br />
4. Das Gesellschaftsverhältnis beginnt im Innenverhältnis mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin.<br />
Auf den Zugang der Annahmeerklärung wird verzichtet. Mit Ausnahme der in Ziff. 2<br />
genannten Einlage wird von den übernommenen Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) jeweils ein Betrag<br />
i. H. v. 10 % als Haftsumme im Handelsregister eingetragen, unbeschadet der Verpflichtung der Anleger zur<br />
vollständigen Einzahlung der von ihnen übernommenen Pflichteinlagen im Innenverhältnis zur Treuhandkommanditistin<br />
und zur Gesellschaft. Entsprechendes gilt im Fall der Erhöhung der Kommanditeinlage der<br />
Treuhandkommanditistin. Im Außenverhältnis wird der Beitritt von Kommanditisten erst mit ihrer Eintragung<br />
im Handelsregister wirksam. Bis zur Eintragung sind die Gesellschafter atypisch stille Gesellschafter mit diesem<br />
Gesellschaftsvertrag entsprechenden Rechten und Pflichten.<br />
5. Die Kommanditeinlage jedes Kommanditisten soll regelmäßig mindestens 10.000,00 EUR betragen oder<br />
auf einen durch 1.000 glatt teilbaren höheren Betrag lauten. Die Kommanditeinlagen sind vorbehaltlich<br />
Abs. 6 Satz 2 als Bareinlagen zu erbringen.<br />
6. Jeder Anleger erfüllt seine Einlageverpflichtung durch fristgerechte Zahlung auf das in der Beitrittsvereinbarung<br />
angegebene Konto der Treuhandkommanditistin, die diese Mittel an die Gesellschaft weiterleitet.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist gegenüber der Gesellschaft berechtigt, ihre Einlageverpflichtung zu erfüllen,