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prorendita 5 - Ideenkapital

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PRORENDITA 5<br />

18 Risikohinweise<br />

Bonität der Versicherungsgesellschaften<br />

Entwickeln sich die wirtschaftlichen Umstände einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften<br />

negativ, so kann im Extremfall eine Insolvenz einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften<br />

nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall, ebenso wie bei<br />

Herunterstufungen des Ratings und grundsätzlich negativen Entwicklungen bezüglich<br />

der Versicherungsgesellschaften, mindert sich der Wert der Policen mit entsprechend<br />

negativen Auswirkungen auf die Ausschüttungen und den Erhalt des Werts der Anlage.<br />

Haftung des Anlegers, Nachhaftung<br />

Die Haftung der Anleger gegenüber Dritten ist auf die eingetragene Haftsumme beschränkt.<br />

Soweit die Einlage geleistet wurde, ist eine weitere Haftung ausgeschlossen;<br />

es besteht keine Nachschusspflicht. Die Haftung lebt auf bis zur Höhe der eingetragenen<br />

Hafteinlage, soweit nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen geleistet wurden.<br />

In diesem Fall müssen unter Umständen erhaltene Ausschüttungen zurückgezahlt<br />

werden. Im Fall des Ausscheidens von Gesellschaftern aus der Fondsgesellschaft<br />

kommt eine gesetzliche Nachhaftung für bis zu diesem Zeitpunkt begründete Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung des<br />

Ausscheidens im Handelsregister in Betracht.<br />

Fungibilität, Majorisierung<br />

Für Anteile an dem Fonds besteht kein organisierter Zweitmarkt. Eine Rückgabe der<br />

Anteile an die Fondsgesellschaft oder die Initiatorin ist nicht vorgesehen. Mit einer geplanten<br />

Laufzeit von ca. 16 Jahren ist der Fonds als langfristige Kapitalanlage konzipiert.<br />

Der Anleger sollte daher über einen entsprechend langen Anlagehorizont verfügen.<br />

Im Fall eines Verkaufswunsches kann die Beteiligung unter Umständen nicht oder nur<br />

mit einem hohen Abschlag veräußert werden. Dabei ist zu beachten, dass der einzelne<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

Anleger auf die Willensbildung der Fondsgesellschaft nur begrenzten Einfluss hat. Der<br />

Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass für bestimmte Maßnahmen ein Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich ist. Die Vielzahl der beteiligten Anleger führt nicht selten dazu,<br />

dass nur wenige an den Abstimmungen teilnehmen. Dies kann dazu führen, dass eine<br />

Minderheit Beschlüsse fasst, deren Folgen letztlich von allen Anlegern getragen werden<br />

müssen. Aufgrund der fehlenden Fungibilität ist es einem Anleger, der derartige Beschlüsse<br />

nicht mitzutragen gewillt ist, ggf. nicht möglich, sich von seiner Beteiligung<br />

zu trennen.<br />

Fremdfinanzierung<br />

Das Risiko einer Fremdfinanzierung der Beteiligung gefährdet vor allem dann das weitere<br />

Vermögen des Anlegers, wenn er beispielsweise im Fall der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr in der Lage ist, Zins und Tilgung aus der Beteiligung zu leisten.<br />

Risikokumulation/Maximales Risiko<br />

Es besteht das Risiko, dass die bisher genannten Risiken auch kumulativ auftreten. In<br />

diesem Fall oder in Verbindung mit konjunkturellen und politischen Entwicklungen<br />

(z. B. Währungskrisen) kann die Fortführung der Gesellschaft gefährdet sein. Im Extremfall<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital (einschließlich<br />

nicht ausgeschütteter Gewinne) teilweise oder vollständig verliert und –<br />

z. B. im Fall der individuellen Anteilsfinanzierung – weiteres Vermögen des Anlegers<br />

gefährdet werden kann.<br />

Abschlusshinweis<br />

Darüber hinaus sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe keine weiteren<br />

wesentlichen Risiken bekannt.

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