prorendita 5 - Ideenkapital
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PRORENDITA 5<br />
18 Risikohinweise<br />
Bonität der Versicherungsgesellschaften<br />
Entwickeln sich die wirtschaftlichen Umstände einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften<br />
negativ, so kann im Extremfall eine Insolvenz einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften<br />
nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall, ebenso wie bei<br />
Herunterstufungen des Ratings und grundsätzlich negativen Entwicklungen bezüglich<br />
der Versicherungsgesellschaften, mindert sich der Wert der Policen mit entsprechend<br />
negativen Auswirkungen auf die Ausschüttungen und den Erhalt des Werts der Anlage.<br />
Haftung des Anlegers, Nachhaftung<br />
Die Haftung der Anleger gegenüber Dritten ist auf die eingetragene Haftsumme beschränkt.<br />
Soweit die Einlage geleistet wurde, ist eine weitere Haftung ausgeschlossen;<br />
es besteht keine Nachschusspflicht. Die Haftung lebt auf bis zur Höhe der eingetragenen<br />
Hafteinlage, soweit nicht durch Gewinne gedeckte Ausschüttungen geleistet wurden.<br />
In diesem Fall müssen unter Umständen erhaltene Ausschüttungen zurückgezahlt<br />
werden. Im Fall des Ausscheidens von Gesellschaftern aus der Fondsgesellschaft<br />
kommt eine gesetzliche Nachhaftung für bis zu diesem Zeitpunkt begründete Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung des<br />
Ausscheidens im Handelsregister in Betracht.<br />
Fungibilität, Majorisierung<br />
Für Anteile an dem Fonds besteht kein organisierter Zweitmarkt. Eine Rückgabe der<br />
Anteile an die Fondsgesellschaft oder die Initiatorin ist nicht vorgesehen. Mit einer geplanten<br />
Laufzeit von ca. 16 Jahren ist der Fonds als langfristige Kapitalanlage konzipiert.<br />
Der Anleger sollte daher über einen entsprechend langen Anlagehorizont verfügen.<br />
Im Fall eines Verkaufswunsches kann die Beteiligung unter Umständen nicht oder nur<br />
mit einem hohen Abschlag veräußert werden. Dabei ist zu beachten, dass der einzelne<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
Anleger auf die Willensbildung der Fondsgesellschaft nur begrenzten Einfluss hat. Der<br />
Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass für bestimmte Maßnahmen ein Gesellschafterbeschluss<br />
erforderlich ist. Die Vielzahl der beteiligten Anleger führt nicht selten dazu,<br />
dass nur wenige an den Abstimmungen teilnehmen. Dies kann dazu führen, dass eine<br />
Minderheit Beschlüsse fasst, deren Folgen letztlich von allen Anlegern getragen werden<br />
müssen. Aufgrund der fehlenden Fungibilität ist es einem Anleger, der derartige Beschlüsse<br />
nicht mitzutragen gewillt ist, ggf. nicht möglich, sich von seiner Beteiligung<br />
zu trennen.<br />
Fremdfinanzierung<br />
Das Risiko einer Fremdfinanzierung der Beteiligung gefährdet vor allem dann das weitere<br />
Vermögen des Anlegers, wenn er beispielsweise im Fall der Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
nicht mehr in der Lage ist, Zins und Tilgung aus der Beteiligung zu leisten.<br />
Risikokumulation/Maximales Risiko<br />
Es besteht das Risiko, dass die bisher genannten Risiken auch kumulativ auftreten. In<br />
diesem Fall oder in Verbindung mit konjunkturellen und politischen Entwicklungen<br />
(z. B. Währungskrisen) kann die Fortführung der Gesellschaft gefährdet sein. Im Extremfall<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital (einschließlich<br />
nicht ausgeschütteter Gewinne) teilweise oder vollständig verliert und –<br />
z. B. im Fall der individuellen Anteilsfinanzierung – weiteres Vermögen des Anlegers<br />
gefährdet werden kann.<br />
Abschlusshinweis<br />
Darüber hinaus sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe keine weiteren<br />
wesentlichen Risiken bekannt.