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prorendita 5 - Ideenkapital

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PRORENDITA 5<br />

58 Rechtliche Grundlagen<br />

Funktionsträgerverträge<br />

Die IDEENKAPITAL Financial Engineering AG erhält gemäß der Vereinbarung für die<br />

Erstellung der Fondskonzeption vom 29. August 2007 eine Vergütung i. H. v. 2,25 % des<br />

Zeichnungskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus hat<br />

die Fondsgesellschaft mit der IDEENKAPITAL Financial Engineering AG am 29. August<br />

2007 einen Vertrag über die Vermittlung einer Fremdfinanzierung abgeschlossen. Die<br />

Vergütung beträgt 1 % des Zeichnungskapitals (ohne Agio) einschließlich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Die PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG hat mit der IDEENKAPITAL Financial Service AG<br />

am 29. August 2007 einen Vertrag über die Vermittlung des Zeichnungskapitals i. H. v. bis<br />

zu 25 Mio. EUR (bzw. 102 Mio. EUR im Fall der maximalen Erhöhung des Kommanditkapitals)<br />

abgeschlossen. Für die Vermittlungsleistung wird die IDEENKAPITAL Financial<br />

Service AG eine Vermittlungsprovision erhalten, die die Organisation und Abwicklung<br />

der Vermittlung sowie die Einwerbung des Kommanditkapitals der Investoren einschließlich<br />

aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten beinhaltet. Die Vergütung<br />

beträgt 6 % des Kommanditkapitals zzgl. des Agios i. H. v. 5 %, sodass sich eine Gesamtprovision<br />

von 11 % des Kommanditkapitals ergibt. Darüber hinaus übernimmt sie den<br />

Prospektdruck und die Durchführung aller hiermit zusammenhängenden Maßnahmen.<br />

Sie erhält hierfür ein Entgelt i. H. v. 2,5 % des Zeichnungskapitals (ohne Agio) einschließlich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch für sämtliche Funktionsträgergebühren<br />

tritt jeweils anteilig ein, wenn u. a. die rechtsverbindlich unterzeichnete<br />

Beitrittserklärung vorliegt, die Widerrufsfrist abgelaufen ist und die Kommanditeinlage<br />

nebst Agio auf dem Konto der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG bzw. der Treuhandkommanditistin<br />

eingegangen ist.<br />

PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />

Provisionen<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere der Vermittlungsprovisionen inkl. Agio<br />

oder vergleichbarer Vergütungen, beträgt 17,18 % des zu platzierenden Kommanditkapitals.<br />

Eine ausführliche Darstellung der mit diesem Beteiligungsangebot in Zusammenhang<br />

stehenden Provisionsverpflichtungen befindet sich im Abschnitt „Erläuterungen<br />

zum Finanz- und Investitionsplan“ (❿ Seite 33).<br />

Mit Erwerb, Verwaltung und Veräußerung verbundene weitere Kosten<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung sind aufgrund<br />

des Gesellschaftsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kosten verbunden,<br />

die nachfolgend aufgeführt werden:<br />

� Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung trägt der Gesellschafter<br />

(§ 9 Ziff. 4).<br />

� Ein Treugeber, der sich auf Veranlassung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder der Treuhandkommanditistin unmittelbar als Kommanditist im Handelsregister<br />

eintragen lässt, hat die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen (§ 4 Ziff. 7).<br />

� Ein wegen verspäteter Einlageleistung ausgeschlossener Gesellschafter hat die Kosten<br />

für den Ausschluss zu tragen und ggf. Schadenersatz zu leisten (§ 4 Ziff. 11).<br />

� Der sich in Verzug mit der Einlageleistung befindende Gesellschafter hat Zinsen i. H. v.<br />

5 % p. a. über dem Basiszinssatz an die Gesellschaft zu zahlen (§ 4 Ziff. 11).<br />

� Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Einsichtsbevollmächtigten im Rahmen<br />

der Ausübung des Kontrollrechts trägt der Anleger (§ 8 Ziff. 2).<br />

� Teilt ein Anleger Anschriftsänderungen nicht mit, hat er der Gesellschaft daraus resultierende<br />

Schäden zu ersetzen (§ 8 Ziff. 4).

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