prorendita 5 - Ideenkapital
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PRORENDITA 5<br />
58 Rechtliche Grundlagen<br />
Funktionsträgerverträge<br />
Die IDEENKAPITAL Financial Engineering AG erhält gemäß der Vereinbarung für die<br />
Erstellung der Fondskonzeption vom 29. August 2007 eine Vergütung i. H. v. 2,25 % des<br />
Zeichnungskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus hat<br />
die Fondsgesellschaft mit der IDEENKAPITAL Financial Engineering AG am 29. August<br />
2007 einen Vertrag über die Vermittlung einer Fremdfinanzierung abgeschlossen. Die<br />
Vergütung beträgt 1 % des Zeichnungskapitals (ohne Agio) einschließlich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Die PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG hat mit der IDEENKAPITAL Financial Service AG<br />
am 29. August 2007 einen Vertrag über die Vermittlung des Zeichnungskapitals i. H. v. bis<br />
zu 25 Mio. EUR (bzw. 102 Mio. EUR im Fall der maximalen Erhöhung des Kommanditkapitals)<br />
abgeschlossen. Für die Vermittlungsleistung wird die IDEENKAPITAL Financial<br />
Service AG eine Vermittlungsprovision erhalten, die die Organisation und Abwicklung<br />
der Vermittlung sowie die Einwerbung des Kommanditkapitals der Investoren einschließlich<br />
aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten beinhaltet. Die Vergütung<br />
beträgt 6 % des Kommanditkapitals zzgl. des Agios i. H. v. 5 %, sodass sich eine Gesamtprovision<br />
von 11 % des Kommanditkapitals ergibt. Darüber hinaus übernimmt sie den<br />
Prospektdruck und die Durchführung aller hiermit zusammenhängenden Maßnahmen.<br />
Sie erhält hierfür ein Entgelt i. H. v. 2,5 % des Zeichnungskapitals (ohne Agio) einschließlich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch für sämtliche Funktionsträgergebühren<br />
tritt jeweils anteilig ein, wenn u. a. die rechtsverbindlich unterzeichnete<br />
Beitrittserklärung vorliegt, die Widerrufsfrist abgelaufen ist und die Kommanditeinlage<br />
nebst Agio auf dem Konto der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG bzw. der Treuhandkommanditistin<br />
eingegangen ist.<br />
PRORENDITA 5 – Britische Leben<br />
Provisionen<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere der Vermittlungsprovisionen inkl. Agio<br />
oder vergleichbarer Vergütungen, beträgt 17,18 % des zu platzierenden Kommanditkapitals.<br />
Eine ausführliche Darstellung der mit diesem Beteiligungsangebot in Zusammenhang<br />
stehenden Provisionsverpflichtungen befindet sich im Abschnitt „Erläuterungen<br />
zum Finanz- und Investitionsplan“ (❿ Seite 33).<br />
Mit Erwerb, Verwaltung und Veräußerung verbundene weitere Kosten<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Beteiligung sind aufgrund<br />
des Gesellschaftsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kosten verbunden,<br />
die nachfolgend aufgeführt werden:<br />
� Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung trägt der Gesellschafter<br />
(§ 9 Ziff. 4).<br />
� Ein Treugeber, der sich auf Veranlassung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
oder der Treuhandkommanditistin unmittelbar als Kommanditist im Handelsregister<br />
eintragen lässt, hat die damit verbundenen Kosten selbst zu tragen (§ 4 Ziff. 7).<br />
� Ein wegen verspäteter Einlageleistung ausgeschlossener Gesellschafter hat die Kosten<br />
für den Ausschluss zu tragen und ggf. Schadenersatz zu leisten (§ 4 Ziff. 11).<br />
� Der sich in Verzug mit der Einlageleistung befindende Gesellschafter hat Zinsen i. H. v.<br />
5 % p. a. über dem Basiszinssatz an die Gesellschaft zu zahlen (§ 4 Ziff. 11).<br />
� Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Einsichtsbevollmächtigten im Rahmen<br />
der Ausübung des Kontrollrechts trägt der Anleger (§ 8 Ziff. 2).<br />
� Teilt ein Anleger Anschriftsänderungen nicht mit, hat er der Gesellschaft daraus resultierende<br />
Schäden zu ersetzen (§ 8 Ziff. 4).