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Michael Evers - bei föpäd.net

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Lese-Rechtschreibschwäche 5<br />

Bei der angeborenen Störung ist bereits der Erwerb des Lesens und Schreibens<br />

gestört. In diesem Fall bestehen die Ursachen schon vor Beginn des Schriftsprach-<br />

erwerbs. Im Allgemeinen wird in solchen Fällen von einer Lese-Rechtschreibschwäche<br />

(LRS) oder von einer Legasthenie gesprochen, von der in der Regel Kinder betroffen<br />

sind, die gerade das Lesen und (Recht-) Schreiben erlernen. Genau diese Erwerbs-<br />

störung der schriftsprachlichen Fähigkeiten soll im folgenden näher betrachtet werden.<br />

1.1 Zum Begriff<br />

Das Syndrom der Lese-Rechtschreibschwäche wurde erstmals Ende des letzten Jahr-<br />

hunderts von den Medizinern MORGAN und HINCHELWOOD beschrieben. Die erste<br />

Monographie zu diesem Thema mit dem Titel „Die Leseschwäche und Rechen-<br />

schwäche der Schulkinder im Lichte des Experiments“ wurde 1916 von RANSCHBURG<br />

veröffentlicht (vgl. SCHENK-DANZIGER 1991, S.19). Er führte auch den Begriff der<br />

„Legasthenie“ ein. Dieser Begriff ist eine Wortschöpfung aus dem griechischen Wort-<br />

stamm „leg“ für „lesen“ und dem griechischen Wort „asthenia“, das Schwäche<br />

bedeutet. Wörtlich übersetzt heißt „Legasthenie“ also „Leseschwäche“ (vgl. DUMMER-<br />

SMOCH 1994, S. 12).<br />

Bemerkenswert ist, daß RANSCHBURG <strong>bei</strong> seiner Beschreibung der Legasthenie kein<br />

Intelligenzkriterium anlegte. Dies tat jedoch Maria LINDER, die den Begriff der<br />

Legasthenie mit dem Kriterium der normalen bzw. überdurchschnittlichen Intelligenz<br />

verknüpfte. Erwähnenswert erscheint dies, da die Definition von LINDER für die<br />

Begriffsentwicklung und die Erforschung des Syndroms in Deutschland lange Zeit<br />

ausschlaggebend war (vgl. SCHEERER-NEUMANN 1989, S. 18).<br />

„Unter ‚Legasthenie‘ verstehen wir demnach eine spezielle und aus dem<br />

Rahmen der üblichen Leistungen fallende Schwäche im Erlernen des<br />

Lesens (und indirekt auch des selbständigen orthographischen Schreibens)<br />

<strong>bei</strong> sonst intakter oder (im Verhältnis zur Lesefähigkeit) relativ guter Intelligenz.<br />

[Der Verfasser: Ausgeschlossen werden da<strong>bei</strong> jene Arten von LRS,<br />

die] durch gewöhnlichen Schwachsinn, durch manifeste Gesichts- und Gehörstörungen<br />

oder sonstige körperliche Behinderungen erklärlich sind, oder<br />

aber durch mangelnde Übung infolge von Krankheit, Fehlen von Schule,<br />

Sprach- und Schulwechsel oder durch ungewöhnliche Schulumstände […]<br />

oder durch schlechte Schulmethoden oder offensichtlich gestörte Lehrer-<br />

Schüler-Beziehungen hervorgerufen werden. Wenn wir dementsprechend<br />

von einer ‚Legasthenie‘ sprechen, so verstehen wir, daß ein Kind unter <strong>bei</strong><br />

uns ‚landläufig‘ normalen Schulverhältnissen, trotz allen Bemühungen der<br />

Erwachsenen, und nicht erklärlich durch Debilität, das Lesen (und<br />

Schreiben) nicht oder nur mit größter Mühe erlernen kann, während in den<br />

anderen Fächern keine entsprechenden Schwierigkeiten bestehen“ (LINDER<br />

zit. n. SCHEERER-NEUMANN 1989, S. 18).<br />

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