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IT, Im.FH9 - Online-Portal für Lehre, Studium und Forschung ...

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) Bewerbung bei der Universität<br />

Bewerber <strong>für</strong> das höhere Fachsemester laden sich den Zulassungsantrag bitte herunter unter:<br />

www.uni-rostock.de/index.php?id=9271<br />

Zulassungsbeschränkungen<br />

Informationen über bestehende Zulassungsbeschränkungen sowie Hinweise zum Bewerbungsverfahren<br />

sind unter www.uni-rostock.de/index.php?id=8931&L=0 zu finden.<br />

<strong>Im</strong>matrikulation<br />

Unter www.uni-rostock.de/index.php?id=9151 ist der <strong>Im</strong>matrikulationsantrag online auszufüllen.<br />

Am Ende der Dateneingabe ist der <strong>Im</strong>matrikulationsantrag auszudrucken <strong>und</strong> unter der Vorlage<br />

folgender Unterlagen in beglaubigter Kopie an das Studentensekretariat zu senden:<br />

– Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis-beglaubigte Kopie)<br />

– Zulassungsbescheid der ZVS oder der Universität, soweit es sich um einen zulassungsbeschränkten<br />

Studiengang handelt<br />

– eine Exmatrikulationsbescheinigung, sofern man vorher an einer Hochschule studiert hat<br />

– Versicherungsbescheinigung, welche die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht oder die Befreiung<br />

von dieser nachweist<br />

– Kopie des Personalausweises<br />

Beurlaubung<br />

Jeder Studierende kann bei Vorliegen wichtiger Gründe beurlaubt werden. Gründe können zum<br />

Beispiel ein Auslandsstudium, längere Krankheit, Wehr- oder Zivildienst, Pflege eines nahen<br />

Verwandten oder Geburt eines Kindes sein. Ein Nachweis <strong>für</strong> den Beurlaubungsgr<strong>und</strong> muss<br />

vorgelegt werden.<br />

Die Beurlaubung ist gr<strong>und</strong>sätzlich mit der Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn<br />

des Urlaubssemesters beim Studentensekretariat zu beantragen.<br />

Beurlaubte Studierende sind weiterhin Mitglieder der Universität Rostock. Sie sind verpflichtet,<br />

den Studentenwerksbeitrag <strong>und</strong> den Studentenschaftsbeitrag nachzuweisen.<br />

Rückmeldung<br />

Bereits an der Universität <strong>Im</strong>matrikulierte haben sich, falls sie das <strong>Studium</strong> im nächsten Semester<br />

an der Universität Rostock fortsetzen wollen, in der Zeit vom 1.06.2010 - 30.06.2010 zurückzumelden.<br />

Als Rückmeldung <strong>für</strong> das folgende Semester (WS 2010/2011) gilt die Einzahlung des<br />

Semesterbeitrages in Höhe von gegenwärtig 111,00 e. Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

40,00 e Studentenwerk Rostock<br />

5,00 e Studentenschaft<br />

66,00 e Semesterticket<br />

Liegt von einem Studierenden keine Rückmeldung vor, nimmt die Universität an, dass das <strong>Studium</strong><br />

in Rostock nicht fortgesetzt werden soll <strong>und</strong> exmatrikuliert den Studierenden nach einer angemessenen<br />

Frist zum Ende des zuletzt zurückgemeldeten Semesters.<br />

Studiengangwechsel<br />

Jeder Studiengangwechsel bedarf der Zustimmung der Universität.<br />

Er erfolgt nur auf Antrag <strong>und</strong> wird zu dem genehmigten Zeitpunkt wirksam. Rückwirkende<br />

Studiengangwechsel sind nicht möglich.<br />

Ein Studiengangwechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge ist zusammen mit einem fristgerechten<br />

Zulassungsantrag im Studentensekretariat der Universität zu beantragen.<br />

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