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Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin

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Umsatzsteuergesetz (Auszug) Anhang 12<br />

Abgabenordnung (Auszug) Anhang 13<br />

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Anhang 13.1<br />

§ 19 Besteuerung der<br />

Kleinunternehmer<br />

(1) Die <strong>für</strong> Umsätze im Sinne des § 1<br />

Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer<br />

wird von Unternehmen …<br />

nicht erhoben, wenn der in Satz 2<br />

bezeichnete Umsatz zuzüglich der<br />

darauf entfallenden Steuer im<br />

vorangegangenen Kalenderjahr<br />

17.500 Euro nicht überstiegen hat<br />

<strong>und</strong> im laufenden Kalenderjahr<br />

50.000 Euro voraussichtlich nicht<br />

übersteigen wird. Umsatz im Sinne<br />

des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten<br />

Entgelten bemessene<br />

Gesamtumsatz, gekürzt um die<br />

darin enthaltenen Umsätze von<br />

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.<br />

(3) Gesamtumsatz ist die Summe der<br />

vom Unternehmer ausgeführten<br />

steuerbaren Umsätze im Sinne<br />

des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender<br />

Umsätze: 1. der Umsätze,<br />

die nach § 4 Nr. 11 bis 28 steuerfrei<br />

sind.<br />

§ 23a Durchschnittssatz <strong>für</strong><br />

Körperschaften, Personenvereinigungen<br />

<strong>und</strong> Vermögensmassen<br />

im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

Körperschaftsteuergesetzes<br />

(1) Zur Berechnung der abziehbaren<br />

Vorsteuerbeträge (§ 15) wird <strong>für</strong><br />

Körperschaften, Personenvereinigungen<br />

<strong>und</strong> Vermögensmassen<br />

im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9<br />

Körperschaftsteuergesetzes, die<br />

nicht verpflichtet sind, Bücher zu<br />

führen <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong> jährlicher<br />

Bestandsaufnahme regelmäßig<br />

Abschlüsse zu machen, ein<br />

Durchschnittssatz von 7 vom<br />

H<strong>und</strong>ert des steuerpflichtigen<br />

Umsatzes, …, festgesetzt. Ein<br />

weiterer Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.<br />

(2) Der Unternehmer, dessen steuerpflichtiger<br />

Umsatz, …, im vorangegangenen<br />

Kalenderjahr 30.678<br />

Euro überstiegen hat, kann den<br />

Durchschnittssatz nicht in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Anhang 13<br />

Abgabenordnung (Auszug)<br />

Anhang 13.1<br />

§ 14<br />

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />

ist eine selbständige nachhaltige<br />

Tätigkeit, durch die Einnahmen<br />

oder andere wirtschaftliche Vorteile<br />

erzielt werden <strong>und</strong> die über den Rahmen<br />

einer Vermögensverwaltung hinausgeht.<br />

Die Absicht, Gewinn zu erzielen,<br />

ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung<br />

liegt in der Regel<br />

vor, wenn Vermögen genutzt, zum<br />

Beispiel Kapitalvermögen verzinslich<br />

angelegt oder unbewegliches Vermögen<br />

vermietet oder verpachtet wird.<br />

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