Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin
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26<br />
4.6 Satzung <strong>und</strong> tatsächliche<br />
Geschäftsführung<br />
(vgl. §§ 59 – 63, Anhang 13.2)<br />
Um das gemeinnützige Wirken<br />
des Vereins feststellen zu können,<br />
muss sich der Verein eine Satzung<br />
geben, die seine Tätigkeiten beschreibt.<br />
Diese muss so genau gefasst<br />
sein, dass das Finanzamt aus ihr entnehmen<br />
kann - notfalls im Wege der<br />
Auslegung -, ob die Voraussetzungen<br />
der Steuerbegünstigung vorliegen. In<br />
der Satzung muss vor allem festgelegt<br />
sein, dass der Verein den bezeichneten<br />
Zweck unmittelbar, ausschließlich<br />
<strong>und</strong> selbstlos verfolgt. Insbesondere<br />
müssen die gesetzlich notwendigen<br />
Beschränkungen hinsichtlich der<br />
Verwendung der Mittel, der Zuwendungen<br />
an Mitglieder oder Dritte <strong>und</strong><br />
der Vermögensverwendung im Falle<br />
der Auflösung oder Zweckänderung<br />
des Vereins genau angeführt sein (vgl.<br />
Mustersatzung Anhang 3). Eine Vereinsmustersatzung<br />
ist im Internet<br />
unter dem Pfad<br />
www.gemeinsam-aktiv.de, Praxistipps,<br />
Vereinsgründung abrufbar.<br />
Die Satzung muss die zu verfolgenden<br />
gemeinnützigen Zwecke vollständig<br />
enthalten. Die bloße Bezugnahme<br />
auf anderswo festgehaltene<br />
Regelungen genügt nicht. Gegebenenfalls<br />
ist die Satzung entsprechend<br />
zu ergänzen.<br />
Auch wenn der Verein steuerpflichtige<br />
wirtschaftliche Aktivitäten<br />
ausüben <strong>und</strong> Einnahmen aus Vermögensverwaltung<br />
haben darf, dürfen<br />
diese Aktivitäten gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
als Satzungszweck in die Satzung aufgenommen<br />
werden. Allerdings wird<br />
die Steuerbegünstigung nicht<br />
dadurch beeinträchtigt, dass die<br />
Satzung des Vereins das Unterhalten<br />
eines Nicht-zweckbetriebs ausdrükklich<br />
erlaubt. Mit der Aufführung des<br />
Nichtzweckbetriebs in der Satzung<br />
darf jedoch keine Ausweitung des<br />
Zwecks verb<strong>und</strong>en sein. Es muss klar<br />
aus den Satzungsbestimmungen hervorgehen,<br />
dass der Verein den<br />
Nichtzweckbetrieb nur zur Erfüllung<br />
der steuerbegünstigten satzungsmäßigen<br />
Zwecke unterhält.<br />
Den strengen formellen Anforderungen<br />
muss die Satzung während<br />
des ganzen Jahres entsprechen, <strong>für</strong><br />
das die Steuervergünstigung in Anspruch<br />
genommen wird. Eine An-passung<br />
während des laufenden Jahres<br />
reicht nicht aus. Maßgebend ist die<br />
formell gültige Satzung, die in der<br />
dem Finanzamt vorliegenden Form<br />
von den zuständigen Organen<br />
beschlossen bzw. wirksam geworden<br />
ist, durch<br />
– Beschluss der Mitgliederversammlung<br />
<strong>und</strong> Eintragung ins Vereinsregister<br />
bei rechtsfähigen <strong>Vereine</strong>n<br />
(vgl. Tz. 2.2),