Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin
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Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2<br />
UStG). Beträgt die Umsatzsteuerschuld<br />
<strong>für</strong> das vorangegangene<br />
Kalenderjahr mehr als 6.136 €, so<br />
sind monatliche Voranmeldungen<br />
abzugeben. Bei einer Steuerschuld<br />
von nicht mehr als 512 € im vorangegangenen<br />
Jahr ist auf Antrag nur<br />
die Steuererklärung nach Ablauf des<br />
Jahres abzugeben, ohne dass Voranmeldungen<br />
abzugeben <strong>und</strong> Vorauszahlungen<br />
zu leisten sind.<br />
8.8.1 Elektronische<br />
Umsatzsteuer-<br />
Voranmeldung<br />
Ab dem 1.1.2005 sind alle<br />
Unternehmer gesetzlich verpflichtet,<br />
die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf<br />
elektronischem Weg dem Finanzamt<br />
zu übermitteln. Da<strong>für</strong> stellt die Finanzverwaltung<br />
das kostenlose Programm<br />
„Elster-Formular“ (www.elster.de)<br />
zur Verfügung. Das gilt <strong>für</strong> den<br />
Anmeldungszeitraum, der nach dem<br />
31.12.2004 endet.<br />
Beispiel:<br />
Ein Verein überschreitet mit seinen wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten jedes Jahr die Umsatzsteuerfreigrenze<br />
von 17.500 €. Da die Umsatzsteuerschuld<br />
des jeweiligen Vorjahres jedoch nicht<br />
mehr als 6.136 € beträgt, muss vierteljährlich<br />
eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim<br />
Finanzamt eingereicht werden. Nach der neuen<br />
Regelung ist erstmalig <strong>für</strong> das I. Quartal 2005 bis<br />
zum 10.4.2005 die Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
auf elektronischem Weg einzureichen.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die elektronische<br />
Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
ist<br />
• ein PC mit Internetanschluss<br />
• die Software des im Internet<br />
kostenlos herunterladbaren<br />
Programms „Elster-Formular“<br />
• eine Erklärung zur Übermittlung<br />
der Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />
(den da<strong>für</strong> erforderlichen Vordruck<br />
erhält der Verein vom<br />
Finanzamt).<br />
Ausnahme:<br />
Sind einem Verein als Unternehmer<br />
aber die technischen Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> die elektronische Übermittlung der<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht zuzumuten,<br />
kann das Finanzamt auf<br />
Antrag zulassen, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />
weiterhin in<br />
herkömmlicher Weise – auf Papier<br />
oder per Telefax – abgegeben werden.<br />
8.9 Aufzeichnungspflichten<br />
Ein Verein, der umsatzsteuerpflichtig<br />
ist, d.h. der die Umsatzsteuerfreigrenze<br />
von 17.500 € im Vorjahr<br />
überschritten hat (vgl. Tz. 8.3) oder<br />
freiwillig zur Mehrwertsteuer optiert<br />
hat, muss beachten, dass er die <strong>für</strong><br />
Lieferungen <strong>und</strong> sonstige Leistungen<br />
vereinbarten Entgelte besonders aufgezeichnet<br />
werden, <strong>und</strong> zwar getrennt<br />
nach steuerpflichtigen, steuerermä-