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Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin

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erzielen wäre. Erfolgt die Spende<br />

aus dem Betriebsvermögen, so kann<br />

zwischen dem Buchwert <strong>und</strong> dem<br />

Teilwert (Entnahmewert) gewählt<br />

werden. Handelt es sich um gebrauchte<br />

Sachen, ist der Wert ggf.<br />

im Schätzungswege zu ermitteln.<br />

• Spenden <strong>für</strong> förderungswürdige<br />

Zwecke im Ausland<br />

<strong>Gemeinnützige</strong> Zwecke, wie etwa<br />

die Unterstützung in Katastrophenbzw.<br />

sonstigen Notfällen oder Entwicklungshilfemaßnahmen<br />

können<br />

auch im Ausland verwirklicht werden.<br />

Allerdings bedarf es einer<br />

strengen Nachweis- <strong>und</strong> Mitwirkungspflicht<br />

<strong>für</strong> den inländischen<br />

Verein. Die Verwendung im Ausland<br />

muss auf der Zuwendungsbestätigung<br />

vermerkt werden.<br />

• Vertrauensschutz <strong>und</strong> Haftung<br />

Der Spender darf auf die Richtigkeit<br />

der Zuwendungsbestätigung des<br />

Vereins vertrauen, sofern er die<br />

Bestätigung nicht durch unlautere<br />

Mittel oder falsche Angaben erwirkt<br />

hat. Natürlich gibt es auch keinen<br />

Vertrauensschutz, wenn dem Spender<br />

die Unrichtigkeit der Bestätigung<br />

bekannt war oder hätte bekannt<br />

sein müssen. Wer vorsätzlich<br />

oder grob fahrlässig eine unrichtige<br />

Zuwendungsbestätigung ausgestellt<br />

hat oder veranlasst hat, dass die<br />

Spende nicht zu den spendenbe-<br />

Anhang 14<br />

günstigten Zwecken des Vereins<br />

verwendet wurde, haftet <strong>für</strong> die entgangene<br />

Steuer. Diese wird mit 40%<br />

der Zuwendung <strong>für</strong> die durch den<br />

Spendenabzug entgangene Einkommen-<br />

bzw. Körperschaftsteuer<br />

<strong>und</strong> mit 10% <strong>für</strong> die entgangene<br />

Gewerbesteuer angesetzt.<br />

Spielgemeinschaften<br />

<strong>Gemeinnützige</strong> Sportvereine,<br />

die nicht genügend aktive Sportler<br />

haben, um in Punktspielen mit einer<br />

vollen Mannschaft antreten zu können,<br />

schließen sich häufig zu Spielgemeinschaften<br />

zusammen. Dabei werden<br />

die Einnahmen aus den Spielen<br />

geteilt. Jeder Verein trägt anteilig die<br />

auf ihn entfallenen Kosten. Ein gemeinsames<br />

Vermögen besteht zwar<br />

nicht, dennoch muss die Spielgemeinschaft<br />

eine sogenannte Feststellungserklärung<br />

beim Finanzamt einreichen,<br />

damit die Einkünfte (Einnahmen abzüglich<br />

Ausgaben) den jeweiligen <strong>Vereine</strong>n<br />

zugerechnet werden können.<br />

Soweit es sich bei der sportlichen<br />

Veranstaltung um einen steuerpflichtigen<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />

handelt, werden die jeweils anteiligen<br />

Einnahmen bei der Ermittlung der<br />

Besteuerungsgrenze hinzugerechnet.<br />

Die Spielgemeinschaft ist auch umsatzsteuerpflichtig<br />

<strong>und</strong> muss demzufolge<br />

selbst eine Umsatzsteuererklärung<br />

abgeben. Die sportliche Veranstaltung<br />

der Spielgemeinschaft wird

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