Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin
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erzielen wäre. Erfolgt die Spende<br />
aus dem Betriebsvermögen, so kann<br />
zwischen dem Buchwert <strong>und</strong> dem<br />
Teilwert (Entnahmewert) gewählt<br />
werden. Handelt es sich um gebrauchte<br />
Sachen, ist der Wert ggf.<br />
im Schätzungswege zu ermitteln.<br />
• Spenden <strong>für</strong> förderungswürdige<br />
Zwecke im Ausland<br />
<strong>Gemeinnützige</strong> Zwecke, wie etwa<br />
die Unterstützung in Katastrophenbzw.<br />
sonstigen Notfällen oder Entwicklungshilfemaßnahmen<br />
können<br />
auch im Ausland verwirklicht werden.<br />
Allerdings bedarf es einer<br />
strengen Nachweis- <strong>und</strong> Mitwirkungspflicht<br />
<strong>für</strong> den inländischen<br />
Verein. Die Verwendung im Ausland<br />
muss auf der Zuwendungsbestätigung<br />
vermerkt werden.<br />
• Vertrauensschutz <strong>und</strong> Haftung<br />
Der Spender darf auf die Richtigkeit<br />
der Zuwendungsbestätigung des<br />
Vereins vertrauen, sofern er die<br />
Bestätigung nicht durch unlautere<br />
Mittel oder falsche Angaben erwirkt<br />
hat. Natürlich gibt es auch keinen<br />
Vertrauensschutz, wenn dem Spender<br />
die Unrichtigkeit der Bestätigung<br />
bekannt war oder hätte bekannt<br />
sein müssen. Wer vorsätzlich<br />
oder grob fahrlässig eine unrichtige<br />
Zuwendungsbestätigung ausgestellt<br />
hat oder veranlasst hat, dass die<br />
Spende nicht zu den spendenbe-<br />
Anhang 14<br />
günstigten Zwecken des Vereins<br />
verwendet wurde, haftet <strong>für</strong> die entgangene<br />
Steuer. Diese wird mit 40%<br />
der Zuwendung <strong>für</strong> die durch den<br />
Spendenabzug entgangene Einkommen-<br />
bzw. Körperschaftsteuer<br />
<strong>und</strong> mit 10% <strong>für</strong> die entgangene<br />
Gewerbesteuer angesetzt.<br />
Spielgemeinschaften<br />
<strong>Gemeinnützige</strong> Sportvereine,<br />
die nicht genügend aktive Sportler<br />
haben, um in Punktspielen mit einer<br />
vollen Mannschaft antreten zu können,<br />
schließen sich häufig zu Spielgemeinschaften<br />
zusammen. Dabei werden<br />
die Einnahmen aus den Spielen<br />
geteilt. Jeder Verein trägt anteilig die<br />
auf ihn entfallenen Kosten. Ein gemeinsames<br />
Vermögen besteht zwar<br />
nicht, dennoch muss die Spielgemeinschaft<br />
eine sogenannte Feststellungserklärung<br />
beim Finanzamt einreichen,<br />
damit die Einkünfte (Einnahmen abzüglich<br />
Ausgaben) den jeweiligen <strong>Vereine</strong>n<br />
zugerechnet werden können.<br />
Soweit es sich bei der sportlichen<br />
Veranstaltung um einen steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb<br />
handelt, werden die jeweils anteiligen<br />
Einnahmen bei der Ermittlung der<br />
Besteuerungsgrenze hinzugerechnet.<br />
Die Spielgemeinschaft ist auch umsatzsteuerpflichtig<br />
<strong>und</strong> muss demzufolge<br />
selbst eine Umsatzsteuererklärung<br />
abgeben. Die sportliche Veranstaltung<br />
der Spielgemeinschaft wird