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Hessisches Ministerium der Finanzen
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Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung der
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8.3 Umsatzsteuerfreigrenze von 17.5
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Anhang 1 Übersicht über Steuerver
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2 Steuerliche Sonderstellung Wegen
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dungen an Stiftungen, die steuerbeg
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4 Voraussetzungen zur Erlangung der
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Im Gesetz (vgl. § 52, Anhang 13.2)
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4.3.1.2 Wirtschaftliche Hilfsbedür
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um die Mittel vorrangig für die id
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angehören gilt als eine unmittelba
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Hierfür kann der Verein einen begr
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- Beschluss der Mitgliederversammlu
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• bestätigt, dass er von der Kö
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Verkauf von Speisen und Getränken
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Der Bescheid darf jedoch nur Kalend
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erster Linie der Förderung der Ges
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Die sportliche Veranstaltung muss a
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lungen mit bezahlten Spielern unter
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6.4.2 Ermittlung des Gewinns/Übers
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einheitlichen steuerpflichtigen wir
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7 Körperschaft- und Gewerbesteuer
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- wissenschaftliche und belehrende
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nur für Lieferungen und sonstige L
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8.6 Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten
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9 Kraftfahrzeugsteuer ßigten und s
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13 Lohnsteuer Die Gemeinnützigkeit
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13.2.2 Lohnsteuerfreier Aufwandsers
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13.4.2.1.Regelung bis 31.3.2003 Ein
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Voraussetzung für die elektronisch
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14.1 Geldspenden und Sachspenden 14
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Fördert ein Verein Zwecke, für di
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14.2.3.2 Sachspende 1. der Ausstell
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ihm nachträglich die Gemeinnützig
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15.2 Abgrenzung zwischen selbststä
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Als Werbungskosten kommen insbesond
- Seite 75 und 76:
16 Steuerabzug für Bauleistungen V
- Seite 77 und 78:
Einnahmen/ Überschüsse Umsatzsteu
- Seite 79 und 80:
Mustersatzung Nur aus steuerlichen
- Seite 81 und 82:
Muster einer Überschussermittlung
- Seite 83 und 84:
4. Sonstige wirtschaftliche Betäti
- Seite 85 und 86:
Bundesverband e.V., Zentralwohlfahr
- Seite 87 und 88:
Muster einer Zuwendungsbestätigung
- Seite 89 und 90:
Anhang 7 Jahreseinnahmen über 30.6
- Seite 91 und 92: der Höchstsätze im Veranlagungsze
- Seite 93 und 94: § 50 a Steuerabzug bei beschränkt
- Seite 95 und 96: § 50 Zuwendungsnachweis (1) Zuwend
- Seite 97 und 98: 4. Um eine vordruckmäßige Verwend
- Seite 99 und 100: 7. Sind lediglich Mitgliedsbeiträg
- Seite 101 und 102: Körperschaftssteuergesetz (Auszug)
- Seite 103 und 104: Umsatzsteuergesetz (Auszug) Anhang
- Seite 105 und 106: 4. die Förderung der Tierzucht, de
- Seite 107 und 108: mögen einer anderen steuerbegünst
- Seite 109 und 110: 8. eine Körperschaft gesellige Zus
- Seite 111 und 112: führung der Körperschaft muss auf
- Seite 113 und 114: § 67 Krankenhäuser (1) Ein Kranke
- Seite 115 und 116: 4. Einrichtungen, die zur Durchfüh
- Seite 117 und 118: Gebäude oder Gebäudeteile, die de
- Seite 119 und 120: ern von vornherein bei ihren Kosten
- Seite 121 und 122: Dienstreisen Nur bei einem beruflic
- Seite 123 und 124: Großvereine Die Aufteilung eines V
- Seite 125 und 126: Mustersatzungen Vereine, die die St
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- Seite 129 und 130: aber umsatzsteuerlich in gleicher W
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- Seite 137 und 138: Zuwendungsbestätigung Die Zuwendun
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