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Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin

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Einnahmen/<br />

Überschüsse Umsatzsteuer Körper- Gewerbeschaftsteuer<br />

steuer<br />

geschäftlicherTätigkeitsbereich<br />

Zweckbetriebe<br />

z.B. sportliche steuerpflichtig steuerfrei steuerfrei<br />

Veranstaltungen, ermäßigter<br />

an denen keine Steuersatz<br />

bezahlten Sportler aber Freigrenze<br />

teilnehmen von 17500 €<br />

Kulturelle Veranstaltungen, steuerfrei steuerfrei steuerfrei<br />

Vorträge, Kurse <strong>und</strong><br />

andere Veranstaltungen<br />

wissenschaftlicher oder<br />

belehrender Art, Theater,<br />

Konzerte, Kunstausstellungen<br />

Anhang 1<br />

wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />

z.B. Vereinskantine, steuerpflichtig, steuerpflichtig, steuerpflichtig,<br />

Werbung in Regelsteuersatz, wenn Besteu- wenn Besteu-<br />

Vereinszeitschriften, aber Freigrenze erungsgrenze erungsgrenze<br />

Sportstadien, laufende von 17500 € von 30.678 € von 30.678 €<br />

Vermietungen von Vorsteuer- Einnahmen Einnahmen<br />

Kegelbahnen, gesellige pauschale überschritten; überschritten;<br />

Veranstaltungen von 7% des 3.835 € beim Gewerbe-<br />

(Club-, Jubiläumsfest, u.a.) steuerpflichtigen Freibetrag; ertrag<br />

mit Einnahmen aus Umsatzes, wenn Steuersatz Freibetrag<br />

Eintrittsgeldern <strong>und</strong> dieser im voran- 25% (in 2003 3.900 €<br />

Getränke- <strong>und</strong> Speisen- gegangenen = 26,5%)<br />

verkauf, Sportveran- Jahr 30.678 €<br />

staltungen, die keine nicht überschritten<br />

Zweckbetriebe sind hat<br />

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