Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin
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Einnahmen/<br />
Überschüsse Umsatzsteuer Körper- Gewerbeschaftsteuer<br />
steuer<br />
geschäftlicherTätigkeitsbereich<br />
Zweckbetriebe<br />
z.B. sportliche steuerpflichtig steuerfrei steuerfrei<br />
Veranstaltungen, ermäßigter<br />
an denen keine Steuersatz<br />
bezahlten Sportler aber Freigrenze<br />
teilnehmen von 17500 €<br />
Kulturelle Veranstaltungen, steuerfrei steuerfrei steuerfrei<br />
Vorträge, Kurse <strong>und</strong><br />
andere Veranstaltungen<br />
wissenschaftlicher oder<br />
belehrender Art, Theater,<br />
Konzerte, Kunstausstellungen<br />
Anhang 1<br />
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb<br />
z.B. Vereinskantine, steuerpflichtig, steuerpflichtig, steuerpflichtig,<br />
Werbung in Regelsteuersatz, wenn Besteu- wenn Besteu-<br />
Vereinszeitschriften, aber Freigrenze erungsgrenze erungsgrenze<br />
Sportstadien, laufende von 17500 € von 30.678 € von 30.678 €<br />
Vermietungen von Vorsteuer- Einnahmen Einnahmen<br />
Kegelbahnen, gesellige pauschale überschritten; überschritten;<br />
Veranstaltungen von 7% des 3.835 € beim Gewerbe-<br />
(Club-, Jubiläumsfest, u.a.) steuerpflichtigen Freibetrag; ertrag<br />
mit Einnahmen aus Umsatzes, wenn Steuersatz Freibetrag<br />
Eintrittsgeldern <strong>und</strong> dieser im voran- 25% (in 2003 3.900 €<br />
Getränke- <strong>und</strong> Speisen- gegangenen = 26,5%)<br />
verkauf, Sportveran- Jahr 30.678 €<br />
staltungen, die keine nicht überschritten<br />
Zweckbetriebe sind hat<br />
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