Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin
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14.1 Geldspenden <strong>und</strong><br />
Sachspenden<br />
14.1.1 Geldspenden<br />
Unter Geldspenden sind nicht<br />
nur die Bargeldzuwendungen, sondern<br />
auch Überweisungen, Abbuchungen<br />
oder Scheckeinreichungen zu verstehen.<br />
Zu den Geldspenden zählen aber<br />
auch<br />
- der Verzicht auf die Bezahlung<br />
einer erbrachten Lieferung oder<br />
Leistung.<br />
Beispiel:<br />
Ein Turnverein lässt das Dach der Turnhalle von<br />
einer Firma neu decken. Der Handwerker verzichtet<br />
nach Fertigstellung der Arbeit auf die<br />
Bezahlung von 20% des Rechnungsbetrags. In<br />
Höhe dieses Betrags liegt eine Geldspende vor,<br />
<strong>für</strong> die eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt<br />
werden kann.<br />
- Aufwandsspenden, bei denen<br />
der Spender auf die Erstattung<br />
eines Aufwands verzichtet, der<br />
ihm <strong>für</strong> den Verein entstanden ist.<br />
Hierunter fallen z.B. Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> Porto- <strong>und</strong> Telefongebühren,<br />
Dienstreisen. Voraussetzung<br />
ist jedoch, dass ein Erstattungsanspruch<br />
auf Gr<strong>und</strong> eines<br />
Vertrags, einer Satzung oder<br />
eines Vorstandsbeschlusses besteht.<br />
Der Anspruch auf die<br />
Erstattung darf aber nicht unter<br />
der Bedingung des Verzichts eingeräumt<br />
worden sein. Damit wird<br />
sichergestellt, dass das Mitglied<br />
die Spende freiwillig zuwendet.<br />
Eine tatsächliche Auszahlung an<br />
das Mitglied erfolgt nicht. Der<br />
Verein muss aber ausreichende<br />
Mittel zur Verfügung haben, um<br />
den Erstattungsanspruch erfüllen<br />
zu können.<br />
14.1.2 Sachspenden<br />
Sachspenden können nur in<br />
den ideellen Bereich oder den Zweckbetriebsbereich<br />
geleistet werden,<br />
nicht hingegen in den steuerfreien<br />
Vermögensverwaltungsbereich oder<br />
den steuerpflichtigen wirtschaftlichen<br />
Geschäftsbetrieb.<br />
Beispiel:<br />
Eine Brauerei spendet einem gemeinnützigen<br />
Kleintierzüchterverein <strong>für</strong> dessen Grillfest ein<br />
Fass Bier. Für diese Sachspende kann keine steuerlich<br />
berücksichtigungsfähige Zuwendungsbestätigung<br />
ausgestellt werden.<br />
Soweit es sich bei den Sachspenden<br />
um neue Sachen handelt, die von<br />
einem Unternehmen gespendet worden<br />
sind, ist der Wert in der Zuwendungsbestätigung<br />
anzusetzen, mit<br />
dem der Unternehmer die Sache aus<br />
seinem Unternehmen zuzüglich der<br />
darauf entfallenden Umsatzsteuer entnimmt.<br />
Der Verein ist somit auf die<br />
Mitteilung des Unternehmens zur<br />
Höhe des Werts der Sache angewiesen.<br />
Wird eine neue Sache von einer<br />
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