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Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für ... - SGH Berlin

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Im Gesetz (vgl. § 52, Anhang 13.2)<br />

selbst sind einige gemeinnützige<br />

Zwecke beispielhaft aufgeführt:<br />

- Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung<br />

sowie Bildung <strong>und</strong> Erziehung,<br />

z.B. durch wissenschaftliche<br />

Vereinigungen, Volkshochschulen,<br />

Sonderschulen, Erziehungsheime<br />

- Kunst <strong>und</strong> Kultur, z.B. durch<br />

Kunstvereine, Theatergemeinden,<br />

Gesang- <strong>und</strong> Musikvereine<br />

- Völkerverständigung,<br />

Entwicklungshilfe<br />

- Umwelt-, Landschafts- <strong>und</strong><br />

Denkmalschutz<br />

- Jugend- <strong>und</strong> Altenhilfe, z.B.<br />

durch Kindergärten,<br />

Jugendherbergen,<br />

Altenheime<br />

- öffentliches Ges<strong>und</strong>heitswesen,<br />

z.B. durch öffentliche Krankenhäuser,<br />

Kurheime<br />

- Sport, wobei zu beachten ist, dass<br />

der bezahlte Sport nicht hierher<br />

gehört<br />

- Tier- <strong>und</strong> Pflanzenzucht, Kleingärtnerei,<br />

traditionelles Brauchtum<br />

einschließlich Karneval, Soldaten-<br />

<strong>und</strong> Reservistenbetreuung,<br />

Amateurfunk, Modellflug, der<br />

H<strong>und</strong>esport <strong>und</strong> Zwecke, die mit<br />

den vorgenannten identisch sind.<br />

Hierzu zählen der Bau <strong>und</strong> das<br />

Betreiben von Auto-, Eisenbahn- <strong>und</strong><br />

Schiffsmodellen.<br />

Andere Freizeit-Aktivitäten,<br />

wie z.B. Skat <strong>und</strong> Bridge, das Sammeln<br />

von Briefmarken <strong>und</strong> Münzen<br />

u.ä., aber auch Gotcha <strong>und</strong> Paintball<br />

u.ä. gehören nicht zu diesen begünstigten<br />

Zwecken.<br />

4.3 Mildtätige <strong>und</strong> kirchliche<br />

Zwecke<br />

(vgl. §§ 53 <strong>und</strong> 54, Anhang 13.2)<br />

4.3.1.Mildtätige Zwecke<br />

Der Förderung mildtätiger<br />

Zwecke liegt der Gedanke zugr<strong>und</strong>e,<br />

bedürftige Personen, die sich in<br />

einer Notlage befinden, selbstlos zu<br />

unterstützen. Bei der Mildtätigkeit<br />

wird dabei zwischen zwei Arten der<br />

Bedürftigkeit unterschieden, der persönlichen<br />

Hilfsbedürftigkeit wegen<br />

des körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Zustandes <strong>und</strong> der wirtschaftlichen<br />

Hilfsbedürftigkeit wegen der<br />

wirtschaftlichen Lage.<br />

Im Gegensatz zur Förderung<br />

gemeinnütziger Zwecke ist es bei<br />

Förderung mildtätiger Zwecke nicht<br />

erforderlich, dass der Verein die<br />

Allgemeinheit (vgl. Tz. 4.2.1) fördert.<br />

Die Förder- (Zweckverwirklichungs-)<br />

maßnahmen<br />

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