naturpark kellerwald-edersee entwicklungsplanung band
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Folgende regionalen und überörtlichen Verkehrsachsen sind ausgewiesen:<br />
• Kassel - Fritzlar - Marburg (B 3) am Ostrand des Naturparks<br />
• Korbach - Frankenberg - Marburg (B 252) am Westrand des Naturparks<br />
15<br />
• Fritzlar - Bad Wildungen - Frankenberg (B 253) im mittleren Teil des Naturparks<br />
• Bad Zwesten - Bad Wildungen - Waldeck - Korbach (B 485) am Nord-<br />
Ostrand des Naturparks<br />
Als einzige Straßenplanung innerhalb des Naturparks ist im Regionalplan eine<br />
Ortsumgehung für Löhlbach (nördlich des Ortes) dargestellt.<br />
Die Bahnstrecke Wabern - Bad Wildungen ist als Nebenverkehrsstrecke dargestellt,<br />
die Strecke Wega - Sachsenhausen - Korbach als stillgelegte Nebenstrecke,<br />
deren Trasse erhalten werden soll. Das ehemalige Werksgleis von Wega<br />
bzw. Bergheim nach Hemfurth, das zeitweise für den Ausflugsverkehr am Wochenende<br />
in den Jahren 2000 und 2001 reaktiviert und inzwischen wieder stillgelegt<br />
wurde, ist als Nebenverkehrsstrecke mit geplantem Haltepunkt in Hemfurth<br />
dargestellt. Für die stillgelegte Nebenverkehrsstrecke Korbach - Frankenberg<br />
(am Westrand, außerhalb des Naturparks) ist die Reaktivierung mit geplanten<br />
Haltepunkten in Herzhausen, Schmittlotheim und Ederbringhausen innerhalb<br />
bzw. im Nahbereich des Naturparks vorgesehen.<br />
Land- und Forstwirtschaft<br />
Landwirtschaftsflächen mittlerer bis guter Eignung für Acker- oder Grünlandnutzung<br />
(A1- und A2- sowie G1- und G2-Standorte) sind im Regionalplan in der<br />
Regel als ´Bereich für die Landwirtschaft´ ausgewiesen. Dort hat die landwirtschaftliche<br />
Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Innerhalb des<br />
Naturparks Kellerwald-Edersee befinden sich größere zusammenhängende Bereiche<br />
für die Landwirtschaft im Lorfetal, um Bad Wildungen, nordwestlich von<br />
Hemfurth sowie am Südrand des Naturparks (s. Plan Nr. 6 in Band II).<br />
Alle Landwirtschaftsflächen mit geringer Standorteignung (A3- und G3-<br />
Standorte) sowie die ortsrandnahen Flächen werden als ´Bereich für Landschaftsnutzung<br />
und Pflege´ ausgewiesen. Diese Flächen sollen in der Regel<br />
der Landwirtschaft vorbehalten bleiben; es sind jedoch in geringem Umfang unter<br />
bestimmten Voraussetzungen auch andere Nutzungen zugelassen wie z.B.<br />
kleinflächige Siedlungserweiterungen (bis 5 ha), Anlagen für Freizeit und Erholung<br />
mit hohem Grünflächenanteil sowie Waldneuanlagen.<br />
Im Regionalplan sind alle vorhandenen Waldflächen als Bestand dargestellt mit<br />
dem Ziel der dauerhaften Erhaltung. Darüber hinaus sind ´Waldzuwachsflächen´<br />
ausgewiesen (Mindestgröße 5 ha), die außerhalb von Standorten mit besonderer<br />
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Klima und das Landschaftsbild<br />
oder die Landschaftspflege liegen. Solche Flächen sind insbesondere<br />
im mittleren Teil des Naturparks auf weniger ertragreichen Landwirtschaftsflächen<br />
im Anschluss an vorhandene Waldflächen dargestellt. Hinsichtlich der<br />
Waldzuwachsflächen ist im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes<br />
evtl. mit Veränderungen zu rechnen. Den Aussagen des Regionalplanes zum<br />
Thema Wald liegt der forstliche Rahmenplan (RP Kassel, 1997) zu Grunde.