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naturpark kellerwald-edersee entwicklungsplanung band

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Folgende regionalen und überörtlichen Verkehrsachsen sind ausgewiesen:<br />

• Kassel - Fritzlar - Marburg (B 3) am Ostrand des Naturparks<br />

• Korbach - Frankenberg - Marburg (B 252) am Westrand des Naturparks<br />

15<br />

• Fritzlar - Bad Wildungen - Frankenberg (B 253) im mittleren Teil des Naturparks<br />

• Bad Zwesten - Bad Wildungen - Waldeck - Korbach (B 485) am Nord-<br />

Ostrand des Naturparks<br />

Als einzige Straßenplanung innerhalb des Naturparks ist im Regionalplan eine<br />

Ortsumgehung für Löhlbach (nördlich des Ortes) dargestellt.<br />

Die Bahnstrecke Wabern - Bad Wildungen ist als Nebenverkehrsstrecke dargestellt,<br />

die Strecke Wega - Sachsenhausen - Korbach als stillgelegte Nebenstrecke,<br />

deren Trasse erhalten werden soll. Das ehemalige Werksgleis von Wega<br />

bzw. Bergheim nach Hemfurth, das zeitweise für den Ausflugsverkehr am Wochenende<br />

in den Jahren 2000 und 2001 reaktiviert und inzwischen wieder stillgelegt<br />

wurde, ist als Nebenverkehrsstrecke mit geplantem Haltepunkt in Hemfurth<br />

dargestellt. Für die stillgelegte Nebenverkehrsstrecke Korbach - Frankenberg<br />

(am Westrand, außerhalb des Naturparks) ist die Reaktivierung mit geplanten<br />

Haltepunkten in Herzhausen, Schmittlotheim und Ederbringhausen innerhalb<br />

bzw. im Nahbereich des Naturparks vorgesehen.<br />

Land- und Forstwirtschaft<br />

Landwirtschaftsflächen mittlerer bis guter Eignung für Acker- oder Grünlandnutzung<br />

(A1- und A2- sowie G1- und G2-Standorte) sind im Regionalplan in der<br />

Regel als ´Bereich für die Landwirtschaft´ ausgewiesen. Dort hat die landwirtschaftliche<br />

Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen. Innerhalb des<br />

Naturparks Kellerwald-Edersee befinden sich größere zusammenhängende Bereiche<br />

für die Landwirtschaft im Lorfetal, um Bad Wildungen, nordwestlich von<br />

Hemfurth sowie am Südrand des Naturparks (s. Plan Nr. 6 in Band II).<br />

Alle Landwirtschaftsflächen mit geringer Standorteignung (A3- und G3-<br />

Standorte) sowie die ortsrandnahen Flächen werden als ´Bereich für Landschaftsnutzung<br />

und Pflege´ ausgewiesen. Diese Flächen sollen in der Regel<br />

der Landwirtschaft vorbehalten bleiben; es sind jedoch in geringem Umfang unter<br />

bestimmten Voraussetzungen auch andere Nutzungen zugelassen wie z.B.<br />

kleinflächige Siedlungserweiterungen (bis 5 ha), Anlagen für Freizeit und Erholung<br />

mit hohem Grünflächenanteil sowie Waldneuanlagen.<br />

Im Regionalplan sind alle vorhandenen Waldflächen als Bestand dargestellt mit<br />

dem Ziel der dauerhaften Erhaltung. Darüber hinaus sind ´Waldzuwachsflächen´<br />

ausgewiesen (Mindestgröße 5 ha), die außerhalb von Standorten mit besonderer<br />

Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Klima und das Landschaftsbild<br />

oder die Landschaftspflege liegen. Solche Flächen sind insbesondere<br />

im mittleren Teil des Naturparks auf weniger ertragreichen Landwirtschaftsflächen<br />

im Anschluss an vorhandene Waldflächen dargestellt. Hinsichtlich der<br />

Waldzuwachsflächen ist im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes<br />

evtl. mit Veränderungen zu rechnen. Den Aussagen des Regionalplanes zum<br />

Thema Wald liegt der forstliche Rahmenplan (RP Kassel, 1997) zu Grunde.

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