naturpark kellerwald-edersee entwicklungsplanung band
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Buchenwald Dürrenberg, Frebershausen<br />
4.3 Jagd und Fischerei<br />
74<br />
4.3.1 Allgemeines zu Wildhege und Jagdwesen<br />
Die Bewirtschaftung der Wildtierbestände unterliegt den jagdgesetzlichen Bestimmungen<br />
des Bundes und des Landes Hessen. Umsetzend sind im Naturpark<br />
Kellerwald-Edersee die Unteren Jagdbehörden der Landkreise Schwalm-<br />
Eder und Waldeck-Frankenberg, im Waldschutzgebiet Gatter Edersee die<br />
Oberste Jagdbehörde des zuständigen Hessischen Ministeriums für Umwelt,<br />
Ländlichen Raum und Verbraucherschutz direkt.<br />
Das überwiegend im Ostausläufer des Rheinischen Schiefergebirges liegende<br />
Naturparkgebiet hat einen hohen Waldflächenanteil (61,7%) mit Höhenlagen<br />
von 250 bis 675 m NN. Daraus ist abzuleiten, dass Jagdausübung vor allem<br />
Bezug zur Regulierung von Schalenwildbeständen hat. Hier greift die Verpflichtung<br />
der Jagdausübungsberechtigten, sachkundig Schalenwild den landeskulturellen<br />
Anforderungen und der Biozönose entsprechend zu bewirtschaften.<br />
Den Rahmen dazu setzen die Abschusspläne der Jagdbehörden, Hegegemeinschaften<br />
als Selbstverwaltungsorgane der Jägerschaft wirken dabei<br />
maßgeblich mit.<br />
Das Jagdrecht obliegt in großem Anteil Jagdgenossenschaften in gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken sowie öffentlichem Waldbesitz (Staats-, Domanial- und