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naturpark kellerwald-edersee entwicklungsplanung band

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Buchenwald Dürrenberg, Frebershausen<br />

4.3 Jagd und Fischerei<br />

74<br />

4.3.1 Allgemeines zu Wildhege und Jagdwesen<br />

Die Bewirtschaftung der Wildtierbestände unterliegt den jagdgesetzlichen Bestimmungen<br />

des Bundes und des Landes Hessen. Umsetzend sind im Naturpark<br />

Kellerwald-Edersee die Unteren Jagdbehörden der Landkreise Schwalm-<br />

Eder und Waldeck-Frankenberg, im Waldschutzgebiet Gatter Edersee die<br />

Oberste Jagdbehörde des zuständigen Hessischen Ministeriums für Umwelt,<br />

Ländlichen Raum und Verbraucherschutz direkt.<br />

Das überwiegend im Ostausläufer des Rheinischen Schiefergebirges liegende<br />

Naturparkgebiet hat einen hohen Waldflächenanteil (61,7%) mit Höhenlagen<br />

von 250 bis 675 m NN. Daraus ist abzuleiten, dass Jagdausübung vor allem<br />

Bezug zur Regulierung von Schalenwildbeständen hat. Hier greift die Verpflichtung<br />

der Jagdausübungsberechtigten, sachkundig Schalenwild den landeskulturellen<br />

Anforderungen und der Biozönose entsprechend zu bewirtschaften.<br />

Den Rahmen dazu setzen die Abschusspläne der Jagdbehörden, Hegegemeinschaften<br />

als Selbstverwaltungsorgane der Jägerschaft wirken dabei<br />

maßgeblich mit.<br />

Das Jagdrecht obliegt in großem Anteil Jagdgenossenschaften in gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken sowie öffentlichem Waldbesitz (Staats-, Domanial- und

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