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Verfassungsschutzbericht 2011 - Bundesamt für Verfassungsschutz

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Berichterstattung über<br />

„Verdachtsfälle“<br />

<strong>Verfassungsschutz</strong> und Demokratie<br />

Ausnahmsweise kann eine Berichterstattung im <strong><strong>Verfassungsschutz</strong>bericht</strong><br />

auch dann in Betracht kommen, wenn die im Hinblick auf<br />

einen Personenzusammenschluss vorliegenden tatsächlichen<br />

Anhaltspunkte eine Bewertung als extremistisch noch nicht rechtfertigen.<br />

Unter Berücksichtigung der mit einer Nennung im <strong><strong>Verfassungsschutz</strong>bericht</strong><br />

einhergehenden Sanktionswirkung müssen in diesen<br />

Fällen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte <strong>für</strong> den Verdacht<br />

extremistischer Bestrebungen vorliegen, die aufgrund eines im<br />

konkreten Einzelfall hinzutretenden besonderen Aufklärungsinteresses<br />

der Öffentlichkeit eine Berichterstattung erfordern.<br />

Soweit sich die Berichterstattung ausnahmsweise auf solche<br />

Verdachtsfälle bezieht, sind diese – auch <strong>für</strong> den flüchtigen Leser<br />

erkennbar – im Text ausdrücklich als Verdachtsfall kenntlich gemacht.<br />

V. <strong>Verfassungsschutz</strong> durch Aufklärung<br />

Die Aufgabe „<strong>Verfassungsschutz</strong> durch Aufklärung“ wird auf Bundesebene<br />

gemeinsam vom Bundesministerium des Innern (BMI) und<br />

dem BfV, auf Länderebene von den Innenministerien und -senaten<br />

bzw. den Landesbehörden <strong>für</strong> <strong>Verfassungsschutz</strong> wahrgenommen.<br />

Das Hauptaugenmerk gilt dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern<br />

über die Aufgabenfelder des <strong>Verfassungsschutz</strong>es. Die Öffentlichkeitsarbeit<br />

des <strong>Verfassungsschutz</strong>es bietet Informationen über<br />

seine Erkenntnisse an, die es jedermann ermöglichen sollen, sich<br />

selbst ein Urteil über die Gefahren zu bilden, die unserem Rechtsstaat<br />

durch verfassungsfeindliche Kräfte drohen.<br />

Extremismus und Terrorismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit<br />

und Gewalt sind <strong>für</strong> den demokratischen Rechtsstaat<br />

eine stete Herausforderung. Die umfassende Bekämpfung aller<br />

Formen des politischen Extremismus ist daher ein wesentlicher<br />

Schwerpunkt der Innenpolitik und dient zugleich der Stärkung des<br />

gesellschaftlichen Zusammenhalts.<br />

Die Bundesregierung misst der präventiven und repressiven Auseinandersetzung<br />

mit diesen Erscheinungen eine gleichermaßen zentrale<br />

Bedeutung zu. Sie wird z.B. die entsprechenden Programme gegen<br />

Rechts- wie auch Linksextremismus fortführen. Intensive und öffentlichkeitswirksame<br />

Aufklärung zum Themenfeld Extremismus betreibt<br />

auch die Bundeszentrale <strong>für</strong> politische Bildung (BpB). Die BpB stellt<br />

z.B. im Rahmen ihres Internetangebots thematische Online-Dossiers

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