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Verfassungsschutzbericht 2011 - Bundesamt für Verfassungsschutz

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Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten<br />

Kundgebungen. Daneben sammeln sie entsprechende Publikationen<br />

und werten diese aus. Chinesische Journalisten, die als Informationszuträger<br />

dienen, können unverfänglich in der Öffentlichkeit agieren.<br />

Die Dienste diffamieren häufig den „Fünf Giften“ zugerechnete<br />

Personengruppen pauschal als Gewalttäter oder Terroristen. Dadurch<br />

sollen, auch im Hinblick auf die deutsch-chinesischen Beziehungen,<br />

deutsche Behörden zu einem Einschreiten gegen diese<br />

Personengruppen veranlasst und mögliche Veranstaltungsverbote<br />

erwirkt werden.<br />

Daneben wurden Aktivitäten von Angehörigen der „Fünf Gifte“ durch<br />

elektronische Maßnahmen eingeschränkt, indem z.B. Inhalte<br />

oppositioneller Websites streng kontrolliert oder der Aufruf<br />

entsprechender Seiten gänzlich blockiert wurden. Auch erhielten<br />

manche Aktivisten telefonische Aufforderungen, ihre Tätigkeit<br />

einzustellen. Dies betraf auch Einzelpersonen und Organisationen in<br />

der Bundesrepublik. Mit der Fortführung derartiger Maßnahmen von<br />

chinesischer Seite ist auch zukünftig zu rechnen.<br />

Verurteilungen Die in den letzten Jahren aufgedeckten nachrichtendienstlichen<br />

Handlungen führten in diesem Jahr zu vier Verurteilungen wegen<br />

geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB).<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> verurteilte das Oberlandesgericht München (Bayern)<br />

drei chinesische Staatsbürger wegen ihrer Zusammenarbeit mit<br />

einem chinesischen Nachrichtendienst zu Bewährungsstrafen. Sie<br />

hatten die uigurische Gemeinde in München ausgespäht und<br />

Informationen an das MSS weitergegeben.<br />

Im Juni <strong>2011</strong> wurde ein Deutscher chinesischer Abstammung wegen<br />

geheimdienstlicher Agententätigkeit <strong>für</strong> das Büro 610 vom<br />

Oberlandesgericht Celle unter Strafvorbehalt verwarnt. Ihm wurde<br />

zudem die Auflage erteilt, 15.000 Euro an eine<br />

Menschenrechtsorganisation zu zahlen. Er hatte im Zeitraum von<br />

2006 bis 2010 Informationen über die Meditationsbewegung Falun<br />

Gong gesammelt und nach China weitergeleitet.

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