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Verfassungsschutzbericht 2011 - Bundesamt für Verfassungsschutz

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197 Siehe Fn. 177.<br />

Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern<br />

(ohne Islamismus)<br />

kontinuierlichem Kontakt mit der Organisationsspitze in Pakistan<br />

gestanden und die Beschaffung von Waffen und den Geldtransfer<br />

nach Indien koordiniert hätten, um Attentate der KZF im Punjab zu<br />

planen und umzusetzen.<br />

Die KZF ist seit dem 21. Dezember 2005 auf der EU-Liste terroristischer<br />

Organisationen verzeichnet. 197<br />

Bewertung Das Gerichtsverfahren wird sich aufgrund der notwendigen umfangreichen<br />

Beweisaufnahme bis weit in das Jahr 2012 hinziehen. Ob<br />

und inwieweit es Einfluss auf die in Deutschland aktiven extremistischen<br />

Sikh-Organisationen und insbesondere gewaltbereite Einzelpersonen<br />

haben wird und dort möglicherweise zu einer Verunsicherung<br />

bzw. Schwächung führt, bleibt abzuwarten.

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