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Verfassungsschutzbericht 2011 - Bundesamt für Verfassungsschutz

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Kein ideologisch<br />

einheitliches<br />

Gefüge des<br />

Rechtsextremismus<br />

in Deutschland<br />

Autoritärer Staat<br />

und „Volksgemeinschafts“-Ideologie<br />

Struktur des<br />

Spektrums<br />

Rechtsextremismus<br />

I. Überblick<br />

1. Ideologie<br />

- 43 -<br />

Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches<br />

Gefüge dar, sondern tritt in verschiedenen Ausprägungen nationalistischer,<br />

rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und<br />

unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. Dabei<br />

herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation<br />

oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen. Dieses<br />

rechtsextremistische Werteverständnis steht in einem fundamentalen<br />

Widerspruch zum Grundgesetz, welches die Würde des Menschen in<br />

den Mittelpunkt stellt.<br />

Neben diesen Ideologiefragmenten verbindet Rechtsextremisten in<br />

aller Regel zudem ihr autoritäres Staatsverständnis, in dem der Staat<br />

und das – nach ihrer Vorstellung ethnisch homogene – Volk als angeblich<br />

natürliche Ordnung in einer Einheit verschmelzen. Gemäß<br />

dieser Ideologie der „Volksgemeinschaft“ sollen die staatlichen Führer<br />

intuitiv nach dem vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln.<br />

In einem rechtsextremistisch geprägten Staat würden somit<br />

wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung, wie das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen<br />

auszuüben, oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen<br />

Opposition, fehlen.<br />

Zum rechtsextremistischen Spektrum zählen hauptsächlich subkulturell<br />

geprägte Rechtsextremisten, Neonazis einschließlich der „Autonomen<br />

Nationalisten“ sowie die „Nationaldemokratische Partei<br />

Deutschlands“ (NPD).

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