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Verfassungsschutzbericht 2011 - Bundesamt für Verfassungsschutz

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Islamismus / islamistischer Terrorismus<br />

1.3 „Islamische Widerstandsbewegung“<br />

(„Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ – HAMAS)<br />

Gründung: Anfang 1988 im Gazastreifen/<br />

heutiges palästinensisches<br />

Autonomiegebiet<br />

Leitung: Khalid Mash’al<br />

(Sitz: Damaskus/Syrien),<br />

Isma’il Haniya<br />

(Sitz: Gazastreifen)<br />

Mitglieder/Anhänger<br />

in Deutschland: 300 (2010: 300)<br />

- 239 -<br />

Nach Beginn der ersten „Intifada“ („Aufstand der Palästinenser“) im<br />

Dezember 1987 schlossen sich Anfang 1988 die palästinensischen<br />

Anhänger der „Muslimbruderschaft“ (MB, vgl. Kap. III, Nr. 1.4) unter<br />

Führung von Ahmad Yasin zur HAMAS zusammen. In ihrer Charta<br />

bekennt sich die HAMAS zu dem Ziel, einen islamischen Staat auf<br />

dem gesamten Gebiet „Palästinas“ zu errichten. Unter „Palästina“<br />

versteht die HAMAS das Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan,<br />

somit auch das Gebiet des Staates Israel.<br />

Sie fordert die Beseitigung des Staates Israel und lehnt eine<br />

Zweistaatenlösung ab. Zur Verwirklichung dieses Zieles be<strong>für</strong>wortet<br />

die HAMAS Gewalt und wendet diese strategisch an, um<br />

Friedensgespräche zwischen Israel und der Palästinensischen<br />

Autonomiebehörde zu vereiteln oder um Vergeltung <strong>für</strong> Maßnahmen<br />

israelischer Sicherheitskräfte gegen die HAMAS zu üben.<br />

Die HAMAS ist ein einheitliches Gebilde, dessen verschiedene<br />

Zweige in einer wechselseitigen Beziehung zueinander stehen. 136<br />

Dabei werden im Wesentlichen drei Bereiche unterschieden: Der<br />

politische Bereich ist zugleich <strong>für</strong> die Gesamtleitung der Organisation<br />

verantwortlich. Die „Izzaddin al-Qassam-Brigaden“ sind maßgeblich<br />

verantwortlich <strong>für</strong> terroristische Aktivitäten, insbesondere <strong>für</strong><br />

zahlreiche Selbstmordanschläge gegen israelische Ziele. Der soziale<br />

Bereich mit all seinen karitativen Einrichtungen und<br />

Bildungsinstitutionen ist eine der Ursachen <strong>für</strong> den Rückhalt der<br />

136 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 3. Dezember 2004, BVerwG 6A 10.02 (DVBl. 2005,<br />

290 ff).

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