Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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(Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung<br />
können ab 1/2005 steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.)<br />
Ein Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist nicht mehr zu empfehlen, der Garantiezins<br />
sinkt ständig weiter ab. <strong>2006</strong>: 2,75%, 2007: 2,25%<br />
Das Sonderheft der Stiftung Warentest: Private Altersvorsorge<br />
Gezielt absichern in jeder Lebensphase<br />
Gibt umfassende Auskunft für jedes Lebensalter .<br />
ISBN 3-931908-93-3, Preis: 12,90 Euro<br />
Eines ist sicher: je früher Sie anfangen, eine private Rentenvorsorge zu betreiben, desto<br />
preiswerter und ergiebiger ist das Ergebnis!<br />
Sie können es auch lassen, geniessen das Leben soweit der Horizont reicht.<br />
Folge: Im Alter müssen Sie sich sehr stark einschränken!<br />
Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner: Wirksam ab 1.1.2005<br />
Hintergrund. Die Beamten haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt,<br />
dass ihre Rente besteuert wird und die Rente der Angestellten und Arbeiter<br />
jedoch nicht. Arbeitnehmer können von 2005 an 60 % der aufgewendete Beträge für<br />
Vorsorge steuerlich anrechnen lassen, Höchstbetrag: 12.000 Euro jährlich.<br />
Von <strong>2006</strong> an jährliche Steigerung um 2%.<br />
Alle gesetzlichen Renten – auch solche, die schon seit Jahren laufen – müssen von<br />
1.1.2005 an zu 50% versteuert werden!<br />
Dieser Steuersatz steigt jährlich um 2%, d.h. wer 2007 in Rente geht, zahlt auf 54%<br />
seiner Einkünfte Steuer. Nach Eintritt in die Rente wird dieser Beitrag starr, er bleibt bei<br />
54%. Für Neurentner steigt der Satz pro Jahr weiter um jeweils 2%.<br />
Bisher lag der Steuersatz bei 65 Jahren bei 27%. Da die Rentner den Grundfreibetrag<br />
(2005: 7664 Euro) bei der Einkommensteuer in Anspruch nehmen können, wird es<br />
weiterhin Rentner geben, die keine Steuer zahlen müssen.<br />
(Bis 31.12.2004 haben 14 % der Rentner Steuern bezahlt. Ab 1.1.2005 werden es 23<br />
% der Rentner sein, die Steuern bezahlen).<br />
Faustregel: Renten bis zur Höhe von monatlich 1500 Euro (im Jahr 2005!) bleiben<br />
steuerfrei. Senioren, die Zusatzeinkünfte wie Mieten oder Zinsen haben, werden<br />
sehr schnell in den Genuss der Besteuerung kommen.<br />
Kontrolle:<br />
Bei der BfA wird eine zentrale Stelle eingerichtet. Dort müssen gesetzliche Rentenkassen,<br />
private Versicherer, Pensionskassen jährlich die Überweisungen melden und<br />
den Finanzämtern mitteilen.<br />
Konsequenz:<br />
Es fallen Rentner auf, die in den Vorjahren keine Steuererklärung abgegeben haben.<br />
Aufgrund der Meldung für 2005 können die Finanzämter die Einnahmen der Vorjahre<br />
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