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Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV

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Achtung! Bei Erhalt des Rentenbescheides enden die bisherigen Bezüge! Das kann<br />

Krankengeld sein, das kann Arbeitslosengeld sein. Das ergibt ein finanzielles Loch, das<br />

Sie selbst zu tragen haben. Der Rentenbeginn wird zu 99 % auf einen früheren Zeitpunkt<br />

festgesetzt.<br />

Die Rentenzahlung beginnt jedoch meist erst 6 Wochen nach Eingang des Bescheides!<br />

Renten werden bei Renteneintritt ab 1.1.2005 am Ende des Monats ausbezahlt.<br />

Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Ablauf nicht vergessen:<br />

3 Monate vorher die Verlängerung beantragen.<br />

Bei jeder vorzeitigen Rentenart ist ein Zuverdienst von zur Zeit 325 – 340 Euro monatlich<br />

möglich, ab 65 Jahren kann jeder soviel verdienen wie er oder sie möchte.<br />

(Der Betrag ist in Ihrem persönlichen Rentenbescheid exakt benannt).<br />

Vorsicht: Die Überschreitung dieser Grenze führt zu gravierenden Nachteilen (Kürzung<br />

bis Streichung der Rente).<br />

Regelmäßige Information durch die gesetzliche Rentenversicherung:<br />

Jede/r Versicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat, erhält alle zwei Jahre eine<br />

Rentenauskunft in Kurzform, meistens 3 Blätter. Auf der ersten Seite stehen zwei fettgedruckte<br />

Zahlen: A. Erwerbsminderungsrenten betrag<br />

B. Altersrentenbetrag zum Datum der Auskunft<br />

Alle anderen Zahlen in dieser Auskunft sind leider unrichtig. Die Rentenanstalt geht<br />

davon aus, dass Sie ohne Pause bis zur Erreichung des Rentenalters weiterbeschäftigt<br />

sein werden, zudem noch Lohnerhöhungen bekommen könnten. Das sind reine –<br />

nicht belegbare – Vermutungen, die jedoch dem Versicherten ein positives Bild seines<br />

Rentenbetrages vorspiegeln. Die obengenannten Beträge sind richtig, jedoch brutto.<br />

Davon geht noch der halbe Krankenversicherungsbeitrag (8,5 %) und der volle Pflegeversicherungsbeitrag<br />

(1,7 %) ab. Stand: 1.4.<strong>2006</strong>, die Krankenversicherungsbedingungen<br />

ändern sich in den nächsten Jahren.<br />

Rentenkonto-Klärung: (ab dem 40. Lebensjahr unerlässlich)<br />

Prüfen Sie die aufgeführten Versicherungszeiten auf dem dritten Blatt der regelmäßigen<br />

Rentenauskunft. Gibt es Fehlzeiten? Ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung,<br />

10704 Berlin mit der Bitte um Kontenklärung genügt.<br />

Sie erhalten mehrere Formulare:<br />

• Kindererziehungszeiten<br />

• Fehlzeiten im Versicherungsverlauf<br />

• Ausbildungszeiten<br />

• Besonderer Vertrauensschutz (falls sinnvoll)<br />

Diese Formulare sind sorgfältig auszufüllen!<br />

Auch wenn die Ausbildungszeiten aufgeführt sind, werden die Nachweise noch einmal<br />

verlangt. Bitte keine Originale einsenden, sondern beglaubigte Kopien.<br />

Frauen, die keine Kinder geboren haben, müssen den Fragebogen für Kindererziehungszeiten<br />

mit den Personalien einreichen und unterschreiben, ansonsten lässt sich<br />

hier viel durchstreichen.<br />

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