Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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Achtung! Bei Erhalt des Rentenbescheides enden die bisherigen Bezüge! Das kann<br />
Krankengeld sein, das kann Arbeitslosengeld sein. Das ergibt ein finanzielles Loch, das<br />
Sie selbst zu tragen haben. Der Rentenbeginn wird zu 99 % auf einen früheren Zeitpunkt<br />
festgesetzt.<br />
Die Rentenzahlung beginnt jedoch meist erst 6 Wochen nach Eingang des Bescheides!<br />
Renten werden bei Renteneintritt ab 1.1.2005 am Ende des Monats ausbezahlt.<br />
Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Ablauf nicht vergessen:<br />
3 Monate vorher die Verlängerung beantragen.<br />
Bei jeder vorzeitigen Rentenart ist ein Zuverdienst von zur Zeit 325 – 340 Euro monatlich<br />
möglich, ab 65 Jahren kann jeder soviel verdienen wie er oder sie möchte.<br />
(Der Betrag ist in Ihrem persönlichen Rentenbescheid exakt benannt).<br />
Vorsicht: Die Überschreitung dieser Grenze führt zu gravierenden Nachteilen (Kürzung<br />
bis Streichung der Rente).<br />
Regelmäßige Information durch die gesetzliche Rentenversicherung:<br />
Jede/r Versicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat, erhält alle zwei Jahre eine<br />
Rentenauskunft in Kurzform, meistens 3 Blätter. Auf der ersten Seite stehen zwei fettgedruckte<br />
Zahlen: A. Erwerbsminderungsrenten betrag<br />
B. Altersrentenbetrag zum Datum der Auskunft<br />
Alle anderen Zahlen in dieser Auskunft sind leider unrichtig. Die Rentenanstalt geht<br />
davon aus, dass Sie ohne Pause bis zur Erreichung des Rentenalters weiterbeschäftigt<br />
sein werden, zudem noch Lohnerhöhungen bekommen könnten. Das sind reine –<br />
nicht belegbare – Vermutungen, die jedoch dem Versicherten ein positives Bild seines<br />
Rentenbetrages vorspiegeln. Die obengenannten Beträge sind richtig, jedoch brutto.<br />
Davon geht noch der halbe Krankenversicherungsbeitrag (8,5 %) und der volle Pflegeversicherungsbeitrag<br />
(1,7 %) ab. Stand: 1.4.<strong>2006</strong>, die Krankenversicherungsbedingungen<br />
ändern sich in den nächsten Jahren.<br />
Rentenkonto-Klärung: (ab dem 40. Lebensjahr unerlässlich)<br />
Prüfen Sie die aufgeführten Versicherungszeiten auf dem dritten Blatt der regelmäßigen<br />
Rentenauskunft. Gibt es Fehlzeiten? Ein formloses Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung,<br />
10704 Berlin mit der Bitte um Kontenklärung genügt.<br />
Sie erhalten mehrere Formulare:<br />
• Kindererziehungszeiten<br />
• Fehlzeiten im Versicherungsverlauf<br />
• Ausbildungszeiten<br />
• Besonderer Vertrauensschutz (falls sinnvoll)<br />
Diese Formulare sind sorgfältig auszufüllen!<br />
Auch wenn die Ausbildungszeiten aufgeführt sind, werden die Nachweise noch einmal<br />
verlangt. Bitte keine Originale einsenden, sondern beglaubigte Kopien.<br />
Frauen, die keine Kinder geboren haben, müssen den Fragebogen für Kindererziehungszeiten<br />
mit den Personalien einreichen und unterschreiben, ansonsten lässt sich<br />
hier viel durchstreichen.<br />
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