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Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV

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Zu empfehlen bei Vorliegen schwerer Krankheiten!<br />

Meine persönlichen positiven Erfahrungen mit dieser Rentenart: Die Erkrankungen an<br />

Krebs, Multipler Sklerose, Schlaganfällen, Rheumavarianten, hat auch gerade bei jungen<br />

Menschen in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Daneben treten einzeln<br />

oder im Zusammenhang mit organischen Erkrankungen, traumatischen Erfahrunen<br />

zunehmend dauerhafte psychische Erkrankungen auf. Für alle Betroffenen ist ein –<br />

auch befristetes – Ausscheiden in die volle Erwerbs-minderungsrente oft unvorstellbar.<br />

Der Wunsch zu arbeiten, ist enorm, um ein akzeptiertes Mitglied dieser Gesellschaft<br />

zu bleiben.<br />

Vorteil für den Arbeitnehmer: Die organische und psychische Belastung ist geringer,<br />

der Lebensunterhalt ist stabiler gesichert als durch eine reine Reduzierung der Arbeitszeit.<br />

Vorteil für den Arbeitgeber: Geringere finanzielle Belastung, stark verringerte Krankheitsausfälle<br />

dieses Beschäftigten, oft gar keine Ausfälle mehr.<br />

Im Universitätsklinikum Tübingen sind zur Zeit über 150 zufriedene Teilrentner beschäftigt<br />

mit über 150 zufriedenen Vorgesetzten.<br />

4c. Berufsunfähigkeitsrente für die bis 31.12.1960 geborenen Menschen: entspricht<br />

der halben Erwerbsminderungsrente, hat jedoch einen höheren finanziellen Faktor.<br />

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente<br />

5 Jahre Wartezeit müssen erfüllt sein. Sie müssen in den letzten fünf Jahren vor Renteneintritt<br />

drei Jahre gearbeitet haben, Beiträge müssen von Ihnen oder einem Ersatzleister<br />

(Krankenkasse, Arbeitsamt) eingezahlt worden sein! Bei Hartz IV fliessen reduzierte<br />

Rentenbeiträge!<br />

Bei einem Ablehnungsbescheid: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt<br />

schriftlich einsenden. Es empfiehlt sich ein telefonischer Kontakt mit der Sachbearbeitung.<br />

Ein Ablehnungsbescheid kommt in 80% der Fälle, einfach aus Sparzwängen<br />

und weil nur wenige Menschen den Widerspruch dann tatsächlich einlegen.<br />

Die Erwerbsminderungsrenten sind fast immer befristet für relativ kurze Zeit: ein bis<br />

eineinhalb Jahre. Die Rentendauer wird individuell von der Rentenversicherung aufgrund<br />

der ärztlichen Gutachten festgelegt.<br />

Eine Erwerbsminderungsrente kann auf Antrag verlängert werden, bis zu 3x, sollte<br />

keine gesundheitliche Besserung eingetreten sein, kann dann ein unbefristeter Rentenbescheid<br />

erfolgen.<br />

Bei jeder Erwerbsminderungsrente werden Sie so gestellt, als ob Sie das 60.<br />

Lebensjahr bereits erreicht hätten. Das gilt immer, egal ob Sie 37 Jahre oder 53<br />

Jahre alt sind.<br />

Der Pauschalabzug von der Altersrente, die später mit 65 oder mehr Jahren erreicht<br />

worden wäre, beträgt 10,8%.<br />

Die fehlenden Versicherungszeiten werden als Zurechnungszeiten hinzugerechnet und<br />

von der Versichertengemeinschaft getragen.<br />

Das bedeutet: Sie arbeiten eventuell nur noch halbtags und erhalten eine halbe Rente.<br />

Die Rente errechnet sich immer aus Ihrem persönlichen Durchschnittsverdienst!<br />

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